Hallo Legacy,
wegen Unterhalt… wollen die den berechnen oder anrechnen???
Erstmal die Frage: lebst du mit deiner Partnerin und dem Kind zusammen? vielleicht auch erst kurzfristig? Dann seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft und zur Berechnung von Alg2 wird das Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft herangezogen, also auch dein Einkommen und das Kindergeld.
Lebt ihr nicht zusammen, will das Amt wissen, wieviel Unterhalt du für das Kind zahlst. Die Berechnung dessen ist aber Sache des Jugendamtes. Dieser Unterhalt zählt dann als Einkommen des Kindes und hat Auswirkungen auf den noch nötigen Bedarf für das Kind. Sollte ein eventueller Unterhalt größer sein, als der Regelbedarf des Kindes, kann dieser „Überhang“ der Kindesmutter nicht angerechnet werden (bei minderjährigen Kindern).
Ein Sonderfall wäre, wenn ihr zusammen lebt und nachweislich getrennte Kasse macht. Aber auch dann wäre Unterhalt für das Kind fällig, welcher wieder als Einkommen des Kindes der Mutter angerechnet wird.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
Gruß Caro