Hallo Zusammen,
mein Mann ist seit seiner Ausbildung 2003 hauptberuflich Angestellter. Nebenbei hat er seit 2004 ein Gewerbe angemeldet, das über die Jahre teilweise entweder ein Minus erbrachten oder keinen sonderlich hohen Gewinn. In 2010 war der Gerwinn erstmals in einem annehmbaren Bereich (6500 €). Er betreibt Handel und Dienstleistungen im Maschinenservicebereich und Immobilienvermittlung.
Das Problem ist jetzt das Jahr 2011, in dem der Gewinn (durch die Vermittlung einiger teurer Immobilien) bei 31000 € lag. Das Bruttogehalt aus seiner Angestelltentätigkeit lag bei 45000 €.
Die wöchentliche Arbeitszeit der selbstständigen Tätigkeit war unter 20 Stunden, die seiner Angestelltentätigkeit bei 42.
Seit dem 01.08. 2012 hat er sein Angestelltenverhältnis gekündigt und ist jetzt nur noch selbstständig. Die Krankenkasse möchte nun für die Vergangenheit nachprüfen, ob mein Mann auch schon von der versicherungspflichtig befreit war oder nicht.
Meine Frage lautet nun: Bei einem Gewinn von 31000 €, aber unter 20 Wochenstunden Arbeitszeit für 2011 - zählt das schon als hauptberuflich Selbstständig? Angestellter ist keiner vorhanden. Lediglich seit 01.06. diesen Jahres ich auf 400-€-Basis.
Wenn ja - was passiert dann? Bekommt der Arbeitgeber seine eingezahlten Beiträge zurück und müssen wir alles selbst nachzahlen? Wird nur die Differenz nachträglich eingefordert?
Vielen Dank schon mal,
Vanessa