Bevor sich mein (türkischer) Nachbar eine Wohnung kaufte, beantragte er über
einen Agenten („Berater für Immobilienfinanzierung“, „Kreditvermittler“ oder so
ähnlich) einen Kredit.
Ein paar Wochen später rief dieser Agent an, um ihm mitzuteilen, dass der
beantragte Kredit von einer Bank bereits bewilligt wurde. Sie vereinbarten in
der Wohnung meines Nachbarn einen Termin.
Der Agent/Vermittler wies jedoch auf ein kleines „Problemchen“ hin.
Er erwähnte, dass dieser Kredit nur dann von der entsprechenden Bank bewilligt
werde, wenn er der Bank eine Sicherheit bieten könnte. Dies sei aber mit
Abschluss eines bereits mitgebrachten und vorbereiteten Vertrages (Mitunternehmer-
beteiligung an der „XY“ Finanz Vermittlung Dritte AG) gelöst.
Mein Nachbar fragte dem Agenten, wie er denn die hohen monatlichen Belastungen
(Kreditrate + ca. 60,00 Euro für diese Mitunternehmerbeteiligung) bewerkstelligen solle.
Der Agent versicherte meinem Nachbar mündlich, dass dieser Vertrag nach 3 Monaten
jederzeit wieder ohne Begründung kündbar wäre. Er könne ihn ja erst einmal abschließen,
um den Kredit zu erhalten, und 3 Monate nach Erhalt des Kredits wieder kündigen.
Allerdings würde er dann die 3 Monatbeiträge nicht wieder zurück erhalten.
Um den Kredit für die Wohnung zu erhalten, ließ sich mein Nachbar auf diesen Deal ein.
Nach 4 Monaten war mein Nachbar felsenfest überzeugt, den Gesellschaftsvertrag
finanziell nicht länger aufrecht erhalten zu können und kündigte ihn schriftlich.
Daraufhin erhielt er folgende Antwort:
http://home.arcor.de/internet_sicherheit/suedwest.jpg
Mein Nachbar verstand diesen Brief nicht und bat mich um Hilfe.
Ich habe mir diesen Brief durchgelesen und ihm mitgeteilt, dass er einen 30-jährigen
Vertrag schloss, der erst nach Vertragsablauf ordentlich kündbar sei.
Fakt ist, dass mein türkischer Nachbar tatsächlich nicht der deutschen Sprache
mächtig ist. Selbst wenn er dies wäre, wäre noch fraglich, ob er diesen Vertrag
vollinhaltlich verstanden hätte.
Der Agent/Vermittler hat ihn belogen, indem er meinem Nachbar (leider mündlich)
versicherte, dass dieser Vertrag nach und nicht innerhalb 3 Monaten kündbar sei.
Ein zweiwöchiges Wiederrufsrecht der Willenserklärung erwähnte der Agent/Vermittler
in keiner Art und Weise.
Ebenso ist es meines Erachtens nicht gerade seriös, einen derartigen Vertrag im
Zusammenhang mit einem Kreditvertrag anzubieten bzw. die Bewilligung eines
Kredits vom Abschluss eines derartigen Vertrages abhängig zu machen.
Frage 1: Ist dieser Vertrag rechtswirksam und sittlich?
Frage 2: Falls nein, wie könnte ich für meinem Nachbar die Kündigung formulieren?
Gruß
deVinci