angenommen Mann und Frau (Ehepartner, keine Gütertrennung) haben eine gemeinsame Geschäftsidee. Die Frau wird das Gewerbe anmelden, der Mann ist über sie familienversichert.
Durch die gemeinsame Haushaltsführung erhält der Mann kein eigenes Gehalt aus dem Gewerbe.
Der Mann hat im Gegensatz zu (nicht vorhandenen) Mitarbeitern ein gleichberechtigtes Mitspracherecht. Die Arbeit wird frei unter Mann und Frau aufgeteilt. Darf der Mann im „Team“ auf der Homepage stehen und auch als solcher Auftreten und tätig werden?
Muss der Mann dafür eingestellt werden oder kann seine Tätigkeit „einfach so“ unter „familiäre Mithilfe“ laufen?
Muss eine GBR gegründet werden?
Was muss beachtet werden?
Natürlich kann hier keine umfangreiche Rechtsberatung erfolgen, aber die Antworten dienen mir zur Einarbeitung in die Thematik.
Wie könnte die Zusammenarbeit offiziell aussehen?
Bedingungen:
Mann soll in der Familienversicherung bleiben
es wird (gerade in der Anfangszeit) keine großen Einnahmen erwartet (daher kommt keine Anstellung in Frage) und die Bürokratie soll sich in Grenzen halten
Vermutlich kommt daher nur „familiäre Mithilfe“ in Frage…?
Oder aber der Ehemann meldet ebenfalls ein Gewerbe an und wird als Subunternehmer von der Frau beauftragt (keine Schwarzarbeit) - bleibt allerdings wegen der KV unter der 385 € im Monat.
Wie sieht es dann mit dem „öffentlichen“ Auftreten (Homepage, Mann führt alleine Gespräche beim Kunden …) aus?
Das erklärt Dir die IHK in einem ein-wöchigen Seminar, das
geht nicht in zwei sätzen.
Im Gründungskurs/-coaching ist das NOCH kein Thema - man wird sich aber vor-informieren dürfen…?
Bei einer solchen Konstellation entsteht doch aus meiner Sicht automatisch eine solche.
aus http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/g/gesellschaft… Die GbR ist die Grundform der Personengesellschaften. Sie ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks.
Bei einer solchen Konstellation entsteht doch aus meiner Sicht
automatisch eine solche.
Wenn das der Fall ist, welche Auswirkungen hat das auf die Krankenversicherung und Steuer? Muss sich dann jeder selbst für mind. 350 Euro im Monat selbst versichern?
Wie könnte die Zusammenarbeit offiziell aussehen?
Bedingungen:
Mann soll in der Familienversicherung bleiben
Das wird nicht klappen, spätestens bei der ersten Betriebsprüfung der Rentenversicherung kommt das raus. Und diese Betriebsprüfungen finden regelmäßig statt.
Da fällt mir noch etwas ein: Den Ehemann zum Mini-Jobber machen, das könnte klappen, vielleicht.
Im Gründungskurs/-coaching ist das NOCH kein Thema - man wird sich aber vor-informieren dürfen…?
Leider gehen die Fragen in die falsche Richtung, weswegen ich das IHK Seminbar dringend empfehle.
angenommen Mann und Frau (Ehepartner, keine Gütertrennung)
haben eine gemeinsame Geschäftsidee. Die Frau wird das Gewerbe
anmelden, der Mann ist über sie familienversichert.
O.K, der Mann will also zurück in die GKV. Und das noch kostenlos.
Durch die gemeinsame Haushaltsführung erhält der Mann kein
eigenes Gehalt aus dem Gewerbe.
Wer soll das glauben?
Der Mann hat im Gegensatz zu (nicht vorhandenen) Mitarbeitern
ein gleichberechtigtes Mitspracherecht. Die Arbeit wird frei
unter Mann und Frau aufgeteilt. Darf der Mann im „Team“ auf
der Homepage stehen und auch als solcher Auftreten und tätig
werden?
Der Mann ohne Gehalt soll das Gewerbe nach außen vertreten?