MMPI im familiengerichtlichen Umfeld

Liebe/-r Experte/-in,

angenommen in einem Sorgerechtsverfahren wird ein psychologisches Gutachten beauftragt.
Mit einem der Elternteile wird der sogenannte MMPI Test durchgeführt. Von diesem Elternteil ist in der Vergangenheit eine depressive Erkrankung bekannt. Es liegen aber aktuelle fachärztliche Stellungnahmen vor, die „keinen Befund“ feststellen.
Die Testauswertung wird vor Fertigstellung des Gutachtens zusammen mit der eMail Korrespondenz zw. GutachterIn und Elternteil an das Gericht gesendet.

Daraus ergibt sich, dass die getestete Person paranoide Persönlichkeitszüge (T-Wert 78) und eine Hypomanie (T-Wert 70) aufweist. Zudem ist der T-Wert für die weiblichen/männlichen Anteile des Elternteils bezogen auf das biologische Geschlecht erhöht.
Die kritischen Items im Bereich Paranoia lassen sich fast alle auf die Auseinandersetzungen nach der Trennung zurückführen.
In der Auswertung ist zu lesen, dass der Patient seine psychischen Probleme leugnet und Alkoholmissbrauch betreibt (die Testperson hat noch nie Alkohol getrunken).

Die geforderte Verifizierung durch Gespräche fand nicht statt.

Wie ist die (einseitige) Nutzung des MMPI im familiengerichtlichen Verfahren zu bewerten!?

Ist es möglich gegen das Gutachten vorzugehen?
Ergebnis des Gutachtens beruft sich auf diesen Test.

Herzlichen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Bori

Hallo,
von Juristerei und diesen Testverfahren und Bewertungen habe ich keine Ahnung. Sorry!

hallo,

das hört sich so ziemlich nach höherer psychologie an;mein gebiet ist eher die rein diagnostische psychiatrie. ich fürchte, da kann ich nicht weiterhelfen.

grüße

amurtiger

Lieber Bori,

ich weiss nur, dass der MMPI und seine Anwendung (speziell als Beweismittel vor Gericht) sehr umstritten ist. Darüber hinaus bin ich nicht der richtige Experte für die Beantwortung Deiner Frage, weil ich mich mit solchen „Personality assessment tools“ nicht befasse. Ich halte die Ergebnisse solcher Tests in jedem Fall für fragwürdig.
Ich bin sicher, es findet sich ein Experte, der mehr darüber weiss als ich.

Mit besten Grüssen,

geopenni

Hallo Bori74,

„angenommen in einem Sorgerechtsverfahren wird ein psychologisches Gutachten beauftragt.“
Von wem wurde das Gutachten denn in Auftrag gegeben? Vom Gericht oder vom Elternteil?
An und für sich steht es jedem frei, sich selbst einen Gutachter zu besorgen, sodass die Möglichkeit besteht ein Gegengutachten erstellen zu lassen. In diesem Fall würden dann beide Gutachten dem Gericht vorgelegt werden.

Soweit ich mit der Erstellung von Gutachten vertraut bin, beruht ein solches niemals nur auf einer testpsychologischen Untersuchung, ohne dass der Gutachter die zu begutachtende Person auch persönlich getroffen und gesprochen hat. Inwiefern so etwas juristisch gesehen anfechtbar ist oder nicht, müsste Ihnen der eingeschaltete Anwalt beantworten können.
Es sollte Ihnen aber vom Gutachter eigentlich nicht verwehrt werden, wenn Sie um eine persönliche Begutachtung bitten, da dies meines Erachtens nach eigentlich grundsätzlich zum Prozedere dazugehört.
Inwiefern ein Gutachten also als Ganzes abgelehnt oder angefochten werden kann, wenn auf eine persönliche Untersuchung verzichtet wurde kann ich Ihnen aber leider nicht beantworten, das fällt in den Aufgabenbereich eines Juristen.

