Ich bin Beamter in Mittlerer Dienst in Bayern, meine Frau ist Angestellte in öffentlichen Dienst und wir bekommen ein Kind.
Bei wem sollte, oder muß das Kind jetzt versichert werden.
Bei mir als Beihilfeberechtigter
oder bei meiner Frau die in einer Gesetzlichen Versicherung ist.
da man als Beamter des mittleren Dienstes die Jahresentgeltgrenze von brutto 49.950 € wohl nicht übersteigt, ist das Kind beitragsfrei bei der gesetzlichen KK der Mutter mitversichert.
a) Das Kind kann beitragsfrei bei der Mutter in der GKV versichert werden
b) Das Kind kann bei dir als beihilfeberechtigter in der PKV mitversichert werden. Hier hat die Versicherung einen Aufnahmezwang, das heisst wenn du das Kind sofort nach der Geburt anmeldest muss die PKV es aufnehmen, egal wie der Gesundheitszustand des Kindes sein sollte…
b) Das Kind kann bei dir als beihilfeberechtigter in der PKV
mitversichert werden. Hier hat die Versicherung einen
Aufnahmezwang, das heisst wenn du das Kind sofort nach der
Geburt anmeldest muss die PKV es aufnehmen, egal wie der
Gesundheitszustand des Kindes sein sollte…
Vorsichtig! Verschiedene Beihilfebestimmungen kennen eine Regelung, das bei Pflichtversicherung in der GKV die dortigen Sachleistungen zunächst in Anspruch genommen werden müssen. Es besteht dann nur ein Anspruch auf Restkostenbeihilfe! Das kann teure Folgen haben.