Hallo,
ich habe eine Frage:
Inwiefern haben leibliche Eltern noch eine Mitwirkungspflicht, wenn Ihnen die elterliche Sorge für Ihre Kinder entzogen und zum Beispiel auf das Jugendamt übertragen wurde?
Vielen Dank schon im Voraus für die Antworten!
Hallo,
ich habe eine Frage:
Inwiefern haben leibliche Eltern noch eine Mitwirkungspflicht, wenn Ihnen die elterliche Sorge für Ihre Kinder entzogen und zum Beispiel auf das Jugendamt übertragen wurde?
Vielen Dank schon im Voraus für die Antworten!
Hallo,
ich würde beim Jugendamt nachfragen. Wenn dies nicht unbedingt gewünscht ist, gibt es verschiedene staatliche Stellen wie Pro Familia, Kinderschutzbund oder auch übers Internet. Gewiss ist diese Angelegenheit auch mit einen Fachanwalt im Familienrecht zu lösen…
Beste Grüße
brasil pit
Hallo,
ohne die genaue Rechtsquelle zu kennen,besteht in jedem Fall behördlicher Tätigkeit in persönlichen Belangen eine Mitwirkungspflicht. Z.B. für die Feststellung der Unterhaltspflicht bei Hilfen zur Erziehung.
Gruß, Reinhard