Unter diesem Link finden sie ein pdf der Ärztekammer mit Richtlinien zur Erstellung eines psychologischen/psychiatrischen Gutachtens, das Sie interessieren könnten.
www.aerztekammer-bw.de/25/10praxis/65medSach/0903.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Musikus

Guten Tag, Bori,
hier vermischen sich psychodiagnostische Bewertungsmassstäbe und -verfahrensweisen mit juristischen Regelungen und Auslegungen.
Alle Psychotest, vor allem sog. projektive Tests wie der MMPI,sollen und dürfen fachkundiger Weise nie allein stehend und aus sich selbst interpretiert werden. Sie dienen grundsätzlich nur zur Verifizierung von anderen Erkenntnissen, als sehr grobes Screening oder als skalierte Verbalisierungshilfe von z.B. Gutachten. Das heißt, sie sind immer nur Werkzeug, nie Produkt. Ihre alleinige Anwendung oder Interpretation widerspricht jeglicher Regel und ist, auch beim MMPI, auf Grund der jeweiligen Validisierungsergebnisse niemals zulässig. Solche Testergebnisse unterliegen auch sehr hohen Vertraulichkeitsstandards, so dass sie nie in die Hände Dritter fallen dürfen. Und sie dürfen natürlich auch nicht in die Hände von Laien (Richter u.ä.) fallen. Passiert das, hat wohl jemand gegen seine ärztliche Schweigepflicht verstossen und ist somit als Aussagender im Verfahren ausgeschlossen; bekommt eher sein eigenes Verfahren.
Der Umgang mit Alkohol ist aus einem MMPI niemals ersichtlich; dafür ist dieser Test nicht reliabel oder valide. Wer nur aus einem MMPI Gutachtermeinung ableitet ist Kurpfuscher oder Roßtäuscher, auf alle Fälle kein Fachmann.
Vor Gericht dürfen immer nur Gesamtbegutachtungen von Fachgutachtern verwendet werden, die sich aus objektiven (Handlungen, Taten, Film- oder Bildaufzeichnungen, Schriftstücke des Betroffenen usw.)und subjektiven (Beobachtungsprotokolle, Tests, Beschreibungen von anderen usw.) Quellen ableiten lassen.
Alles andere fegt ein guter Medizinrechtsanwalt mit Chuspe vom Tisch!
Viel Erfolg!
HPS

Hallo,
Sie müssten einen Psychologen finden, der als Gutachter tätig ist oder war. Ich war jedenfalls nie in diesem Bereich beschäftigt. Mein Vorschlag: Googeln Sie mal mit dem Stichwort „Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP)“. Dieser Verband ist in Sektionen gegliedert, eine davon nennt sich „forensische Psychologie“. Dort müssten Sie einschlägige Fachleute finden.

Mit freundlichem Gruß
Jörg Sommer

Hallo,
ich bin Ärztin und daher kann ich keine juristisch verbindlichen Aussagen machen. Doch soweit ich weiß, kannst du ein Gegengutachten veranlassen, dann jedoch auf eigene Kosten. Allerdings frage bitte vorher, ob das Gericht den Gutachter anerkennt. Du hast doch sicher einen Anwalt, der dich beraten muß!
Ich persönlich halte die psychologischen Frage-Antwort-Bögen sowieso für Humbug. Doch einige Richter finden so Zahlen und Punkte in Auswertungen „objektiv“ und toll. Das sind sie aber nicht. Frag doch mal den Richter, ob er schon mal in Brigitte oder einer anderen Zeitung einen Psychotest gemacht hat und was er von dem Ergebnis gehalten habe.
Viele Grüße
Ina

Hallo Bori,

Deine Frage klingt recht speziell. Um konkret antworten zu können, müsste man den Fall genau kennen - das ist also hier nicht möglich.

Allgemein kann ich einige Gedanken zur Verfügung stellen:

Als Verfasser diverser Gutachten befinde ich mich zum Glück selten in der Lage, eine derart konträre Position einzunehmen, wie Du sie hier schilderst.

