Mitversicherung v. Kindern

Hallo,
wir (mein Freund, privat versichert und ich, Barmer EK) möchten eine kleine Familie gründen. Bei der Flut an nötigen Informationen bin ich bei meiner Krankenkasse auf folgenden Satz gestossen:
Kinder sind nicht mitversichert, wenn ein Elternteil nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen: DM 6.450,- in den alten Bundesländern, DM 5.325,- in den neuen Bundesländern übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitgliedes ist.

1.) Ist das bei jeder gesetzl. KK so?
Wenn ja,
2.) Gilt das auch, wenn wir nicht verheiratet sind?
3.) Gilt das auch während des Erziehungsurlaubs oder ist das Kind dann bei mir mitversichert?

Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe
und viele Grüße
Tina

P.S.: Gäbe es grundsätzlich noch eine Möglichkeit für meinen Freund (gerade knapp über der Einkommensgrenze), in die gesetzliche KK zurück zukommen?

Hallo, Bettina,

1.) Ist das bei jeder gesetzl. KK so?

-> gilt für alle GKV. Das hat der Gesetzgeber bestimmt.

Wenn ja,
2.) Gilt das auch, wenn wir nicht verheiratet sind?

-> Wenn das Kind mit auf seiner Steuerkarte ist (es also als seines anerkannt hat), gilt die Regel.

3.) Gilt das auch während des Erziehungsurlaubs oder ist das
Kind dann bei mir mitversichert?

-> Auch für den Erziehungsurlaub.
Als Regel: Das Kind muss beim Mehrverdienenden versichert werden! Dieser Satz stimmt grundsätzlich bei Arbeitnehmern. Bei Selbständigen sieht es etwas anders aus. Aber Dein Holder ist ja AN.

P.S.: Gäbe es grundsätzlich noch eine Möglichkeit für meinen
Freund (gerade knapp über der Einkommensgrenze), in die
gesetzliche KK zurück zukommen?

Ja, wenn er unter die Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung rutscht, oder wenn er arbeitslos wird. Trifft beides nicht zu, stimmt der Satz: einmal aus der Solidargemeinschaft Pflichtversicherung heraus… immer heraus.(Bitte zu beachten, es heißt nicht: einmal Privat immer Privat! Das Gesetz spricht hier nur vom Ausscheiden aus der Solidarg) Empfehlung: wenn er wirklich aus der Privat in die GKV will (was ich nicht empfehle: evtl. hat Dein Holder die falsche Versicherung, den falschen Tarif), soll er mal versuchen, bei einer GKV trotzdem aufgenommen zu werden. Manchmal klappt´s. Anrecht hat er nicht darauf! Aber einigen Kassen laufen immer mehr die gutverdienenden Kunden fort! Die haben Notstand!
Da kommt es schon mal vor, dass der Filialleiter die Bestimmungen „zurechtbiegt“!
Grüße
Raimund

Kleine Berichtigung zu Nr. 2: Gilt nur für Ehegatten! Bei unverheirateten Paaren ist die Familienversicherung hier grds. möglich

Gruß
Stefan

2.) Gilt das auch, wenn wir nicht verheiratet sind?

-> Wenn das Kind mit auf seiner Steuerkarte ist (es also
als seines anerkannt hat), gilt die Regel.

hallo, Stefan,
hab´ ich scheinbar nicht sauber erklärt. Ob mit oder ohne kirchlichen oder staalichen Segen: eine eheliche oder eheähnliche Gemeinschaft ist gleich zu stellen. Im gleichem Haushalt = Ehepaaar.
Einverstanden?
Grüße
Raimund