Hallo, hätte da eine Frage zur Mitversicherung der Kinder. Mir ist bekannt dass eine Mitversicherung wie in der GKV nicht möglich ist. Bei uns ist es so: Ich verdiene mehr als meine Freundin und ist in der PKV als Angestellter. Sie wird demnächst Lehrerin und ich gehe davon aus dass sie dann verbeamtet wird. Ich habe gehört dass bei Lehrern ein Zuschuss für die Kinder möglich ist. Stimmt das? Muss man dann nur 20% für das Kind bezahlen? Gibt es eine Beispielrechnung? MFG
Hallo,
Sie schreiben von Ihrer Freudin. Solange Sie nicht verheiratet sind, ihre Freundin GKV versichert hat, hat das Kind Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung (§10 SGB V)
Ist Ihre Freundin jetzt schon privat versichert und Beamtin, so besteht auf für das Kind Beihilfeanspruch von 80%, nur die 20% Restkosten sind zu versichern.
Zur Beihilfe wenden Sie sich am besten an meinen Kollegen und Spezi für Beihilfe, Hr. Harms. (www.luhv.de)
Gruß
Sven Hennig
online-pkv.de
Das richtet sich im Detail nach den konkreten Beihilfevorschriften der Länder, siehe http://www.beihilferecht.de
Im Wesentlichen stimmt das mit den 80% aber.
Vielen dank, sie ist schon PKV und ich habe es jetzt auch vor. Ist das überhaupt ratsam oder sollte ich in der GKv bleiben?
Kinder haben einen Beihilfeanspruch in Höhe von 80%. Eine gute Absicherung kostet rund 30 - 50 EUR monatlich.
Diese Frage kann ich nicht beantworten. Sorry!
Am besten mal bei der (Beamten-)Beihilfe anrufen.
Peter
Das ist so pauschal nicht zu sagen. Lesen Sie mal unter online-pkv.de links auf pkv, dann Auswahlkriterien, den Fragebogen.
(und alle Kriterien)
Wenn Sie mir eine Mail senden ([email protected]) schicke ich Ihnen noch einige Infos.
Vielen dank, sie ist schon PKV und ich habe es jetzt auch vor.
Ist das überhaupt ratsam oder sollte ich in der GKv bleiben?
Hi,
ja, das stimmt - zumindest hier in BaWü.
Bei Beamten erstattet die „Beihilfe“ für Kinder 80% der Arztkosten; für den Antragsteller (also deine Freundin) und Ehepartner (ob das mit Trauschein sein muss, weiß ich nicht) sind es 70%.
Den Rest kann/muss man dann über private Versicherungen abdecken.
Liebe Grüße
Boogy
Nur Leistungsfragen!!
C.
Ja, das Kind hat dann 80 % Beihilfeanspruch und somit müssen nur noch 20 % über die PKV versichert werden. Die meisten Versicherer bieten eine Ergänzungsversicherung für ein paar Dollar an, diese ersetzt dann die nicht Beihilfefähigen Kosten.
MfG
Leo
Guten Tag „altehuette“,
es ist richtig, dass für das Kind einer/s Beamten auch das Kind nach Beihilfetarifen versichert werden kann.
Natürlich wird, wenn das Kund 80% Beihilfe hat, da tatsächlich nur "noch) eine Restkostenabsicherung über 20% in der PKV nötig.
Das kann recht preiswert sein. Die vielen privaten Krankenversicherungen haben unterschiedliche Preise, die ab unter 40 Euro beginnen.
Mit Hilfe eines aktutellen PKV-Vergleicheprogrammes (wir haben das) kann man einfach die Beiträge aller Versicherer listen - dafür muss neben dem Alter auch eingegeben werden, welches Bundesland die Beihilfe leistet.
Das ist nötig, da die Leistungen der Bundesländer unterschiedlich sind und die Restkostenversicherung der privaten Krankenversicherung demnach unterschiedliche Restkostendeckung übernimmt und je nach Leistungsbild die Beiträge dadurch etwas differieren.
Wir versichern Beamten (und deren Kinder) seit inzwischen 25 Jahren und empfehlen, nicht unbedingt den günstigsten Tarif zu nehmen. Zuverläßige (und schnelle) Leistungsabwicklung sowie gute Beitragsstabilität ist ja auch wichtig .
Hoffe, mit den Informationen geholfen zu haben.
Liebe Grüße von
PKV-Spezialisten (Vers.-Kfm.)
Hans-Günter Rischer
und Michael Rischer
Home: www.pkv-netz.com
Hallo altehuette,
Sie haben vollkomen recht die Kinder erhalten von der Beihilfestelle 80 %.
Ihre Freundin würde 50 % Beihilfe erhalten. Ab dem zweiten Kind würde Ihre Freundin 70 % Beihilfe bekommen.
MfG
Alpi3177
Hallo,
ja das ist möglich.
Die Kinder sind dann auch privat versichert mit 20% und 80% über Beihilfe. Ich zahle in der Bayerischen Beamtenkrankenkasse ca. 25€ pro Kind. eine Beispielrechnung müsste sich bei den privaten KK im Netz finden lassen.
LG
genzly
Nun, ihre Frau wird Beamtin und ist beihilfeberechtigt. Je nach Bundesland sind ihre Kinder bis zu 70 Prozent beihilfefähig. Das bedeutet, dass nur 30 Prozent einer PKV Vollversicherung (sogenannte Beihilfetarife) für Ihre Kinder abzusichern ist. Das dürfte je nach PKV maximal 50 Euro pro Monat sein. Da gibt es wenig Schwankungen preislich gesehen, doch große Leistungsunterschiede. Bitte lassen Sie sich von einem Makler beraten, statt dem Debeka oder HUK Herdentrieb zu folgen. Denn mit dem gleichen Preislabel gibt es deutlich bessere Absicherungskonzepte.
Hallo alte Huette,
das ist mal ein cooler Username! Leider kann ich dir auf deine Anfage nicht antworten, da ich sowas nicht weiß.
Dir alls Liebe! Käferchen
Hallo,
ja, im Regellfall kann man einen Beihilfeanspruch für die Kinder geltend machen, Ansprechpartner ist hier die Beihilfestelle. Dann MUSS das Kind zu mindestens 20% versichert werden.
Es besteht aber auch die Möglichkeit das Kind zu 100% in einer GKV zu versichern.
kinder von beamten bekommen einen beihilfeanspruch von 80 prozent in der pkv. in der gkv nicht. das kann sich für euch lohnen. zum anderen muss deine freundin versichert werden, auch wenn sie irgendwelche krankheiten hat. hier stehen euch spezielle regelungen zur seite. wenn ihr beide heiratet, kannst selbst du davon finanziell profitieren. meldet euch einfach, wenn ihr konkrete beispiele und/oder hilfe braucht.