Hallo,ein fiktiver 40jähriger ist arbeitsunfähig nach gut 10 Jahren Selbständigkeit,eine LVA-Rente ist noch nicht beantragt.Seitdem der Mann nicht mehr arbeiten kann geht die Frau malochen und der Mann ist über sie bei der "BPL"mitversichert.Das war 3 Jahre ok,dann schrieb die „BPL“ das der Mann sich selber versichern müsse,da seine Einkünfte gestiegen wären.Das stimmt aber nicht.Er bezieht seit 3 Jahren eine gleichgebliebene BU_Rente.
Die BPL hat offenbar unterschiedliche Bezugsquellen genommen,zum einen den Steuerbescheid,zum anderen den des Steuerberaters.
Was kann der Mann tun?Ist er mit LVA-Rente beitragsbefreit?Gibt es sonst noch Kniffe???
Vielen Dank.
Hallo,
Hallo,ein fiktiver 40jähriger ist arbeitsunfähig nach gut 10 Jahren Selbständigkeit,eine LVA-Rente ist noch nicht beantragt.Seitdem der Mann nicht mehr arbeiten kann geht die Frau malochen und der Mann ist über sie bei der "BPL"mitversichert.
Die BPL ist eine GKV?
Das war 3 Jahre ok,dann schrieb die „BPL“ das der Mann sich selber versichern müsse,da seine Einkünfte gestiegen wären.Das stimmt aber nicht.Er bezieht seit 3 Jahren eine gleichgebliebene BU_Rente. Die BPL hat offenbar unterschiedliche Bezugsquellen genommen,zum einen den Steuerbescheid,zum anderen den des Steuerberaters.
Und aus beiden Quellen ergeben sich unterschiedliche betragsrelevante Einkünfte? Die GKV geht in der Regel von den Einkünften und nicht vom zu versteuernden Einkommen aus. Ergibt sich dieser Unterschied vielleicht daraus? Bei Familienversicherten gibt es wohl eine Einkommensgrenze von 365€? im Monat. Wenn man drüber liegt gibts wohl keine Familienversicherung mehr, sondern es muss sich freiwillig versichert werden.
Was kann der Mann tun? Ist er mit LVA-Rente beitragsbefreit?
Nur weil es eine LVA-Rente ist? Nein.
Gibt es sonst noch Kniffe?
Um sich der Beitragspflicht zur Solidargemeinschaft zu entziehen, von der man so gerne eine LVA-Rente bekommen würde und von der man erwartet, dass Familienangehörige kostenlos mitversichert werden? Also solche bösen Gedanken aber auch.
;o)
Grüße
Hallo,
bei Renten wird nach § 10 Absatz 1 Nr. 5 SGB V der Bruttobetrag der Rente mit dem Grenzwert von 365 Euro verglichen. Wenn die Rente höher ist, wird die kostenlose Familienversicherung beendet.
Bei Stellung eines Antrages auf eine Rente aus der setzlichen Rentenversicherung werden die Krankenversicherungszeiten im Berufsleben geprüft. Wenn man das ganze Berufsleben in der GKV versichert war, gelten ab Rentenbeginn besondere Regelungen. In dieser KVdR sind nur bestimmte Einnahmen beitragspflichtig. Eine private BU-Rente ist nur beitragspflichtig, wenn irgendwann während des Beruflebens der Arbeitgeber an dieser Rente beteiligt war (Beitragstragung oder(!) Überweisung des Beitrages (Direktversicherung).
Gruß
RHW