Hallo!
Wie ist das, wenn man ein Schreiben vom Amtsgericht oder Amt bekommt mit einem Formular im Anhang und der „Bitte um vollständige Ausfüllung und Rücksendung innerhalb von zwei Wochen“? Muss man soetwas immer machen oder nur in bestimmten Fällen? Woher weiß ich, wo ich eine Mitwirkungspflicht habe und wo nicht?
Hallo,
Wie ist das, wenn man ein Schreiben vom Amtsgericht oder Amt
bekommt mit einem Formular im Anhang und der „Bitte um
vollständige Ausfüllung und Rücksendung innerhalb von zwei
Wochen“? Muss man soetwas immer machen oder nur in bestimmten
Fällen? Woher weiß ich, wo ich eine Mitwirkungspflicht habe
und wo nicht?
die Antwort ist wie immer: Es kommt darauf an.
Drei Möglichkeiten sind denkbar:
- Man ist zur Mitwirkung verpflichtet, notfalls wird man dazu „gezwungen“ (man hat Nachteile dadurch).
- Die Angaben sind rein freiwillig, es passiert weiter nichts.
- Es gibt zwar keinen Zwang, aber wenn man nicht mitmacht, dann entscheidet die Behörde nach den Informationen, die bekannt sind. Das kann zu Entscheidungen führen, die nicht ganz so glücklich sein können.
Wichtig ist immer das „Kleingedruckte“.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
wie schon angedeutet wurde, kann es verschiedene Möglichkmeiten geben. In manchen Fällen ist man zur Auskunftserteilung verpflichtet, in manchen Fällen hat man ein Recht, Auskünfte zu verweigern.
Ein Schreiben vom Amt mit der Bitte um Ausfüllen eines Formulars könnte schon ein Verwaltungsakt sein. Dann müsste eine Rechtsgrundlage angegeben werden.
Anders ist es, wenn sich jemand beim Amt über die Möglichkeit eines Antrags informiert hat und das Amt ihm ein entsprechendes Formular zusendet. Dann ist es eher eine Hilfestellung.
Um was geht es genau? Ist eine Rechtsgrundlage vermerkt?
Gruß
Ultra
Ich glaube auch, dass es ganz darauf ankommt, um was es geht. Ich weiß nur nicht, woher man im Einzelfall erfahren kann, ob man zur Mithilfe verpflichtet ist oder nicht.
Wenn man beim Amtsgericht anruft und nachfragt, bekommt man eine Antwort wie z. B.: „Ja, das ist schon OK so, das wird immer so gemacht.“ Das das „schon OK so“ ist, ist mir klar, denn das erspart dort eine Menge Aufwand, wenn man alles ganz detailliert darstellt. Das gibt mir aber noch keine Auskunft darüber, ob ich das wirklich machen MUSS, bzw. welche Nachteile mir entstehen, wenn ich das einfach nicht mache. Gibt es denn soetwas wie eine Pflicht mich auf die Rechtsgrundlage der Befragung hinzuweisen, wenn es eine gibt?