@MM Vorbericht: Leider doch nicht so einfach

Hallo MM

Der lernwillige Kleinunternehmer hat sich nun alle Belege angesehen und die darauf vermerkten Kontierungen. Doch welch Wunder: kontiert wurden die Belege durch den StB dann in anderen Konten als auf den Belegen vermerkt. Ein Nachvollziehen waere eine riesige Rechnerei geworden. Jetzt ist der Kleinunternehmer wieder ratlos und versucht, sich die Kontierungen selbst zu gestalten. Wird er wohl Probleme mit dem FA bekommen, wo er doch so guten Willen zeigt und alle Belege fein und ordentlich abrechnet?
Auch die Abschreibungen sind ihm ein Raetsel. Die ND’s muessen in dem von ihm selbst abzurechnenden Jahr abgeaendert werden damit er bei der linearen Abschreibung auch tatsaechlich auf die vom StB verbuchten Abschreibungsbetraege kommt. Hier ist er mutig und rechnet so lange rum, bis aus den ueblichen ND’s (z.B. Anhänger 132 Monate) halt 158 Monate werden, damit der Abschreibungs-Betrag auch wirklich uebereinstimmt. Glueck hat er insoweit, als dass er zwischenzeitlich umgezogen ist und das FA somit ein neues ist. Macht er „alles“ richtig?

LG Rene

Hallo Rene,

Doch welch
Wunder: kontiert wurden die Belege durch den StB dann in
anderen Konten als auf den Belegen vermerkt.

Dieses klingt aber nicht gut. In diesem Fall wären ja die gesamten Aufzeichnungen nicht ohne weiteres durch einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar. Ein solcher Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ist beim Überschussrechner nicht so vernichtend wie beim Bilanzierenden, aber immer noch nicht harmlos.

Besteht die Möglichkeit, dieses durch einen Dritten untersuchen und bestätigen zu lassen? Wenn der Vorwurf zutrifft, hat der Jungunternehmer eine Leistung bezahlt, die nicht erbracht wurde wie beauftragt, und könnte (unter Vorbehalt!) unter Umständen eine Nachbesserung (= Kontierung wie gebucht) verlangen. Weil dieser Vorwurf einigermaßen gravierend ist, sollte er aber nur dann weiter verfolgt werden, wenn der Sachverhalt eindeutig geklärt ist.

Wird er wohl Probleme mit
dem FA bekommen,

Im Fall einer (bei der vorliegenden Betriebsgröße höchst seltenen) Außenprüfung wäre es nicht so toll, wenn Aufzeichnungen vorliegen, die nicht bis zum Beleg nachvollziehbar sind. Also ist es sicherlich empfehlenswert, den Vorgang mal durch einen Routinier anschauen zu lassen.

Auch die Abschreibungen sind ihm ein Raetsel. Die ND’s muessen
in dem von ihm selbst abzurechnenden Jahr abgeaendert werden
damit er bei der linearen Abschreibung auch tatsaechlich auf
die vom StB verbuchten Abschreibungsbetraege kommt.

Im ersten Jahr kann hier die in 2003 noch anzuwendende sog. Vereinfachungsregel eine Rolle spielen: Anschaffung in der ersten Hälfte des Wirtschafts/Rumpfwirtschaftsjahres = Volle JahresAfA, in der zweiten Hälfte = Halbe JahresAfA.

bis aus den ueblichen ND’s
(z.B. Anhänger 132 Monate) halt 158 Monate werden, damit der
Abschreibungs-Betrag auch wirklich uebereinstimmt.

Hmm. Nutzungsdauer über zehn Jahre? Ja, vielleicht irgendwie schon, in die amtlichen Tabellen hab ich schon sehr lange nicht mehr reingeschaut. Aber 158 Monate? Das geht schon in Richtung Eisenbahnwaggon… Ist in der Tabelle „Entwicklung des Anlagevermögens“ nichts zu den zugrundegelegten Nutzungsdauern angegeben?

