Mitunternehmerbeteiligung rechtswirksam/sittlich?

Bevor sich mein (türkischer) Nachbar eine Wohnung kaufte, beantragte er über
einen Agenten („Berater für Immobilienfinanzierung“, „Kreditvermittler“ oder so
ähnlich) einen Kredit.

Ein paar Wochen später rief dieser Agent an, um ihm mitzuteilen, dass der
beantragte Kredit von einer Bank bereits bewilligt wurde. Sie vereinbarten in
der Wohnung meines Nachbarn einen Termin.

Der Agent/Vermittler wies jedoch auf ein kleines „Problemchen“ hin.
Er erwähnte, dass dieser Kredit nur dann von der entsprechenden Bank bewilligt
werde, wenn er der Bank eine Sicherheit bieten könnte. Dies sei aber mit
Abschluss eines bereits mitgebrachten und vorbereiteten Vertrages (Mitunternehmer-
beteiligung an der „XY“ Finanz Vermittlung Dritte AG) gelöst.

Mein Nachbar fragte dem Agenten, wie er denn die hohen monatlichen Belastungen
(Kreditrate + ca. 60,00 Euro für diese Mitunternehmerbeteiligung) bewerkstelligen solle.
Der Agent versicherte meinem Nachbar mündlich, dass dieser Vertrag nach 3 Monaten
jederzeit wieder ohne Begründung kündbar wäre. Er könne ihn ja erst einmal abschließen,
um den Kredit zu erhalten, und 3 Monate nach Erhalt des Kredits wieder kündigen.
Allerdings würde er dann die 3 Monatbeiträge nicht wieder zurück erhalten.
Um den Kredit für die Wohnung zu erhalten, ließ sich mein Nachbar auf diesen Deal ein.

Nach 4 Monaten war mein Nachbar felsenfest überzeugt, den Gesellschaftsvertrag
finanziell nicht länger aufrecht erhalten zu können und kündigte ihn schriftlich.

Daraufhin erhielt er folgende Antwort:
http://home.arcor.de/internet_sicherheit/suedwest.jpg

Mein Nachbar verstand diesen Brief nicht und bat mich um Hilfe.

Ich habe mir diesen Brief durchgelesen und ihm mitgeteilt, dass er einen 30-jährigen
Vertrag schloss, der erst nach Vertragsablauf ordentlich kündbar sei.

Fakt ist, dass mein türkischer Nachbar tatsächlich nicht der deutschen Sprache
mächtig ist. Selbst wenn er dies wäre, wäre noch fraglich, ob er diesen Vertrag
vollinhaltlich verstanden hätte.

Der Agent/Vermittler hat ihn belogen, indem er meinem Nachbar (leider mündlich)
versicherte, dass dieser Vertrag nach und nicht innerhalb 3 Monaten kündbar sei.
Ein zweiwöchiges Wiederrufsrecht der Willenserklärung erwähnte der Agent/Vermittler
in keiner Art und Weise.

Ebenso ist es meines Erachtens nicht gerade seriös, einen derartigen Vertrag im
Zusammenhang mit einem Kreditvertrag anzubieten bzw. die Bewilligung eines
Kredits vom Abschluss eines derartigen Vertrages abhängig zu machen.

Frage 1: Ist dieser Vertrag rechtswirksam und sittlich?

Frage 2: Falls nein, wie könnte ich für meinem Nachbar die Kündigung formulieren?

Gruß

deVinci

Hallo deVinci,

bin kein Rechtsexperte, aber mit etwas googeln findet man einiges über diese Anlagegesellschaft heraus.

im Augustheft der Stiftung warentest stand ein kurzer Artikel, dass die Muttergesellschaft südwestfinanz einen Anleger in einem aussergerichtlichen Vergleich aussteigen liess.

