Hallo,
der Fall dürfte ja bekannt sein, falls nicht: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,…
Seit wann kann eine Bank gezwungen werden für irgend wen ein Konto zu führen? „Leider“ hat es die DB ja nicht bis zu einem Urteil kommen lassen, aber die Begründung eines Urteils hätte mich schon interessiert.
ALG2-Empfänger werden ja schon mal gekündigt - unter anderem mit dem Hinweis auf die Vertragsfreiheit. Wo ist da bitte der Unterschied? Alleine darin, daß die kein Geld haben zu klagen?
Cu Rene
Hallo,
der Fall dürfte ja bekannt sein, falls nicht:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,…
Seit wann kann eine Bank gezwungen werden für irgend wen ein
Konto zu führen?
umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Bank hat es einfach versäumt, einen Grund für die Kündigung zu nennen, der nicht politischer Natur war.
Wenn man politischen Zwischentöne ausblendet, wird das hier ganz gut erklärt:
http://www.weispfenning.eu/attachments/File/RF47_06_…
Gruß
Christian
Danke,
Die Bank hat es einfach
versäumt, einen Grund für die Kündigung zu nennen, …
Das war mir absolut neu, daß man sowas braucht. Parteien sind aber wohl etwas ganz besonderes, noch besser gestellt, als der normale Bürger.
Geschickt wäre es natürlich die DB aufzulösen und den Kundenstamm mit wenigen Ausnahmen „zu verkaufen“
)
Cu Rene
Hallo,
der Fall dürfte ja bekannt sein, falls nicht:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,…
Seit wann kann eine Bank gezwungen werden für irgend wen ein
Konto zu führen? „Leider“ hat es die DB ja nicht bis zu einem
Urteil kommen lassen, aber die Begründung eines Urteils hätte
mich schon interessiert.
Ich vermute mal ganz pauschal, dass das mit Verweis auf Art 3 GG (niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden) hätte geschehen können. Es geht hier auch nicht darum, ob die Deutsche Bank verpflichtet ist, für die MLPD ein Konto einzurichten und zu führen. Es geht darum, ob eine bestehende Vertragsbeziehung gekündigt werden kann. Das ist ein kleiner aber hier entscheidender Unterschied. Denn wie im Artikel gelesen werden kann, hat sich die MLPD bemüht bei anderen Banken ein Konto zu eröffnen, was von wenig Erfolg gekrönt war.
ALG2-Empfänger werden ja schon mal gekündigt - unter anderem
mit dem Hinweis auf die Vertragsfreiheit. Wo ist da bitte der
Unterschied?
Werden die wirklich deswegen erfolgreich gekündigt? Glaube ich nicht. Aber ein zitierfähiges Beispiel würde mich überzeugen. Bei der Vertragsfreiheit geht es um das Eingehen von Verträgen. Ein pauschales Kündigungsrecht für einmal eingegangenen Verträgen kann ich da nicht erkennen. Dann könnten ja alle Verträge einfach so mit dieser Begründung gekündigt werden.
Alleine darin, daß die kein Geld haben zu klagen?
Das brauchen die nicht. Das kann also kaum der Grund sein.
Grüße
Hallo,
bei den ALG2-Empfängern wird wohl praktisch immer ein anderer Grund „vorgeschoben“, meist dürfte das eine kurzfristige Überziehung sein, weil die Ein- und Ausgänge unpassend getimet sind.
Dann könnten ja alle Verträge einfach so mit dieser Begründung
gekündigt werden.
Nach meinem Rechtsverständnis gelten Regelungen zur Kündigung (bis auf wenige Ausnahmen, wie etwa Wohnraum) immer für beide Seiten gleich. Sonst bräuchte man bei länger laufenden Verträgen ja gar keine Regeln zur Kündigung vorsehen, wenn man sie nie kündigen dürfte.
Aber Christian hat ja schon den Artikel verlinkt, in dem steht, daß das der DB wohl schonmal gerichtlich untersagt wurde, weil es gegen den besonderen Schutz der Parteien des GG steht.
Cu Rene
Guten morgen,
versäumt, einen Grund für die Kündigung zu nennen, …
Das war mir absolut neu, daß man sowas braucht. Parteien sind
aber wohl etwas ganz besonderes, noch besser gestellt, als der
normale Bürger.
naja, da geht es weniger um den Schutz der Parteien als vielmehr um den Schutz der Demokratie. Daraus wird das Verbot einer willkürlichen Behinderung ihrer Aktivitäten abgeleitet.
Gruß
Christian