Grundsätzlich: Die einmal gewählte Jahres-AfA muss beibehalten werden. In jedem Fall also klären, woher die Abweichungen kommen. Wie viele Monate hatte das RumpfWJ? Kannst Du konkrete Beispiele geben? Vielleicht kommt jemand aus dem Forum drauf, was los ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM

Besteht die Möglichkeit, dieses durch einen Dritten
untersuchen und bestätigen zu lassen?

Muss dies durch einen StB untersucht werden oder kann das auch jemand machen, der normalerweise fuer kleine Unternehmen Belege vorbereitet und kontiert? Die Angelegenheit einem StB vorzulegen wuerde ja wieder eine Menge Geld kosten :frowning:

Auch die Abschreibungen sind ihm ein Raetsel. Die ND’s muessen
in dem von ihm selbst abzurechnenden Jahr abgeaendert werden
damit er bei der linearen Abschreibung auch tatsaechlich auf
die vom StB verbuchten Abschreibungsbetraege kommt.

bis aus den ueblichen ND’s
(z.B. Anhänger 132 Monate) halt 158 Monate werden, damit der
Abschreibungs-Betrag auch wirklich uebereinstimmt.

Hmm. Nutzungsdauer über zehn Jahre? Ja, vielleicht irgendwie
schon, in die amtlichen Tabellen hab ich schon sehr lange
nicht mehr reingeschaut.

In der amtlichen Tabelle steht 11 Jahre, also 132 Monate.

Ist in der Tabelle „Entwicklung
des Anlagevermögens“ nichts zu den zugrundegelegten
Nutzungsdauern angegeben?

Doch dort steht „11/00“, dahinter „9,09“ (Moeglicherweise hat diese 9,09 etwas zu bedeuten?)

Kannst Du konkrete Beispiele geben?

Das konkrete Beispiel lautet

Gebrauchter Anhaenger gekauft am 5.3. (also volles Jahr), Kaufpreis 1.350 €, Abschreibung linear, ND 11 (132 Monate), Abschreibungsbetrag 103 €. Die Berechnung des Jungunternehmers lautet: 103 € x 11 Jahre = 1.133 Euro. Wie kommt der StB also auf 103 €? Um auf eine jaehrl. Abschreibung von 103 € zu kommen muss man tatsaechlich 158 Monate statt 132 Monate zugrunde legen. In dem vom Jungunternehmer gekauften Buchungsprogramm koennen die Monate bei Erfassung solange variiert werden, bis man tatsaechlich auf diesen Betrag von 103 € kommt. Beides kann er nicht beibehalten, er muss sich entweder fuer eine veraenderte Nutzungsdauer oder fuer einen veraenderten Abschreibungsbetrag entscheiden.

Hiiiilfe, dem Jungunternehmer wird Angst und Bange, muss er die Steuererklaerung doch noch diesen Monat abgeben.

LG
Rene

Hallo Rene,

ich behaupte mal der Steuerberater hat alles richtig gemacht und der Jungunternehmer muss noch gang ganz viel lernen.
Ich möchte damit niemanden Beleidigen aber nach meiner Erfahrung ist es halt meistens so.

Zur Abschreibung:
Der Steuerberater hat die Abschreibung möglichst niederig angesetzt, dafür wird er schon seine Gründe gehabt haben.
1.350 € : 11 Jahre Nutzungsdauer x 10/12 da im März angeschafft = 103€

Zur Kontierung:
Vielleicht wird sich durch ein Beispiel auch dieses Rätsel lösen lasen.

Grüße
Chris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Wahrscheinlich sieht es eher so aus.

Gebrauchter Anhaenger gekauft am 5.3. (also volles Jahr),
Kaufpreis 1.350 €, Abschreibung linear, ND 11 (132 Monate),
Abschreibungsbetrag 103 €. Die Berechnung des Jungunternehmers
lautet: 103 € x 11 Jahre = 1.133 Euro. Wie kommt der StB also
auf 103 €? Um auf eine jaehrl. Abschreibung von 103 € zu

Der Abschreibungsbetrag wurde auf die Monate gerechnet.
Wenn Du 1350 € linear über 11 Jahre abschreibst ergibt das einen jährlichen Betrag von 1350:11= 122,72 €

Nun hast Du den Anhanger erst im März gekauft, das heißt 10 Monate und ergibt 0,833333 Jahre. Wenn Du jetzt den jährlichen Abschreibungsbetrag mit 0.8333 multiplizierst dann erhälst Du die 103 €

Übrigens wurde die Vereinfachungsregel ab 1.1.2004 gestrichen.

