MItwohnung wenig nutzen?

Hallo zusammen,

angenommen jemand ist Mieter einer Mietwohnung, welche er mal mit WBS erhalten hat (Hausbau vor über 40 Jahren).
Nun zieht er mit seiner Lebensgefährtin in ihre Wohnung zusammen.
Kann ihm der Vermeiter kündigen, weil er seine Wohnung nur noch sporadisch (ca. 2-4 Tage im Monat) nutzt?

Gruß
Bori

ist die Wohnung noch
an die Soziale Wohnungsnuztung (Belegungsbindung) gebunden?

Nach 40 Jahren dürfte diese Wohnung aus der Förderung raus sein, darum geht es dem Vermieter nichts an, wie oft der Mieter diese Wohnung nutzt.

Wenn nicht verlängert OWT
sdfaasdzgsdr

Hallo,

es spielt keine Rolle, wie viele Tage im Monat der Mieter letztendlich nutzt. Die Gründe dafür spielen keine Rolle ( z. B. LKW Fahrer der die ganze Woche über in Deutschland unterwegs ist)

Dem Vermieter ist es auch letztendlich egal ob 1 oder 30 Tage die Wohnung genutzt wird, solange
 a) die Wohnung nicht verwittert, und der Mieter seiner Sorgfaltspflicht nachkommt
 b) die Miete pünktlich gezahlt wird.

Gruß

das ist doch uninterressant,da die Wohnung doch weiterhin genutzt wird.

Solange man seine Miete zahlt,die Wohnung in Stand hält und erreichbar ist,muss ich da keineswegs immer anwesend sein.

Im Gegenteil, für den VM ist es doch sogar von Vorteil,wenn die Wohnung kaum genutzt wird,da daurch auch kaum Abnutzung entsteht.

Nein ist es nicht,

der Wohnberechtigungsschein ist nach Bedarf ausgestellt. dieser Bedarf existiert aber nicht mehr, da Mieter mit eine anderen Person zusammengezogen ist. Ist die Wohnung frei finanziert oder hat keine Sozialbindung mehr sieht das ganze anders aus.

Wer sagt denn das??

An den Verhältnissen in dieser Wohnung ändert sich doch nichts.

1 Person als Mieter und sonst niemand und somit auch keine Bedarfsgemeinschaft.