Mitversicherung beim Rechtsschutz

Guten Tag,
mal angenommen jemand schließt eine Privat-,Berufs-und Verkehrsrechtschutzversicherung ab und hat eine andere Person (Partner) mitversichert. Jetzt möchte derjenige aber die Mitversicherung aus persönlichen Gründen beenden.
Muss der Mitversicherte vom Versicherungsnehmer über die Auflösung der Versicherung informiert werden, wenn Streitigkeiten untereinander bestehen?

Danke für Antwort.
Uli

Muss der Mitversicherte vom Versicherungsnehmer über die
Auflösung der Versicherung informiert werden,

Nein, muß er nicht.

wenn Streitigkeiten untereinander bestehen?

Streitigkeiten von in einem Vertrag Mitversicherten sind ohnehin nicht versichert. Das heißt der Mitversicherte wäre auf jeden Fall ohne Versicherungsschutz.