Einen Link habe ich auch noch…
http://www.steuerlexikon-online.de/Abschreibung.html

Gruß Stefan

Hallo Chris

ich behaupte mal der Steuerberater hat alles richtig gemacht
und der Jungunternehmer muss noch gang ganz viel lernen.
Ich möchte damit niemanden Beleidigen aber nach meiner
Erfahrung ist es halt meistens so.

Der Jungunternehmer ist ganz sicherlich nicht beleidigt, keine Sorge. Dass man in der Anfangsphase sehr viel zu lernen hat ist klar, man darf sich nur nicht schaemen zu fragen und so lange es so hilfsbereite wer-weiss-was-Experten gibt, kommt man vielleicht irgendwann einmal ganz gut klar :wink:
Logo, ein StB hat eine verdammt lange Ausbildung hinter sich und auch die andauernde Fortbildung aufgrund der sich staendig aendernden Gesetze, ist sicherlich sehr, sehr muehsam. Dennoch sollte man sich wundern duerfen, denn auch Profis machen Fehler. Wenn sich dann herausstellt, dass alles richtig war: umso besser fuer alle Beteiligten.

Zur Kontierung:
Vielleicht wird sich durch ein Beispiel auch dieses Rätsel
lösen lasen.

Hier ist ein Beispiel:

Auf sehr vielen Belegen ist „Konto 3000“ oder „Konto 3200“ vermerkt. Es handelt sich hierbei um Wareneingang aber auch um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Summe dieser Belege (durchgeblaettert und zusammengerechnet!) betraegt ca. 2.500 €. In der BWA taucht dieser Betrag wieder auf (mit kleinen Differenzen).

Das gleiche gilt auch fuer „4980“ „Betriebsbedarf“. Das Zusammenzaehlen der beschrifteten Belege ergibt ca. 250 €, auch hier wieder lediglich eine kleine Differenz in der BWA. Soweit so gut.

Und jetzt kommt das, was verwirrt:
In dem Kontennachweis, der dem FA zuging, ist „Konto 3000“ ganz verschwunden, „Konto 3200“ weist lediglich 1060 € aus und dafuer ist der Betriebsbedarf („Konto 4980“) mit ca. 2500 € ausgewiesen.

Das bedeutet, dass die Belege nicht dort verbucht wurden, wie auf ihnen vermerkt sondern anderweitig. Dazu kommt noch eine dicke Differenz, die zu verstehen auch schwerfaellt.

Denn die Summe der von Hand zusammengezaehlten Belege ist ca. 2750 €. Die Summe aus den Betraegen im Kontennachweis betraegt 3560 €. Ergo wurden noch weitere Belege unter „4980 Betriebsbedarf“ gebucht, ohne dass es auf ihnen vermerkt ist.

Wenn der Jungunternehmer nun selbst buchen will, wie soll er dann nachvollziehen, was unter Konto 3000 oder 3200 faellt und was er unter 4980 buchen soll, wenn das Abgucken bei der Vorjahres-Buchung nicht machbar scheint. Ist es nicht so, dass die Vermerke auf den Belegen auch den tatsaechlichen Buchungen entsprechen muessen?

LG
Rene

Hallo nochmal,

Wenn der Jungunternehmer nun selbst buchen will, wie soll er
dann nachvollziehen, was unter Konto 3000 oder 3200 faellt und
was er unter 4980 buchen soll, wenn das Abgucken bei der
Vorjahres-Buchung nicht machbar scheint. Ist es nicht so, dass
die Vermerke auf den Belegen auch den tatsaechlichen Buchungen
entsprechen muessen?

