Mitwirkungspflicht

Hi!

Angenommen, ein Arbeitnehmer hat einen befristeten Vertrag, der Ende Februar ausläuft (und mit 80%iger Wahrscheinlichkeit verlängert wird).

Er meldet sich Ende November beim Arbeitsamt und wird mit Terminen überhäuft, die sich natürlich mit seiner Dienstzeit überschneiden.
Weiterhin angenommen, dieser mitarbeiter steckt im Büro mitten im Jahresabschluss und momentan müsste der tag eigentlich 36 Std. für ihn haben - wie weit muss er mit dem Arbeitsamt kooperieren?

Angenommen, das Arbeitsamt würde jegliche Bitten, die Termine auf den Januar zu verschieben, abblocken - muss der Mitarbeiter da echt springen, wenn das Arbeitsamt es so will?

Mal ernsthaft: Stellenangebote bekommt man vom Arbeitsamt doch eh keine (zumindest keine brauchbaren), die man nicht eh als ernsthaft Arbeitsuchender vorher an anderer Stelle findet.

Liebe Grüße
Guido

Guten Morgen!

Meist kann man als AN mit den vorgeschlagenen Stellen vorab telefonisch Kontakt aufnehmen. Zusendung Bewerbungs-Mappe zusagen (wenn nötig), Frage ob Vorstellungstermin erst Anfang Januar o.k. -ruhig Lage schildern, damit klar ist das immerhin Interesse an Tätigkeit vorhanden.
Wenn dies nicht möglich, sollte der AN die berechtigten Einwände (Aussicht auf Verlängerung der Stelle, Arbeitgeber guter Eindruck, Einsatz, Loyalität, etc., Bereitschaft zur Mitwirkung ab Januar) schriftlich fixieren, (extra oder auf den vorgesehenen Zeilen in den Einladungen) und dann per Einschreiben ans Amt. Sollte das wieder „abgeschmettert“ werden, m. E. nächsthöhere Stelle.

MfG
Karlinchen

P.S. Guck mal in den FAQ, viele Links auch mit rechtlichen Inhalten!

Hi nochmal!

Oder aber Termine wahrnehmen! Mit dem Chef einen Nachmittag in der Woche vereinbaren, auf den die Termine gelegt werden können, an dem früher gegangen werden darf (Stundenausgleich vorausgesetzt), macht ihm ja evtl. auch klar, das bald vorbei ist mit „Hilfe“.
Evtl. interessiert es den AG nicht(falls die vermuteten 20% wahrwerden), das keine Folgestelle vorhanden ist, weil man für ihn hart gearbeitet hat, aber einen von Arbeitslosigkeit bedrohten AN sollte das schon!

Also mir gefällt diese Variante hier besser.
MfG
Karlinchen
(heute etwas zwiespältig) :o)

Hi!

Meist kann man als AN mit den vorgeschlagenen Stellen vorab
telefonisch Kontakt aufnehmen. Zusendung Bewerbungs-Mappe
zusagen (wenn nötig), Frage ob Vorstellungstermin erst Anfang
Januar o.k. -ruhig Lage schildern, damit klar ist das immerhin
Interesse an Tätigkeit vorhanden.
Wenn dies nicht möglich, sollte der AN die berechtigten
Einwände (Aussicht auf Verlängerung der Stelle, Arbeitgeber
guter Eindruck, Einsatz, Loyalität, etc., Bereitschaft zur
Mitwirkung ab Januar) schriftlich fixieren,

Angenommen, all das würde abgeschmettert…

m. E. nächsthöhere Stelle.

Angenommen, der Sachbearbiter dort ist gleichzeitig ein Abteilungsleiter…

P.S. Guck mal in den FAQ, viele Links auch mit rechtlichen
Inhalten!

Habe ich bereits. Dumm ist, dass ich eine Info recht dringlich bräuchte, da wir gleich „Bürostammstisch“ (hmm - gefällt mir als Ausrede) haben :smile:
Wenn ich mich durch die FAQ wühle, entdecke ich sehr vieles zum Verhalten des Arbeitslosen (was dann egal wär - da hat man die Zeit), aber nur recht wenig zum Verhalten des Arbeitsuchenden

LG
Guido

Tja…
Huhu!

Evtl. interessiert es den AG nicht(falls die vermuteten 20%
wahrwerden)

Du, es soll sogar den Fall geben, dass der Chef eine Verlängerung bereits unterschrieben hat, die Sache mit dem BR aber nicht aus den Pötten kommt!

LG
Guido

Auch huhu! :smile:

…ist es doch nicht so problematisch, wie es scheint.

Dann sollte der AN definitiv mit dem Vermittler im Amt nochmal telefonieren!
Wenn keine Direktwahl Hotline anrufen und für entsprechenden SB Rückruf vereinbaren!