Hier gibts zusätzlich einen Artikel eines Rechtsanwaltes:

http://www.vur-online.de/beitrag/38.html

Der Nachbar sollte m.E. einen Anwalt hinzuziehen, um aus dem windigen Vertrag herauszukommen.

und jetzt noch meine ganz persönliche Einstellung zu solchen fundierten Kreditberatungen: Sobald er aus dem Vertrag raus ist, sofern das funktioniert, soll er für die 60 Euro, die er im nächsten Monat einspart, einen stadtbekannten Schläger beauftragen, dem Vermittler zu schildern, wie enttäuscht er über die unglückliche Beratung ist.

Gruss

kumise

Hallo deVinci,

Augustheft 2003
(hatte das Jahr nicht angegeben)

gruss

kumise

und jetzt noch meine ganz persönliche Einstellung zu solchen
fundierten Kreditberatungen: Sobald er aus dem Vertrag raus
ist, sofern das funktioniert, soll er für die 60 Euro, die er
im nächsten Monat einspart, einen stadtbekannten Schläger
beauftragen, dem Vermittler zu schildern, wie enttäuscht er
über die unglückliche Beratung ist.

Glaubst du ernsthaft, dass man bei den heutigen Preisen für 60,- € noch einen Qualitätsschläger bekommt? Nene, lass das mal lieber sein, mit derart billigem Gesocks gibts nachher nur Ärger und viele viele Tagessätze.

Gruss
Schorsch

@ Schorsch:

War nicht ganz so ernst gemeint. Deshalb schrieb ich auch, dass dies meine ganz persönliche Einstellung dazu ist. Die derzeitigen Tarife für Qulitätsschläger kenne ich auch nicht.

Aber wenn ich von solchen Aktionen höre, dass die Unwissenheit biederer Menschen ausgenutzt wird, um denen das sauer verdiente Geld aus den Rippen zu schneiden, packt mich eine hilflose Wut und mir kommt die Galle hoch.

Es ist toll, was in unserem freien Land so alles geht.
(Ja, ich weiss, jeder sollte eigentlich wissen, was er tut)

Gruss

kumise

Darf ich noch eine Frage stellen?
Guten Abend kumise,

erst einmal recht herzlichen DANK für Deinen wirklich hilfreichen Artikel.

Da mein Nachbar keine Rechtsschutzversicherung „genießt“, denk ich mir,
dass er dieser Gesellschaft erst einmal selbst einen Brief zukommen lassen kann (natürlich Einschreiben mit Rückschein) und die Zahlung sofort einstellt.

Was meinst Du?

Ich würde meinem Nachbar raten, den Brief wie folgt zu verfassen:

„atypisch stille Beteiligung“ / Vertragnummer: XXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

der zwischen Ihnen und mir geschlossene Vertrag ist sittenwidrig und nichtig,
was zu einem umfassenden Rückgewährungsanspruch führt (OLG Schleswig,
Urt. v. 13.6.2002, ZIP 2002, 1244 ff.).

Ich fordere Sie hiermit auf, das bereits gezahlte Geld bis spätestens 17.09.2004
auf mein Konto bei der Sparkasse Hannover (Bankleitzahl: XXX, Kontonummer: XXX) zu überweisen. Selbstverständlich stell ich meinen Überweisungsauftrag
/Dauerauftrag wieder ein.

Des weiteren behalte ich mir vor, neben dem bereicherungsrechtlichen Rückgewährungsanspruch auch vom Schadenersatzanspruch (§ 826 BGB) Gebrauch zu machen.

Ich erlaube mir noch daraufhin zu weisen, dass sich aus der unterbliebenen ordnungsgemäßen Aufklärung auch noch ein Vertrauensschadenersatzanspruch besteht (§ 826 BGB).

Sollte mein heutiges Schreiben nicht fruchten, konsultier ich in dieser Angelegenheit einen Rechtsanwalt.

Auf eine außergerichtliche Einigung hoffend verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Achmed

Wäre das aus Deiner Sicht OK?

Gruß

deVinci