Mitwirkungspflicht, nichteinhaltung, was passiert?

Hallo,

meine Partnerin bezieht ALG 2. Ich bin Berufstätig.

Wir haben ein gemeinsames Kind.

Das Amt verlangt von mir jetzt Lohnabrechnungen. Wegen Unterhalt. Ich sehe es aber nicht ein und möchte diese nicht abgeben. Und somit das Schreiben und die Forderung ignorieren.

Was passiert wenn ich es ignoriere? Versuchen sie es dann erneut mit einem Schreiben, oder machen sie direkt ein großes Theater?

Danke schon einmal

Grüße

Legacy

Hallo,
Wenn die Lohnabrechnung nicht vorgelegt wird macht die ein Großes Theater wer ALG2 bezieht hat eine Mitwirkungspflicht das heit, er muß auch mit Kontoauszügen offenlegen das er bedürftig ist. Das gillt auch für Partner die bei einem Empfänger Hartz 4 wohnen, das ist eine eheähnliche Gemeinschaf und wird der Ehe gleichgesetzt, das heißt der Partner auch wenn erarbeitet muß sich der Arge gegenüber so offenlegen wie der Hartz 4 Empfänger. ist ein Kind im spiel muß der Vater Unterhalt zahlen, kann er das nicht zahlt der Staat Unterhaltsvorschuß. Und um das herauszufinden muß die Arge die Lohnabrechnung verlangen, denn kann der Vater zahlen muß es die Arge nicht. Denn die muß sparen und wird deswegen Theater machen, sie wird nicht zahlen bis der vater durch Lohnabrechnungen, und Kontoauszügen ( bei diesen darf er nur Zahlungen schwärzen, die auf sexualität, Religion und politische meinung hindeuten. Zahlungseingänge dürfen nicht geschwärzt werden) nachweist das er entweder zahlen kann oder nicht.
Ich würde der Aufforderung nachkommen es ersparrt viel Ärger und Streß

Hallo, das ist ein völlig normaler vorgang, weil dein Lohn bei der Berechnung von ALGII für deine Partnerin mit einberechnet wird, schließlich seit Ihr eine bedarfsgemeinschaft. Wenn du dich weigerst gibt es kein Geld vom Amt.

Hallo Legacy,

wegen Unterhalt… wollen die den berechnen oder anrechnen???

Erstmal die Frage: lebst du mit deiner Partnerin und dem Kind zusammen? vielleicht auch erst kurzfristig? Dann seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft und zur Berechnung von Alg2 wird das Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft herangezogen, also auch dein Einkommen und das Kindergeld.
Lebt ihr nicht zusammen, will das Amt wissen, wieviel Unterhalt du für das Kind zahlst. Die Berechnung dessen ist aber Sache des Jugendamtes. Dieser Unterhalt zählt dann als Einkommen des Kindes und hat Auswirkungen auf den noch nötigen Bedarf für das Kind. Sollte ein eventueller Unterhalt größer sein, als der Regelbedarf des Kindes, kann dieser „Überhang“ der Kindesmutter nicht angerechnet werden (bei minderjährigen Kindern).

Ein Sonderfall wäre, wenn ihr zusammen lebt und nachweislich getrennte Kasse macht. Aber auch dann wäre Unterhalt für das Kind fällig, welcher wieder als Einkommen des Kindes der Mutter angerechnet wird.

Ich hoffe, geholfen zu haben.

Gruß Caro

Hallo Caro,

nein, ich wohne in Datteln, meine Tochter und Partnerin in Bottrop.
Also 30km.

Ich habe jetzt meine Abrechnungen zugeschickt und nun wurde ich angezeigt.

http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/1464443/…