Mitwirkungspflicht bei Verlagerung ins Ausland

Liebe wer-weiss-was-ler,

Angenommen, in einer High-Tech GmbH mit 7 Mitarbeitern (kein Betriebsrat, kein Tarif etc.) soll noch in diesem Jahr ein Teil des Betriebes, nämlich die Produktion, ins europäische Ausland verlagert werden. Die für die Produktion zuständigen 4 Mitarbeiter sollen nach 3,5 Jahren als Angestellte betriebsbedingt entlassen werden.

Man stelle sich vor, dass bevor die Maschinen ins Ausland verbracht werden, aus dem Ausland etliche Arbeiter in die Firma nach Deutschland kommen und die 4 Produktions-Mitarbeiter dann vor ihrer Entlassung die ausländischen Mitarbeiter an den Maschinen anlernen sollen.

Wären die 4 Mitarbeiter der Produktion verpflichtet, die ausländischen Mitarbeiter anzulernen? Besteht eine Mitwirkungspflicht bei der Verlagerung der Produktion ins Ausland?
Sie würden sich ja sozusagen ihr eigenes Grab schaufeln …

NB: Angenommen, kein anderer kann diese hochkomplexen Maschinen bedienen, die Firma auf die Mitarbeit der 4 Produktions-Mitarbeiter angewiesen.

Viele Grüße,
Stefan

Liebe wer-weiss-was-ler,

Angenommen, in einer High-Tech GmbH mit 7 Mitarbeitern (kein
Betriebsrat, kein Tarif etc.) soll noch in diesem Jahr ein
Teil des Betriebes, nämlich die Produktion, ins europäische
Ausland verlagert werden. Die für die Produktion zuständigen 4
Mitarbeiter sollen nach 3,5 Jahren als Angestellte
betriebsbedingt entlassen werden.

Man stelle sich vor, dass bevor die Maschinen ins Ausland
verbracht werden, aus dem Ausland etliche Arbeiter in die
Firma nach Deutschland kommen und die 4
Produktions-Mitarbeiter dann vor ihrer Entlassung die
ausländischen Mitarbeiter an den Maschinen anlernen sollen.

Wären die 4 Mitarbeiter der Produktion verpflichtet, die
ausländischen Mitarbeiter anzulernen?

Da nur eine geleistete Arbeit bezahlt wird, ist es leider so, das wenn die Anweisung kommt die neuen Kollegen einzulernen, das auch gleich eine klare Arbeitsanweisung ist. Und wer gegen diese Anweisung verstößt kann wegen Arbeitsverweigerung gekündigt werden. So meine einfache Erklärung.

Besteht eine

Mitwirkungspflicht bei der Verlagerung der Produktion ins
Ausland?
Sie würden sich ja sozusagen ihr eigenes Grab schaufeln …

NB: Angenommen, kein anderer kann diese hochkomplexen
Maschinen bedienen, die Firma auf die Mitarbeit der 4
Produktions-Mitarbeiter angewiesen.

Viele Grüße,
Stefan

Danke für die schnelle Antwort
Danke für die schnelle Antwort. Das habe ich mir schon fast gedacht…
Viele Grüße,
Stefan