Daraus ergibt sich in Deinem Fall nämlich im Wesentlichen weniger eine fachliche, sondern eine juristische Frage.

Man kann jedes Gutachten durch ein Gegengutachten zu widerlegen versuchen. Dabei kann man auch darauf hinweisen, dass etwa ein Proband nicht persönlich interviewt worden sei, man kann theoretisch sogar die Qualifikation und Zuständigkeit des Gutachters (m/w) für diesen einen besonderen Fall anzweifeln, und ähnliches mehr. Dabei wiegt jedoch das Wort eines gerichtlich beeideten bzw. vom Gericht bestellten Gutachters schwerer als das eines Privatgutachters (m/w), von dem leider viel eher angenommen wird, er vertrete mittelbar die Interessen seiner Auftraggeber.

Ein solches Gegengutschten wird in das laufende Verfahren einfließen und schließlich der Beweiswürdigung durch einen Richter (m/w) unterliegen.

Fachlich kann ich ohne nähere Unterlagen zu Deiner (trotz zahlreicher Details nur im Konjunktiv formulierten) Frage nichts sagen.

Es wird also zu prüfen sein, ob es auf diesem Weg der Gutachten und Gegengutachten überhaupt möglich ist, die tatsächliche Befindlichkeit des Betreffenden über einen längeren Zeitraum ausreichend zutreffend darzustellen bzw. für die nähere Zukunft einzuschätzen - falls es darum geht, etwa seine soziale Stellung zu korrigieren oder bestehende Nachteile psychosozialer Art (z.B. einen Karriereknick) zu beheben.

In jedem Fall ist das eine finanziell risikoreiche Angelegenheit, die u.U. auch Jahre dauern kann.

Wenn es - sozusagen: „nur“ - um die Ehre, also um die soziale Stellung des Betreffenden, geht, aber keine weiteren Konsequenzen zu befürchten sind - wie etwa die unfreiwillige Einweisung in eine Therapieeinrichtung u.dgl., würde ich die Zeit für mich arbeiten lassen.

Jedes Gutachten kann - bei aller Sorgfalt - nur die bestehenden Unterlagen einschätzen und bestenfalls eine Momentaufnahme des physischen und psychischen Zustands in einem bestimmten Beobachtungszeitraum gewinnen.

Wenn keine Eile besteht, etwa um unangenehme Folgen abzuwehren, würde ich den Probanden einfach sein Leben gestalten lassen, nicht ohne ihn für eine freiwillige, regelmäßige Diagnostik über die kommenden Monate - evtl. Jahre - zu motivieren.

Das - aus neutraler, keinem besonderen Zweck unterworfener, Beobachtung - gewonnene Datenmaterial kann aufbewahrt und im Konfliktfall als Beweismittel für eine bestimmte (sozial-)psychologische Verfassung des Betreffenden vorgelegt werden. Daraus - und aus persönlicher Exploration - kann dann ein vielleicht besser zutreffendes prognostisches Kalkül gewonnen werden.

Alles Gute.

Liebe/-r Experte/-in,

angenommen in einem Sorgerechtsverfahren wird ein
psychologisches Gutachten beauftragt.
Mit einem der Elternteile wird der sogenannte MMPI Test
durchgeführt. Von diesem Elternteil ist in der Vergangenheit
eine depressive Erkrankung bekannt. […]

Die geforderte Verifizierung durch Gespräche fand nicht statt.

Wie ist die (einseitige) Nutzung des MMPI im
familiengerichtlichen Verfahren zu bewerten!?

Ist es möglich gegen das Gutachten vorzugehen?
Ergebnis des Gutachtens beruft sich auf diesen Test.

