Mitversicherung Ehefrau und Kinder in PKV

Hallo zusammen,
ich (Angestellter, privat krankenversichert) habe mit meiner Lebensgefährtin zwei Kinder (3 und 1 Jahr alt). Wir sind nicht verheiratet. Sie arbeitet nicht, ist aber gesetzlich versichert. Die Kinder sind natürlich bei ihr mitversichert.
Wie siehts bei einer Heirat aus?
Wie hoch sind ungefähr die Beiträge für Frau und Kinder?
Muss meine PKV die „neuen“ Mitglieder überhaupt aufnehmen?
Gibt es noch Sachen, die man bedenken muss?
Vielen Dank für alle Antworten
Gruß
Ingo

Wie siehts bei einer Heirat aus?

Dann orientiert sich der GKV-Beitrag Deiner Frau an Deinem Einkommen. Die Kinder werden wohl privat versichert werden müssen oder in der GKV beitragpflichtig.

Muss meine PKV die „neuen“ Mitglieder überhaupt aufnehmen?

Natürlich nicht. Es findet für alle drei Personen eine Gesundheitsprüfung statt, deren Ergebnis sein kann, das ein Familienmitglied nicht aufgenommen wird (theoretisch).

Hallo zusammen,
ich (Angestellter, privat krankenversichert) habe mit meiner
Lebensgefährtin zwei Kinder (3 und 1 Jahr alt). Wir sind nicht
verheiratet. Sie arbeitet nicht, ist aber gesetzlich
versichert. Die Kinder sind natürlich bei ihr mitversichert.

Hallo Ingo,
ich finde das nicht so selbstverständlich - ich würde die Kinder privat versichern, wenn das Geld dafür vorhanden ist.

Wie siehts bei einer Heirat aus?
Wie hoch sind ungefähr die Beiträge für Frau und Kinder?

Für die Frau hängt’s natürlich stark vom Alter ab :wink:
Die Kinder kann man für rund 100€ versichern, evtl. anfallende Risikozuschläge lassen wir mal außen vor.

Muss meine PKV die „neuen“ Mitglieder überhaupt aufnehmen?

Die Kinder muss die PKV nicht nehmen, wenn die gesundheitlichen „Mitbringsel“ der Gesellschaft nicht passen.
Die Frau kannst Du innerhalb von zwei Monaten nach der Heirat OHNE Gesundheitsprüfung in Ihrer PKV unterbringen. Voraussetzung: Der Versicherungsschutz ist nicht besser als der Ihre!

Gibt es noch Sachen, die man bedenken muss?

Ja! Sammeln Sie schonmal die Gesundheitsdaten, also Auszüge aus der Patientenakte, Atteste, Medikamentenlisten, Behandlungen, etc. etc.
Außerdem sollten Sie sich den Markt mal anschauen, ob es neben Ihrer Versicherung sinnvolle Alternativen für Ihre Familie gibt - solange der Gesundheitszustand das zulässt.

Vielen Dank für alle Antworten

Büdde

Frank Wilke

Hallo Frank,

Muss meine PKV die „neuen“ Mitglieder überhaupt aufnehmen?

Die Kinder muss die PKV nicht nehmen, wenn die
gesundheitlichen „Mitbringsel“ der Gesellschaft nicht passen.
Die Frau kannst Du innerhalb von zwei Monaten nach der Heirat
OHNE Gesundheitsprüfung in Ihrer PKV unterbringen.
Voraussetzung: Der Versicherungsschutz ist nicht besser als
der Ihre!

Hier liegst Du nach meiner Kenntnis falsch. Es gibt ggf. für die Frau einen Verzicht auf die allgemeinen Wartezeiten - nicht auf die Risikoprüfung. Ablehnung ist möglich!
Gruß Jörg

Hallo Jörg,

das mag sein. Ich war gestern nicht ganz beisammen und dachte - schau lieber nochmal nach…
http://www.finanzberatung-versicherungsvergleiche.de…

Dass ich damit die einzige Quelle treffe, die das behauptet …

ich bitte meine Aussage zu entschuldigen - ich war auf dem falschen Dampfer!!!

Frank Wilke

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Nachversicherung der Ehefrau nach Hochzeit ist innerhalb 2 Monaten definitiv ohne Gesundheitsprüfung möglich, genauso wie bei neugeborenen oder adoptierten Kindern.

MfG

M.Waizmann

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Hallo Herr Waizmamm,

Nachversicherung der Ehefrau nach Hochzeit ist innerhalb 2
Monaten definitiv ohne Gesundheitsprüfung möglich, genauso wie
bei neugeborenen oder adoptierten Kindern.

wo steht das? Aus §2 MB/KK kann ich dies nicht ableiten. §3 bezieht
sich auf Wartezeiten und Wartezeiterlaß
Grüße Joerg Koenig