Mitversicherung der Kinder in der PKV

Hallo Zusammen,

nehmen wir Folgendes an:
Familie: Mann + Frau + 2 Kinder (2+4 Jahre).
Der Mann ist selbstständig und privat krankenversichert. Die Frau arbeitet Teilzeit (über 400,-- EUR) und ist gesetzlich versichert. Die Kinder sind über die Mutter in der GKV familienversichert.
Der Mann hat bisher lediglich soviel verdient, dass die Kinder bei der Mutter mitversichert werden konnten.
Nehmen wir an, dass der Mann im Jahr 2012 ein sehr gutes Jahr hat und er (erstmals) ein Einkommen über 50.850,-- EUR hat. Nehmen wir für das gesamte Jahr 2012 55.000,-- EUR an. In diesem Fall müssten die Kinder ebenfalls privat versichert werden, oder?
Ab welchem Zeitpunkt wäre das? Evtl. auch rückwirkend?
Oder ab dem Zeitpunkt ab dem die GKV der Frau über den Verdienst des Mannes erfährt?
Was ist bspw. wenn das Jahr 2012 ein überdurchschnittliches Jahr war und in Zukunft wieder weniger Einkünfte zu erwarten sind (also und er der JAEG). Werden die Kinder dann wieder automatisch bei der GKV versichert? Oder „müssen“ bzw. „dürfen“ sie in der PKV bleiben (Wahlrecht?).
Oder kann man evtl. die Kinderversicherung in der PKV umgegehen, wenn man nachweisen kann, dass die hohen Einkünfte ein „Ausrutscher“ waren?

Vielen Dank vorab. Bin schon sehr auf die Antworten gespannt.

Hallo,

wenn das Einkommen des Mannes über der Beitragsbemessungsgrenze liegt *kann* er in die PKV wechseln, muss er aber nicht.

Solange er in der GKV bleibt, bleibt alles wie es ist. Würde er in die PKV wechseln müsste er die Kinder „mitnehmen“, was sich vermutlich nicht rechnen würde.

Gruß,
Steve

Lieber Steve,
du hast Recht. Aber in dem Fall geht es nicht um den Mann, denn der ist bereits schon seit Jahren PKV versichert (als Selbstständiger) und die Kinder kamen danach.
Die Frage bezieht sich darauf, was passieren würde, wenn er dann über der JAEG verdient.
Gruß
Pitufino

Oh, dann habe ich das falsch verstanden. Mea culpa.

Mitversicherung der Kinder in der PKV gibt’s nicht

In diesem Fall müssten die Kinder ebenfalls privat versichert werden, oder?

Natürlich nicht! Die Kinder können genausogut in der GKV versichert werden, jedes mit einem eigenen Beitrag (irgendwas um 150€/ Monat).

Oder kann man evtl. die Kinderversicherung in der PKV umgegehen, wenn man nachweisen kann, dass die hohen Einkünfte ein „Ausrutscher“ waren?

Man kann auf Einkommen verzichten, so daß weniger als die Grenze verdient wird.

Vielen Dank vorab. Bin schon sehr auf die Antworten gespannt.

Alle anderen Fragen kann ich nicht beantworten.

Erdbeerzunge

Hallo Pitufino,

ist das Paar verheiratet?

Wenn nicht: bleiben die Kinder in der Familienversicherung der Mutter.

Wenn ja:
Verdient der Mann höchsten 1/12 JAEG? --> Familienversicherung

Verdient der Mann mehr als 1/12 JAEG?

Dann gilt folgendes:
GKV Versichertet verdient mehr als PKV Versicherter–>Anspruch Familienversicherung
GKV Versichertet verdient höchstens wie PKV-Versicherter --> keinen Anspruch auf Familienversicherung.

Es hat also nichts mit „knacken“ des gesamten JAEG zu tun. Dieser Wert ist nur wichtig für Arbeitnehmer die dann freiwillig in der GKV bleiben können oder in die PKV wechseln können.

Gruß
LampEh

Hallo Pitufino,

ist das Paar verheiratet?

ja

Wenn nicht: bleiben die Kinder in der Familienversicherung der
Mutter.

Wenn ja:
Verdient der Mann höchsten 1/12 JAEG? --> Familienversicherung

was bedeutet 1/12 JAEG? Angenommen der Mann ist selbstständig und verdient je nach Auftragslage unterschiedlich. Bsp. in einem Monat 1.000,-- EUR und in einem anderen Monat 15.000,-- EUR. Bspw. im gesamten Jahr 55.000,-- EUR (also über JAEG)

Verdient der Mann mehr als 1/12 JAEG?

s. o. was bedeutet das?

Dann gilt folgendes:
GKV Versichertet verdient mehr als PKV Versicherter–>Anspruch
Familienversicherung

ist in dem Beispiel nicht der Fall

GKV Versichertet verdient höchstens wie PKV-Versicherter -->
keinen Anspruch auf Familienversicherung.

das heißt, Kinder in die GKV mit eigenem Beitrag (wie hoch wäre der ungefähr? oder Kinder in die PKV mit eigenem Beitrag, oder?

