Mitwirkungspflichten

hallo,

habe mal ne frage:

mal angenommen man wechselt den wohnort und das alte finanzamt behält die akte zurück, da noch eine klage läuft

jetzt will das neue finanzamt noch diverse unterlagen aus alten jahren (kaufvertrag immobilie), obwohl diese unterlagen bereits dem alten FA vorlagen und wohl auch kopien gemacht wurden

muss sich das neue FA nicht die sachen beim alten FA anfordern ?

ich werde dazu raten, die sachen nochmals einzureichen, aber wie sieht denn die rechtliche seite aus ?

ist man grundsätzlich verpflichtet, dieser anforderung nachzukommen, obwohl beim alten FA kopien angefordert werden könnten ?

gruß inder

Hallo,

jetzt will das neue finanzamt noch diverse unterlagen aus
alten jahren (kaufvertrag immobilie), obwohl diese unterlagen
bereits dem alten FA vorlagen und wohl auch kopien gemacht
wurden

also speziell bei Immobilien ist es üblich, dass zumindest eine Kopie der AfATabelle vom alten Finanzamt angefordert wird, da die Abschreibung ja im ersten Jahr ausgerechnet wird. (Ist zwar nicht rechtlich bindend, aber es ist trotzdem üblich, den Vorjahreswert einfach weiter zu nehmen.)

muss sich das neue FA nicht die sachen beim alten FA anfordern
?

das ist nicht so üblich, wobei ich nicht weiss, ob das nur Bequemlichkeit ist

ich werde dazu raten, die sachen nochmals einzureichen, aber
wie sieht denn die rechtliche seite aus ?

ist man grundsätzlich verpflichtet, dieser anforderung
nachzukommen, obwohl beim alten FA kopien angefordert werden
könnten ?

also ich könnte mir schon vorstellen, dass das neue Finanzamt sich ein eigenes Bild machen will und die ihres Erachtens notwendigen Unterlagen sehen will. Es kann auch beim gleichen Finanzamt vorkommen, dass in späteren Jahres nochmal etwas angefordert wird, weil ein Aspekt wichtig erscheint. Es werden auch ab und zu keine Kopien gemacht, schließlich soll alles schnell gehen und zum Kopierer ist es weit…:wink:

Also insgesamt ist es ärgerlich, alles nochmal zusammenstellen zu müssen, aber ich würde doch dazu raten…

Ich hab auch schon Unterlagen im Einspruchsverfahren angefordert, die bei der Veranlagung vorgelegen hatten (aber keiner hatte sie kopiert).

Schöne Grüße
C.