Herzlichen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Bori

Sehr geehrter Bori,

diese Testverfahren sind Üblich. Da ich den Zusammenhang und den Fall in keinsterweise kenne kann ich mir darüber oder über das Ergebnis kein Urteil erlauben. Grundsätzlich sollten natürlich beide Elternteile angehört werden-
Mir stellt sich die Frage warum wurde nur bei Ihnen der Test gemacht? Wird ihre vergangenge Krankheit als Begründung genannt?
Gab es Vorfälle/Verhalten welche eine Krankheit befürchtern lassen und dem Kindeswohl entgegen stehen würden/könnten?Welches Ziel/Motiv hatte der Test?
Bestehen Sie auf eine fachliche Erklärung des Testergebnisses-

Haben sie Wiederspruch gegen das Gutachten eingelegt?
Ich kann Ihnen außerdem raten sich einen guten Fachanwalt zu suchen und/oder an eine Beratungstelle wie z.B. Väter helfen Vätern,(ich gehe davon aus dass Sie der Vater sind???) oder ähnliches zu wenden. Diese kennen sich mit solchen oder ähnlichen Fällen sicher aus.
Es tut mir leid dass ich Ihnen nicht genauer helfen konnte, wenn noch Fragen offen sindwenden Sie sich geren noch einmal an mich.
Gruss
Imkachen

Hallo Bori,

ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass sich ein psychologisches Gutachten ausschließlich auf den MMPI stützt. Zum einen ist der MMPI als Verfahren durchaus aufgrund vorhandener testtheoretischer Konstruktionsmängel umstritten, zum anderen müssen immer auch andere Informationsquellen herangezogen werden. Ein einzelner Testbefund ist in jedem Fall nicht genug, um eine gutachterliche Aussage in einem Rechtsstreit zu begründen. Sollte sich es also tatsächlich so verhalten, wie Du es schilderst (woran ich allerdings noch so meine Zweifel hege), dann kann man gegen ein solches Gutachten mit Sicherheit vorgehen. Bevor man dies tut, sollte man sich das Gutachten jedoch noch einmal genauer anschauen, möglichst gemeinsam mit einem Anwalt. Wahrscheinlich ist das Ergebnis des MMPI nur eins von vielen Argumenten des Gutachtens, die die betreffende Aussage stützen. Da würde ich wie gesagt noch mal genauer im Gutachten nachlesen, bevor ich es angreife…

Leider kann ich aus der Anfrage auch nicht erkennen, welche kritische Aussage das Gutachten bzw. der Gutachter denn nun tätigt. Auch wenn aktuell möglicherweise keine depressive Episode diagnostiziert werden kann, heisst das ja nicht, dass dieser Mensch keine psychischen Probleme hat und ihm deshalb das Sorgerecht zugesprochen werden sollte.

Im übrigen ist es äußerst ungewöhnlich, dass jemand noch nie Alkohol getrunken haben soll, zumindest in unserem Kulturkreis. Auch da hätte ich also meine Zweifel und würde zumindest auf den Verdacht kommen, dass hier jemand nicht ganz bei der Wahrheit bleibt und möglicherweise Probleme leugnet, um die juristische Auseinandersetzung nicht zu verlieren. Diesen Verdacht würde ich versuchen, mittels anderer Beobachtungen und Daten zu überprüfen. Hierzulande braucht es schon gute Gründe dafür, niemals Alkohol zu trinken, etwa religiöse oder medizinische. Der MMPI jedenfalls enthält mehrere solche Fragestellungen, die für gewöhnlich von den meisten Menschen gleich beantwortet werden, zmindest wenn diese ehrlich sind und nicht versuchen einen sozial erwünschten Eindruck zu machen. Fast alle Menscghen machen mal Fehler, kommen zu spät oder haben schon mal geschwindelt. Beantwortet jemand alle dieser Fragen mit nein, liegt der Verdacht auf Testverfälschung tatsächlich nahe. Ein sozial erwünschtes Antwortverhalten erscheint jedenfalls wahrscheinlicher, als dass jemand noch nie kleinere Fehler oder „Sünden“ begangen hat. Möglicherweise kommt der Gutachter deshalb zu dem Schluss, dass hier jemand seine Probleme leugnet. Wäre gerade in einem Sorgerechtsstreit nichts ungewöhnliches.