Es hat also nichts mit „knacken“ des gesamten JAEG zu tun.

schwierig wenn die monatlichen Einkünfte stark schwanken.

Dieser Wert ist nur wichtig für Arbeitnehmer die dann
freiwillig in der GKV bleiben können oder in die PKV wechseln
können.

Gruß
LampEh

Viele Grüße
Pitufino

Hallo,

Hallo Zusammen,

nehmen wir Folgendes an:
Familie: Mann + Frau + 2 Kinder (2+4 Jahre).
Der Mann ist selbstständig und privat krankenversichert. Die
Frau arbeitet Teilzeit (über 400,-- EUR) und ist gesetzlich
versichert. Die Kinder sind über die Mutter in der GKV
familienversichert.
Der Mann hat bisher lediglich soviel verdient, dass die Kinder
bei der Mutter mitversichert werden konnten.
Nehmen wir an, dass der Mann im Jahr 2012 ein sehr gutes Jahr
hat und er (erstmals) ein Einkommen über 50.850,-- EUR hat.
Nehmen wir für das gesamte Jahr 2012 55.000,-- EUR an. In
diesem Fall müssten die Kinder ebenfalls privat versichert
werden, oder?

Nein - die Kinder können auch in der GKV bleiben!
Ob die Kinder allerdings beitragspflichtig in der GKV werden,
kommt auf folgende Situation an:

Liegt das Einkommen des PKV-Versicherten über der JAEG und
ist das Einkommen höher als des GKV-Versicherten
müssen für die Kinder freiwillige Beiträge in der GKV geleistet werden. Oder man versichert die Kinder auch in der PKV.

In allen anderen Fällen, bleiben die Kinder in der Familienversicherung der Mutter.

Ab welchem Zeitpunkt wäre das? Evtl. auch rückwirkend?
Oder ab dem Zeitpunkt ab dem die GKV der Frau über den
Verdienst des Mannes erfährt?

Da man erst am Ende des Jahres feststellen kann, ob man über der JAEG liegt tritt diese Regelung auch erst zum 01.01. des nächsten Jahres in Kraft.

Gruß Merger

Sag mal Pitufino.

Mir stellt sich langsam die Frage ob Du vielleicht selbst ein (nicht gerade sattelfester) Vermittler bist und Dir hier im Forum Deine „Hausaufgaben“ erledigen lässt.

Kann das sein?

Grüße
CB

Hallo,

eines Vorweg: Die Sache mit dem „Ausrutscher“ zieht nicht.

Nun zur Feststellung des Gesamteinkommens sowie dessen zeitliche Berücksichtigung:

Selbstständige führen den Nachweis bezüglich des Gesamteinkommens immer über den Einkommensteuerbescheid. Wenn hier also im Jahr 2012 hohe Einkünfte erwirtschaftet werden, so werden diese gegenüber der Krankenkasse anhand des Einkommensteuerbescheids für 2012 nachgewiesen.

Dieser Einkommensteuerbescheid 2012 wird für die bestehende Familienversicherung der Kinder mit Beginn des Monats wirksam, der auf die Ausstellung des Steuerbescheids folgt.

Beispiel:

Einkommensteuerbescheid 2012 ist auf den 15.05.2013 datiert und weist ein Gesamteinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aus. Lösung: Die Familienversicherung der Kinder wäre zum 31.05.2013 zu beenden. Ab dem 01.06.2013 müssten die Kinder selbst versichert werden (entweder privat und freiwillig in der GKV). Dass sich das Gesamteinkommen eigentlich auf das Jahr 2012 bezieht spielt hierbei keine Rolle!

Die Beendigung der Familienversicherung wird natürlich auch rückwirkend vorgenommen, wenn der Steuerbescheid erst später bei der Kasse eingereicht wird. Warten verschafft also keinen Vorteil.

Verringert sich das Gesamteinkommen und liegt wieder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, so ist auch dieses nachzuweisen. Als Nachweis gilt auch hier nur der Einkommensteuerbescheid. Weist dieser ein geringeres Gesamteinkommen aus, können die Kinder natürlich auch wieder über die Mutter familienversichert werden.

Übrigens: Zum Gesamteinkommen zählen auch alle anderen Einkunftsarten (z. B. Zinsen, Vermietung/Verpachtung).

Viele Grüße
Florian

Guten Tag,

Hallo,

eines Vorweg: Die Sache mit dem „Ausrutscher“ zieht nicht.

Nun zur Feststellung des Gesamteinkommens sowie dessen
zeitliche Berücksichtigung:

Selbstständige führen den Nachweis bezüglich des
Gesamteinkommens immer über den Einkommensteuerbescheid. Wenn
hier also im Jahr 2012 hohe Einkünfte erwirtschaftet werden,
so werden diese gegenüber der Krankenkasse anhand des
Einkommensteuerbescheids für 2012 nachgewiesen.

