Mitwirkungspflicht

Liebe/-r Experte/-in,

eine Frage hätte ich zur Mit- wirkungspflicht. Die Fakten sind wie Folgt. Ich habe ein Appartement und die Eigentümergemeinschaft hat beschlossen das Kabelnetz zu erneuert. Dazu müssen sie an die Antennenbuchse. Ich muss 2m Regal leer räumen und das Regal sowie einen 1m Schrank quer in de Raum stellen.
Das habe ich jetzt zweimal getan und zweimal kam die Firma und konnte den Auftrag nicht ausführen.Beim ersten mal gab es probleme weil die kabelschächte wohl nicht geradelaufen und die Fr. das nicht wusste. Beim zweiten mal bekam die ausführende Firma erst einen Tag vor Termin die Telefonnummer eines Mitbewohners der nicht regelmäßig hier ist.
Wie oft kann man mir abnötien dieses Procedere mit zumachen. In der Zeit wo alles rumsteht ist der Raum ausser zum schlafen nicht nutzbar und meine Zeit wird unnütz in Anspruch genommen.
Danke Vorab.

Hallo, also mein Vorschlag ist folgender :
Sie teilen Ihrem Wohnungseigentümer, den Sie ja sicherlich kennen,mit-dass Sie diese Prozendur noch ein einziges Mal dulden werden, und sollte dann wieder nix passieren ,dass Sie ihm dann diese unnützen Kosten in Rechnung stellen werden. (10.00€/h).
Das sollte reichen, denn Ihr Eigentümer wird sich dann garantiert darum kümmern, das ES klappt.
MfG
Maximilian123

Vielen dank für die Arntwort.
ich habe vorab geschrieben dass ich das nur noch einmal machen werde. aber wenn es nicht klappt werde ich ihren Vorschlag umsetzten.obwohl ich denke die hausverwaltung wird sich quer stellen

Lieber Glasfan 1,
meines Erachtens ist es Dir nicht mehr zumutbar, weiterhin die Möbel zu verrücken, nur weil die Verantwortlichen, die den Beschluss der WEG umzusetzen haben ihre übernommen Pflichten nichh fachgerecht erfüllten.
Den das Kabelnetz ist gemeinschaftliches Eigentum der WEG. Die WEG hat die gemeinsame Umsetzung der Beschlüsse unter Mitwirkung des Verwalters und Verwaltungsbeirates dafür Sorge zu tragen, damit die die Ausführung des Beschlusses ordnungsgemäß verläuft, ohne dass die Eigentümer über Geburhr bellastet lwerden.
Aus diesem Grunde würde ich dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat schriftlich mitteilen, dass Du nicht bereit bist, die Möbel zum drittem Mal umzusetzen. Sollte dies unumgänglich sein, dann solle die Gemeinscchaft entsprechendes Personal zur Verfügung stellen und Dir eine Entschädungung für Lohn- Gehaltsausfall zu vergüten. Andernfalls würdest du niemand mehr ein Deine Wohnung diesbezüglich lassen.
Auch die WEG sollte Schadensersatz gegen die Personen oder Instutionen, die für die daraus entstandendenen oder noch entstehende Mehrkosten, schadeneratzplicht zu machen wären.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

DANKE!!!