J.

Hallo Bori,
Jedes Gutachten kann natürlich angefochten werden. Die Auswertung des MMPI ist eine aufwändige Sache und setzt eine gewisse Erfahrung voraus. In einem gut geführten Sorgerechtsverfahren wird heute sehr
häufig ein Mediationsverfahren angeboten, was ich sehr empfehle. Über diesen Weg kann, unabhängig von persönlichen Einschränkungen, eine Form der gemeinsamen Elternschaft entwickelt werden, die zukunftsfähig und auch entsprechend belastbar ist. Mediation setzt auf das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und den Respekt der Persönlichkeit. Paare können sich trennen, Eltern bleiben gemeinsam Eltern für das gemeinsame Kind oder die gemeinsamen Kinder. In der Regel sind es die Kinder, die nach Jahren eines erzwungenen Kontaktverbots sich auf den Weg machen, den anderen Elternteil zu finden und kennenzulernen. Daraus können auch erhebliche Konflikte entstehen.
Psychologische Beratungsstellen, aber auch viele Rechtsanwälte bieten inzwischen Mediation an.
Vielleicht ist das auch für Euch ein Weg, oder für den /die für die Du fragst.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experte

Liebe/-r Experte/-in,

angenommen in einem Sorgerechtsverfahren wird ein
psychologisches Gutachten beauftragt
Mit einem der Elternteile wird der sogenannte MMPI Test
durchgeführt. Von diesem Elternteil ist in der Vergangenheit
eine depressive Erkrankung bekannt. Es liegen aber aktuelle
fachärztliche Stellungnahmen vor, die „keinen Befund“
feststellen.
Die Testauswertung wird vor Fertigstellung des Gutachtens
zusammen mit der eMail Korrespondenz zw. GutachterIn und
Elternteil an das Gericht gesendet.

Daraus ergibt sich, dass die getestete Person paranoide
Persönlichkeitszüge (T-Wert 78) und eine Hypomanie (T-Wert 70)
aufweist. Zudem ist der T-Wert für die weiblichen/männlichen
Anteile des Elternteils bezogen auf das biologische Geschlecht
erhöht.
Die kritischen Items im Bereich Paranoia lassen sich fast alle
auf die Auseinandersetzungen nach der Trennung zurückführen.
In der Auswertung ist zu lesen, dass der Patient seine
psychischen Probleme leugnet und Alkoholmissbrauch betreibt
(die Testperson hat noch nie Alkohol getrunken).

Die geforderte Verifizierung durch Gespräche fand nicht statt.

Wie ist die (einseitige) Nutzung des MMPI im
familiengerichtlichen Verfahren zu bewerten!?

Ist es möglich gegen das Gutachten vorzugehen?
Ergebnis des Gutachtens beruft sich auf diesen Test.

Herzlichen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Bori

Hallo Boris

Leider kenne ich mich in diesem Gebiet nicht aus. Zudem weiß ich nicht, ob deine Schilderung in Deutschland, Österreich o. Die Schweiz betrifft?

Grundsätzlich ist doch alles anfechtbar! Ich würde probieren.

Gruß Angel

bin zur Zeit im Urlaub. Sorry

hallo bori, auffällig ist der widerspruch zwischen der selbstauskunft in den testfragen bezüglich der sucht und der aussage: nie alkohol getrunken. eine verifizierung der testergebnisse durch eine psychiatrische untersuchung ist notwendig. daher würde ich auf einem gegengutachten bestehen. viel erfolg h.d.

Liebe/r Bori,
da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Damit kenne ich mich überhaupt nicht aus. Ich gehe aber davon aus, dass man gegen Gutachten vorgehen kann und das von geeigneter Stelle ein Gegengutachten gemacht werden kann! Viel Erfolg dabei!
Liebe Grüsse: Jana Alexandrow