Mitwirkungspflicht?

Guten Tag,
Angenommen folgender Fall tritt ein:

Einer Mitarbeiter eines Unternehmens hat offensichtlich einen dritten Geschädigt ohne dies zu bemerken. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Polizei Unterlagen auf verlangen heraus zu geben aus denen hervorgeht wer, wann das betroffenen Fahrzeug gesteuert hat? Gibt es einschlägige Gesetzesgrundlagen? Oder tritt hier gar das Datenschutzgesetz in Kraft? Kennt jemand §§§ dazu im Detail?

Tomtom1

Einer Mitarbeiter eines Unternehmens hat offensichtlich einen
dritten Geschädigt ohne dies zu bemerken.

Verkehrsunfall ?

verpflichtet, der Polizei Unterlagen auf verlangen heraus zu
geben aus denen hervorgeht wer, wann das betroffenen Fahrzeug
gesteuert hat?

Es wird nicht ganz klar worum es hier geht, aber wenn der Halter eines KFZ den Fahrer nicht preisgibt (bei einem Verkehrsverstoß) muß er die Folgen tragen. Für mich hört sich das nach einer Fahrerflucht an und das ist eine Straftat und die übernimmt niemand freiwillig.

Gibt es einschlägige Gesetzesgrundlagen?

Ja gibt es, aber nicht im Sinne des Fragenden.

tritt hier gar das Datenschutzgesetz in Kraft?

Wenn es sich um eine Stratat handelt (Fahrerflucht) wird sich der Fahrer kaum hinter dem Datenschutz verstecken können.

Hallo,

Es wird nicht ganz klar worum es hier geht, aber wenn der
Halter eines KFZ den Fahrer nicht preisgibt (bei einem
Verkehrsverstoß) muß er die Folgen tragen.

Ja. Die Folgen für sich selber.

Für mich hört sich
das nach einer Fahrerflucht an und das ist eine Straftat und
die übernimmt niemand freiwillig.

Kann er auch nicht.

tritt hier gar das Datenschutzgesetz in Kraft?

Wenn es sich um eine Stratat handelt (Fahrerflucht) wird sich
der Fahrer kaum hinter dem Datenschutz verstecken können.

Sonst auch nicht.
Ausgenommen wäre allerdings der Fall, dass der Arbeitgeber mit dem Fahrer verwandt ist.
Gruß
loderunner (ianal)