Hallo!
Ich habe nach meinem Hauptschulabschluss eine Ausbildung zur Kinderpflegerin gemacht, bei der man unter bestimmten Notanvoraussetzungen gleichzeitig den mittleren Schulabschluss erwerben konnte.
Leider hatte ich nicht die entsprechenden Noten, um gleichzeitig den mittleren Schulabschluss zu erhalten.
Jetzt habe ich gemerkt, dass aber genau das auf meinem Abschlusszeugnis steht -> Mittlerer Schulabschluss! Ein Fehler!
Was soll ich jetzt tun?
Bin ich verpflichtet, mich selbst um ein richtiges Zeugnis zu kümmern?
Wie strafbar mache ich mich, wenn ich irgendwo angebe, dass ich die mittlere Reife habe?
Ist das Zeugnis nach einer bestimmten Frist einfach gültig?
Ach ja, bei dem Zeugnis sind natürlich die Noten dabei, also könnte jeder nachrechnen, der sich auskennt.
du darfst den Schulabschluss nicht „behalten“, das wäre Betrug. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fehler bei der Schule lag. Wenn du dich mit einem Schulabschluss bewirbst, den du nicht erworben hast, läufst du mindestens Gefahr, deinen Job zu verlieren oder eine weiterführende Ausbildung abbrechen zu müssen, wenn du erwischt wirst. Schlimmstenfalls droht dir eine Anzeige. Und mit einer entsprechenden Verurteilung wird es schwierig bis unmöglich werden, im sozialen Bereich nochmal ein Bein auf den Boden zu kriegen.
„Gültig“ wird das Ganze übrigens auch dann nicht, wenn es 30 Jahre keiner merkt.
Ein Zeugnis einer staatlichen Schule ist mit einem Bescheid im Verwaltungsverfahren vergleichbar. (Vgl. Merkmale eines VerwAkts - diese sind bei einem Schulzeugnis erfüllt)
Der Verwaltungsakt ist nur dann aufzubeben, zu widerrufen oder zurück zu nehmen wenn die entsprechenden Rechtsnormen dies verlangen. Da das betroffene Bundesland hier nicht erkennbar ist kann ich dazu keine Aussagen treffen.
Richtig ist jedoch das der Verwaltungsakt erstmal nach einem Monat unanfechtbar ist.
Wenn du in einem Bewerbungsverfahren angibst das du einen mittleren Schulabschluss hast dann ist das unter zu Grundelage des Zeugnisses richtig. Das das Zeugnis nicht die sachlichen Erfordernisse für seine Gestalt erfüllt hat kann nicht zu deinem rechtlichen Nachteil genügen.