Mitwirkungspflicht bei Zollkontrolle

Hi,

in dieser Doku* über Zöllner am Frankfurter Flughafen sieht man den typischen Ablauf einer Kontrolle ab 0:54. „Grüß Gott Zollkontrolle, Ihren Pass hätte ich gerne mal“. Danach geht es mit einem munteren Frage-und-Antwort „Spiel“ weiter in der sich die Frau in Widersprüche verwickelt.

Frage: Welche Angaben MUSS man in so einem Fall machen und ab wann dürfte man sagen „Ich mache dazu keine Angaben“? Die „förmliche Belehrung nach 136 StPO“ dass man ab jetzt keine Angaben zur Sache mehr machen muss kommt ja erst bei 05:05 wo die Beamten schon quasi „am Ziel“ sind.

Muss man auf Fragen wie „Haben sie in New York eingekauft?“ oder auf spezifische Fragen wie „Haben Sie was bei Tiffany’s gekauft?“ wahrheitsgemäss antworten?

* http://www.youtube.com/watch?v=AktquDYV5IM

Gruss
K

Hallo

Muss man auf Fragen wie „Haben sie in New York eingekauft?“
oder auf spezifische Fragen wie „Haben Sie was bei Tiffany’s
gekauft?“ wahrheitsgemäss antworten?

Nein. Für eine solche informelle Befragung besteht keine Antwortpflicht und bei einer Lüge liegt keine uneidliche Falschaussage vor.

In wie weit das (Antwort-) Verhalten eine intensivere Gepäckdurchwühlung begünstigt, sei dahingestellt :smile:

Grüße,
.L

Hallo,

Muss man auf Fragen wie „Haben sie in New York eingekauft?“ oder auf spezifische Fragen wie „Haben Sie was bei Tiffany’s gekauft?“ wahrheitsgemäss antworten?

Nein. Für eine solche informelle Befragung besteht keine Antwortpflicht

Naja, den ersten „Fehler“ hinsichtlich Mitwirkungspflicht/Antwortverhalten haben die doc schon bei der Frage nach dem richtigen Tor (grün oder rot) gemacht? Bin mir natürlich nicht sicher, aber kann da die falsche Antwort einen Unterschied machen?

Grüße

Hallo

Naja, den ersten „Fehler“ hinsichtlich
Mitwirkungspflicht/Antwortverhalten haben die doc schon bei
der Frage nach dem richtigen Tor (grün oder rot) gemacht? Bin
mir natürlich nicht sicher, aber kann da die falsche Antwort
einen Unterschied machen?

Meines Wissens nach gilt die Wahl der Tür als „Steuererklärung“, wählt man grün obwohl man zu verzollende Ware dabei hat, ist das zumindest eine OWI.

Also gibt es zwei Konstellationen:

a) Man hat nichts zu verzollen, dann muss man nichts sagen, da es sich um eine ermittungstaktische Befragung handelt, nicht um eine richterliche Vernehmung. Lügt man, ist das straffrei solange nicht irgendwelchen Gesetzte gebrochen werden (Begünstigung, Verleumdung,…), das ist aber eher unwahrscheinlich.

b) Man hat etwas zu verzollen, dann hat man durch die Wahl des grünen Tors schon eine falsche Zollanmeldung getätigt. Nun steht einem als Betroffener/Beschuldigter ein Aussageverweigerungsrecht zu. Für eine Lüge gilt das gleiche wie oben.

Glaube ich jedenfalls :smile:

Grüße,
.L