Mittellosigkeit vor der Ausbildung

Hallo Leute,
Ich hab ein Problem.
Mein Fall:
Ich besuche zur Zeit noch die 12.Klasse eines Gymnasiums, werde aber nach dem Jahr mit meiner Fachhochschulreife abgehen.
Ich möchte von Baden-Württemberg nach Thüringen ziehen, hab auch noch ein paar Bewerbungen ausstehen, bin mir aber nicht sicher ob ich eine Zusage bekomme.
Meine Mutter liegt unter der Selbstbehaltsgrenze und mein Vater will keinen Unterhalt zahlen (Anwalt ist eingeschaltet). Diese Unterhaltsklage dauert aber und ich brauch ne Wohnung, nur ohne Unterhalt und mit 184€ Kindergeld geht das nicht. Ich könntezwar Wohngeld beantragen, aber erst wenn ich am neuen Wohnort gemeldet bin und um mich anzumelden brauch ich ne Wohnung.
Das wird alles zum großen Teufelskreis.
Hat mir vielleicht irgendjemand nen Tipp auch wegen Hilfe zum Umzug, was ich alles beantragen kann.

Danke euch schon im Voraus
LG Bianca

Hallo Bianca,
mir ist nicht ganz klar, weshalb Sie nach Thüringen umziehen möchten. Bisher wohnten Sie doch auch bei Ihrer Mutter - oder nicht? Wenn Sie nicht studieren, sondern eine Berufsausbildung anstreben: erkundigen Sie sich doch beim Arbeitsamt, ob Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen können, wenn Sie eben in Thüringen eine Ausbildungsstelle finden. Fragen kann man ja auch schon bevor man tatsächlich einen Antrag stellt. Und falls keine Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden kann: gehen Sie schnellstmöglich zum Jobcenter (zuständig für Arbeitslosengeld II = ALG II, mehr bekannt unter Hartz-IV) und fragen Sie, ob in einem solchen Fall Leistungen bezahlt werden können. Sie können vorerst Leistungen m i t dem Betrag bekommen, der Ihnen als Unterhalt vom Vater zusteht. Wenn dann der Vater irgendwann wird rückwirkend zahlen müssen, müssen Sie eben den Teilbetrag der Nachzahlung über Unterhaltes ans Jobcenter zurückzahlen. Fragen können Sie schon mal beim Jobcenter - das ist Bundesrecht und wird sicherlich in Thüringen genauso gehandhabt wie in B-W. Sollten Sie eine mündliche Zusage bekommen: bitte eine möglichst billige Wohnung suchen und vor Unterzeichnung des Mietvertrages dem Jobcenter vorlegen, ob Wohnung und Miethöhe als angemessen angesehen werden. Der Wohnbedarf wird bei der Berechnung mitberechnet. Wegen Umzug weiß ich nicht, ob überhaupt eine Chance besteht, dass Sie da Unterstützung erhalten können (evtl. nur bei der Steuererklärung anzugeben). Wohnungsausstattung: hier gibt es höchstens kleinere Pauschalbeträge vom Jobcenter. Tipp: in der Zeitung unter „die gute Tat“ schauen oder ein Gebrauchtmöbelhaus aufsuchen. Es wird Ihnen sicherlich keiner eine komplette Einrichtung finanzieren.
Wenn Sie Auszubildende sind, können Sie k e i n Wohngeld beantragen. So wird es wohl nur die oben angegebenen Möglichkeiten geben.
Und wenn Ihre Mutter sehr geringes Einkommen hat, kann sie Wohngeld beantragen.
Alles Gute und hoffentlich finden Sie eine gute Ausbildungsstelle!