Dieser Einkommensteuerbescheid 2012 wird für die bestehende
Familienversicherung der Kinder mit Beginn des Monats wirksam,
der auf die Ausstellung des Steuerbescheids folgt.

Beispiel:

Einkommensteuerbescheid 2012 ist auf den 15.05.2013 datiert
und weist ein Gesamteinkommen über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze aus. Lösung: Die
Familienversicherung der Kinder wäre zum 31.05.2013 zu
beenden. Ab dem 01.06.2013 müssten die Kinder selbst
versichert werden (entweder privat und freiwillig in der GKV).
Dass sich das Gesamteinkommen eigentlich auf das Jahr 2012
bezieht spielt hierbei keine Rolle!

Die Beendigung der Familienversicherung wird natürlich auch
rückwirkend vorgenommen, wenn der Steuerbescheid erst später
bei der Kasse eingereicht wird. Warten verschafft also keinen
Vorteil.

Verringert sich das Gesamteinkommen und liegt wieder unterhalb
der Jahresarbeitsentgeltgrenze, so ist auch dieses
nachzuweisen. Als Nachweis gilt auch hier nur der
Einkommensteuerbescheid. Weist dieser ein geringeres
Gesamteinkommen aus, können die Kinder natürlich auch wieder
über die Mutter familienversichert werden.

Übrigens: Zum Gesamteinkommen zählen auch alle anderen
Einkunftsarten (z. B. Zinsen, Vermietung/Verpachtung).

Vielen Dank. Habe sicherheitshalber mal bei einer GKV nachgefragt. Deine Ausführungen sind alle komplett richtig.
D.h. wenn man bspw. in 2012 einen „Ausrutscher“ nach oben hat und der Einkommenssteuerbescheit aus März 2014 datiert (für das Jahr 2012), müsste das Kind ab April 2012 selbstversichert werden (GKV oder PKV). Wenn dann allerdings schon klar ist, dass 2013 nicht so toll lief, schaut man dass die Steuer für 2013 schnell fertig bekommt und das Kind kann wieder ab dem nächsten Monat in die Familienversicherung.
Viele Grüße
Pitufino

Viele Grüße
Florian

^^ gell ich stelle zu viele Fragen?!?
Ne, bin kein Vermittler. Da ich mich nicht unbedingt als Laie bezeichnen möchte, werde ich gerne von Bekannten und Verwandten versicherungstechnische Sachen gefragt. Bei einigen speziellen Fällen bin ich mir nunmal unsicher bzw. lerne gerne was dazu. Wobei man sieht, dass nicht alle Antworten im Forum korrekt sind. Ich denke um solche Mißverständnisse zu umgehen ist so ein Forum da, oder?
Viele Grüße
Pitufino

Vielen Dank. Habe sicherheitshalber mal bei einer GKV
nachgefragt. Deine Ausführungen sind alle komplett richtig.
D.h. wenn man bspw. in 2012 einen „Ausrutscher“ nach oben hat
und der Einkommenssteuerbescheit aus März 2014 datiert (für
das Jahr 2012), müsste das Kind ab April 2012 selbstversichert
werden (GKV oder PKV). Wenn dann allerdings schon klar ist,
dass 2013 nicht so toll lief, schaut man dass die Steuer für
2013 schnell fertig bekommt und das Kind kann wieder ab dem
nächsten Monat in die Familienversicherung.

Genau. Als Selbstständiger hat man ja im Hinblick auf die zeitliche Erstellung der Steuerbescheide auch einen Gewissen Einfluss. Mag heißen, man kann den für sich negativen Bescheid hinauszögern und den positiven dann umso schneller erstellen lassen.

Viele Grüße
Florian

Hallo Pitufino,

was bedeutet 1/12 JAEG? Angenommen der Mann ist selbstständig
und verdient je nach Auftragslage unterschiedlich. Bsp. in
einem Monat 1.000,-- EUR und in einem anderen Monat 15.000,–
EUR. Bspw. im gesamten Jahr 55.000,-- EUR (also über JAEG)

Verdient der Mann mehr als 1/12 JAEG?

s. o. was bedeutet das?

1/12 JAEG bedeutet: Spätensten am Ende des Jahres wird von der GKV überprüft ob man die Grenze gesprengt hat. Wenn ja sind die Kinder extra zu versichern und dies auch rückwirkend da kein Anspruch auch Familienversicherung.

das heißt, Kinder in die GKV mit eigenem Beitrag (wie hoch
wäre der ungefähr? oder Kinder in die PKV mit eigenem Beitrag,
oder?

Bei der GKV um die 150€/Kind
Bei der PKV abhängig von

-Anbieter
-Gesundheitszustand
-Alter
-Geschlecht (bis 21.12)

Es hat also nichts mit „knacken“ des gesamten JAEG zu tun.

schwierig wenn die monatlichen Einkünfte stark schwanken.

Man kann aber eine Tedenz erkennen und rechtzeitig handeln.

LampEh