Jein. Wenn umgebucht wurde, sieht man das bloß auf dem Konto. Zu Zeiten, als der Papierkram im Rechenzentrum gedruckt wurde, bekam der Mandant immer ein Duplikat aller Konten. Seit man das im Haus macht, nicht mehr immer. Kannst Du aber anfordern.

Auf den Sachkonten findest Du die ursprünglichen Buchungen (Aufwand = Soll) und auch Beträge, die auf ein anderes Konto umgebucht wurden (Entlastung Aufwandskonto = Haben). Das Gegenkonto der Umbuchung ist auch angegeben.

Schöne Grüße

MM

Hallo Kleinunternehmer,

nun, der sonst so lapsige Umgang mit unserem Steuerrecht durch diese Mitglieder schlägt in deinen Antworten in Haarspalterei um.
Nun: Die länge der Afa ist doch nun vollkommen wurscht, ob falsch oder richtige länge, hauptsache der Gesamtbetrag wird gewinnmindernt berücksichtigt.
Es soll sogar leite geben, die die Abschreibungen absichtlich in die länge bzw. in Folgejahre schieben. Dies wirkt sich (fast) immer steuermindernd aus, was an der Progression liegt bzw. an Freibeträgen.

Also nicht auf steuerberater rumhacken und ewige Nachrechnungen erstellen, sondern mal anders rum denken, Sektflasche auf und um Familie kümmern, es gibt einfach wichtigeres als Steuern

Gruß

Hallo Steuerberateranwaerter,

nun, der sonst so lapsige Umgang mit unserem Steuerrecht durch
diese Mitglieder schlägt in deinen Antworten in Haarspalterei
um.
Also nicht auf steuerberater rumhacken und ewige
Nachrechnungen erstellen, sondern mal anders rum denken,
Sektflasche auf und um Familie kümmern, es gibt einfach
wichtigeres als Steuern

Danke fuer Deine aufmunternden (?) Worte.

Ob Haarspalterei oder nicht, aber „rumgehackt“ wird hier von mir nicht. Hinterfragen und verstehen wollen wird ja wohl erlaubt sein und auch wenn der ganze Steuerkram wohl nie meine Lieblingsbeschaeftigung werden wird, so will ich wenigstens nicht dumm sterben oder voellig ahnungslos in die Pleite rennen. Klein-Unternehmer bedeutet ja schliesslich nicht Dumm-Unternehmer und wie locker ich meine Steuer im Endeffekt nehmen kann, ist leider nicht meine Entscheidung, sondern die vom FA.

Also Prost
Rene

Hallo Rene,

Ob Haarspalterei oder nicht, aber „rumgehackt“ wird hier von
mir nicht.

keine Sorge, Udo meint nicht Dich, sondern die gesammelten „Schlamper“, die hier die Antworten geben: showbee, Cirwalda, Nemo, Inder, chris s, barul 76, meine Wenigkeit und noch eine Reihe anderer.

Ich habe für Udo weiter oben ein paar Anfängerfragen übrig gelassen - mal sehen, was wir von ihm zu Lesen kriegen: Ich erwarte einiges an Eleganz und Präzision…

(Du hast übrigens Inmail)

Schöne Grüße

MM

dto. - off topic

Ich habe für Udo weiter oben ein paar Anfängerfragen übrig
gelassen - mal sehen, was wir von ihm zu Lesen kriegen: Ich
erwarte einiges an Eleganz und Präzision…

hallo martin,

uuups, jetzt habe ich die beantwortet, weil sich bisher keiner gefunden hat… sorry. nebenbei ist jeder für seinen antwortstil selber verantwortlich. wenn es zu derbe wird, schreitet der moderator ein. solange wir nur über allgemeine berufskasten gestritten wird, kann ich das verstehen, es gibt ja solche und solche (berater und steuerpflichtige). viel ärger beruht zumeist auf missverständnissen und unwissen. insoweit mag udo etwas recht haben.

ansonsten mail.

mfg vom

showbee