Firma „XY“ erklärt in ihren AGB´S das dieselbe kein Reiseveranstalter im Sinne des deutschen Reiserechts ist sondern lediglich „Mittler und Koordinator zwischen Reisenden“…
Laut Preisliste diverser Reise-Webseiten die den oben genannten Text in ihren AGBS nutzen, verlangen dieselben jedoch Kundengelder für ihre Touren.
Laut deutschen Reiserecht jedoch gilt meines Wissen nach § 651 k BGB Reiserecht und somit ist das „Verlangen“ und „Annehmen“ von Kundengeldern ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines nicht gestattet und strafbar.
Zur Erklärung: ich betreibe selber ein kleines Internetportal, wo ich über eine Webseite Reisen verkaufe/veranstalte und dafür brav meine Gebühren als Veranstalter zahle wie die Reisehaftpflichtversicherung und die Kundengelderabsicherung…etc,
Wer kann mir dazu etwas rechtlich verbindliches sagen? Bin ich (und andere) nun der Volldepp weil ich zahle oder liege ich richtig das die „anderen“ Reise-Vermittler unrechtes tun und strafbare Handlungen tätigen???