Hallo Chris
ich behaupte mal der Steuerberater hat alles richtig gemacht
und der Jungunternehmer muss noch gang ganz viel lernen.
Ich möchte damit niemanden Beleidigen aber nach meiner
Erfahrung ist es halt meistens so.
Der Jungunternehmer ist ganz sicherlich nicht beleidigt, keine Sorge. Dass man in der Anfangsphase sehr viel zu lernen hat ist klar, man darf sich nur nicht schaemen zu fragen und so lange es so hilfsbereite wer-weiss-was-Experten gibt, kommt man vielleicht irgendwann einmal ganz gut klar 
Logo, ein StB hat eine verdammt lange Ausbildung hinter sich und auch die andauernde Fortbildung aufgrund der sich staendig aendernden Gesetze, ist sicherlich sehr, sehr muehsam. Dennoch sollte man sich wundern duerfen, denn auch Profis machen Fehler. Wenn sich dann herausstellt, dass alles richtig war: umso besser fuer alle Beteiligten.
Zur Kontierung:
Vielleicht wird sich durch ein Beispiel auch dieses Rätsel
lösen lasen.
Hier ist ein Beispiel:
Auf sehr vielen Belegen ist „Konto 3000“ oder „Konto 3200“ vermerkt. Es handelt sich hierbei um Wareneingang aber auch um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Summe dieser Belege (durchgeblaettert und zusammengerechnet!) betraegt ca. 2.500 €. In der BWA taucht dieser Betrag wieder auf (mit kleinen Differenzen).
Das gleiche gilt auch fuer „4980“ „Betriebsbedarf“. Das Zusammenzaehlen der beschrifteten Belege ergibt ca. 250 €, auch hier wieder lediglich eine kleine Differenz in der BWA. Soweit so gut.
Und jetzt kommt das, was verwirrt:
In dem Kontennachweis, der dem FA zuging, ist „Konto 3000“ ganz verschwunden, „Konto 3200“ weist lediglich 1060 € aus und dafuer ist der Betriebsbedarf („Konto 4980“) mit ca. 2500 € ausgewiesen.
Das bedeutet, dass die Belege nicht dort verbucht wurden, wie auf ihnen vermerkt sondern anderweitig. Dazu kommt noch eine dicke Differenz, die zu verstehen auch schwerfaellt.
Denn die Summe der von Hand zusammengezaehlten Belege ist ca. 2750 €. Die Summe aus den Betraegen im Kontennachweis betraegt 3560 €. Ergo wurden noch weitere Belege unter „4980 Betriebsbedarf“ gebucht, ohne dass es auf ihnen vermerkt ist.
Wenn der Jungunternehmer nun selbst buchen will, wie soll er dann nachvollziehen, was unter Konto 3000 oder 3200 faellt und was er unter 4980 buchen soll, wenn das Abgucken bei der Vorjahres-Buchung nicht machbar scheint. Ist es nicht so, dass die Vermerke auf den Belegen auch den tatsaechlichen Buchungen entsprechen muessen?
LG
Rene