Hallo! Mich würde mal interessieren, was denn „mittlere Art und Güte“ insbesondere bei Schönheitsreparaturen bedeuten sollte. Würde mich über jeden Hinweis freuen.
PS: wundere mich gerade, dass ich dazu bei Palandt nichts gefunden habe…
Hallo! Mich würde mal interessieren, was denn „mittlere Art und Güte“ insbesondere bei Schönheitsreparaturen bedeuten sollte. Würde mich über jeden Hinweis freuen.
PS: wundere mich gerade, dass ich dazu bei Palandt nichts gefunden habe…
Hallo! Mich würde mal interessieren, was denn „mittlere Art
und Güte“ insbesondere bei Schönheitsreparaturen bedeuten
sollte. Würde mich über jeden Hinweis freuen.
Meine Interpretation: nicht das billigste und nicht das teuerste Material, nicht 100% fachgerecht aber auch nicht unfachgemäß.
Deeeehnbarer Begriff.
Meine Interpretation: nicht das billigste und nicht das
teuerste Material, nicht 100% fachgerecht aber auch nicht
unfachgemäß.Deeeehnbarer Begriff.
das ist schon klar…Also, im Ernstfall entscheidet nur der Richter? MIch interessiert, was denn deiner Interpretation nach „nicht 100% fachgerecht“ sein soll? Wenn z.B. der Vermieter sagt, die Türen seien nicht fachgerecht gestrichen (also es gibt Streifen, wenn man die Tür unter bestimmten Winkel zum Licht betrachtet),- ist es mittlere Art und Güte? Wer kann außer Richter sagen, was fachgerecht und was nicht ist? Der Maler? Wird nicht jeder Maler auf jeden Fall sagen, dass die Tür schlecht lackiert ist, damit er auch ran darf und Geld verdient?!! Wer kann denn der neutrale Sachverständiger sein?!
Also, im Ernstfall entscheidet nur der Richter?
oder der gesunde Menschenverstand …
vnA
Hallo.
Mich würde mal interessieren, was denn „mittlere Art
und Güte“ insbesondere bei Schönheitsreparaturen bedeuten
sollte. Würde mich über jeden Hinweis freuen.PS: wundere mich gerade, dass ich dazu bei Palandt nichts
gefunden habe…
Im Palandt schaust Du unter § 243 nach.
Der Begriff gehört jedenfalls nicht ins Mietrecht, da ist er IMHO völlig fehl am Platz.
Gruß - Jaschiii
Im Palandt schaust Du unter § 243 nach.
Der Begriff gehört jedenfalls nicht ins Mietrecht, da ist er
IMHO völlig fehl am Platz.Gruß - Jaschiii
Danke, Jaschiii! Selbstverständlich habe ich unter § 243 BGB nachgeschaut!!! Mir ist völlig bewusst, dass der Begriff nicht aus dem Mietrecht kommt, INTERESSIEREN tut mich aber, wie er in Zusammenhang mit Mietrecht, insbesondere Schönheitsreparaturen, zu verstehen ist.
Danke trotzdem für die Meldung
Gruß, rjaska