Auch LG
Karlinchen

Hi,

Weiterhin angenommen, dieser mitarbeiter steckt im Büro mitten
im Jahresabschluss und momentan müsste der tag eigentlich 36
Std. für ihn haben - wie weit muss er mit dem Arbeitsamt
kooperieren?

So weit er dazu in der Lage ist. Und das hängt ja auch davon ab, ob der AG ihm zu Terminen freigeben kann, was er lt. SGB III § 2 nur „soll“, aber nicht muss.

Angenommen, das Arbeitsamt würde jegliche Bitten, die Termine
auf den Januar zu verschieben, abblocken - muss der
Mitarbeiter da echt springen, wenn das Arbeitsamt es so will?

Bezüglich Termine zu Vostellungsgesprächen, wurde ja schon Vorschläge gemacht. Bezüglich Amtstermine, sollte sich der Mitarbeiter seine Unabkömmlichkeit vom AG bestätigen lassen. Einfach von der Arbeit wegrennen geht ja auch nicht.

Grüßle

DANKE!
Hi,

So weit er dazu in der Lage ist. Und das hängt ja auch davon
ab, ob der AG ihm zu Terminen freigeben kann, was er lt. SGB
III § 2 nur „soll“, aber nicht muss.

DAS habe ich nicht gefunden.
Fühle Dich geknuddelt!

LG
Guido

Hallo

Mal ernsthaft: Stellenangebote bekommt man vom Arbeitsamt doch
eh keine (zumindest keine brauchbaren), die man nicht eh als
ernsthaft Arbeitsuchender vorher an anderer Stelle findet.

Das stimmt schon, aber der Sachbearbeiter benötigt Zuwendung.

Viele Grüße
Simsy

Solange man nicht Arbeitslos ist gibt es auch keine Mitwirkungspflicht-wasn das fürn Quatsch-Arbeitssuchend kann sich jeder melden.

Völlig überflüssiges Vollzitat entfernt [Mod X.]

Solange man nicht Arbeitslos ist gibt es auch keine
Mitwirkungspflicht-wasn das fürn Quatsch-

** http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html

Arbeitssuchend kann
sich jeder melden.

Von wegen „kann“! http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__37b.html und für dich mags ja Pipfax sein, aber ne Woche Sperre bei Nichtmeldung http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html ist auch nicht gerade ohne.

MfG

** D. Nuhr

Angenommen, ein Arbeitnehmer hat einen befristeten Vertrag,
der Ende Februar ausläuft (und mit 80%iger Wahrscheinlichkeit
verlängert wird).

Er meldet sich Ende November beim Arbeitsamt und wird mit
Terminen überhäuft, die sich natürlich mit seiner Dienstzeit
überschneiden.

Hi,

bei mir ist die Situation zwar ähnlich, ich war aber vom AA angenehm überrascht. Bin seit Juni arbeitslos und habe dann bei der Zeitarbeit angefangen, da mir das herumsitzen auf den Kecks ging. Da mein Zeitvertrag knapp über 3 Monate geht musste ich mich zeitnah gleich wieder arbeitssuchend melden. Da gesetzlich geregelt ist, dass man das persönlich machen muss, dachte ich „so ein Mist“. Gerade beim Kunden der Zeitarbeit angefangen, schon muss man beim AA auflaufen. Also erst Mal die obligatorische telefonische Meldung gemacht und siehe da: Alles kein Problem. Nein, Sie müssen nicht kommen, Sie werden angerufen. Wann ist es denn recht? Okay, gleich Morgen früh um 8:00 Uhr. Am nächsten Morgen erfolgte dann pünktlich um 8:00 Uhr der Anruf. Kurze Abstimmung des Sachverhaltes: Alles wie gehabt, Daten sind alle erfasst, bleibt alles wie es ist. Nach 2 Minuten: Danke und auf wiederhören.

Insgesamt sind meine Erfahrungen mit dem AA in den letzten Monaten durchweg positiv. Die Leute sind sehr nett und kooperativ, kaum Wartezeiten, sehr schnelle Bearbeitung. Jobangebote gab es zwar nicht, was mir bei meiner Qualifikation aber auch lieber ist, denn da käme vermutlich sowieso nur unpassendes.

Insofern kann ich die häufig geäußerte Kritik nicht nachvollziehen. Ich habe mich dort wirklich als Kunde gefühlt. Aber wie man in den Wald hinein ruft …

Vielleicht liegt es auch daran…

Gruß

S.J.

Hi!

Aber wie man in den Wald hinein ruft …

Vielleicht liegt es auch daran…

Na danke, DAS habe ich jetzt auch verstanden!

Aber in meinem völlig fiktiven Fall (der fiktiv noch nich einmal mich betrifft) hat sich die Sache sehr positiv gewendet, nachdem der fiktive Arbeitgeber mal Kontakt mit der Agentur aufnahm…

LG
Guido