Hallo Bori,
Deine Frage klingt recht speziell. Um konkret antworten zu können, müsste man den Fall genau kennen - das ist also hier nicht möglich.
Allgemein kann ich einige Gedanken zur Verfügung stellen:
Als Verfasser diverser Gutachten befinde ich mich zum Glück selten in der Lage, eine derart konträre Position einzunehmen, wie Du sie hier schilderst.
Daraus ergibt sich in Deinem Fall nämlich im Wesentlichen weniger eine fachliche, sondern eine juristische Frage.
Man kann jedes Gutachten durch ein Gegengutachten zu widerlegen versuchen. Dabei kann man auch darauf hinweisen, dass etwa ein Proband nicht persönlich interviewt worden sei, man kann theoretisch sogar die Qualifikation und Zuständigkeit des Gutachters (m/w) für diesen einen besonderen Fall anzweifeln, und ähnliches mehr. Dabei wiegt jedoch das Wort eines gerichtlich beeideten bzw. vom Gericht bestellten Gutachters schwerer als das eines Privatgutachters (m/w), von dem leider viel eher angenommen wird, er vertrete mittelbar die Interessen seiner Auftraggeber.
Ein solches Gegengutschten wird in das laufende Verfahren einfließen und schließlich der Beweiswürdigung durch einen Richter (m/w) unterliegen.
Fachlich kann ich ohne nähere Unterlagen zu Deiner (trotz zahlreicher Details nur im Konjunktiv formulierten) Frage nichts sagen.
Es wird also zu prüfen sein, ob es auf diesem Weg der Gutachten und Gegengutachten überhaupt möglich ist, die tatsächliche Befindlichkeit des Betreffenden über einen längeren Zeitraum ausreichend zutreffend darzustellen bzw. für die nähere Zukunft einzuschätzen - falls es darum geht, etwa seine soziale Stellung zu korrigieren oder bestehende Nachteile psychosozialer Art (z.B. einen Karriereknick) zu beheben.
In jedem Fall ist das eine finanziell risikoreiche Angelegenheit, die u.U. auch Jahre dauern kann.
Wenn es - sozusagen: „nur“ - um die Ehre, also um die soziale Stellung des Betreffenden, geht, aber keine weiteren Konsequenzen zu befürchten sind - wie etwa die unfreiwillige Einweisung in eine Therapieeinrichtung u.dgl., würde ich die Zeit für mich arbeiten lassen.
Jedes Gutachten kann - bei aller Sorgfalt - nur die bestehenden Unterlagen einschätzen und bestenfalls eine Momentaufnahme des physischen und psychischen Zustands in einem bestimmten Beobachtungszeitraum gewinnen.
Wenn keine Eile besteht, etwa um unangenehme Folgen abzuwehren, würde ich den Probanden einfach sein Leben gestalten lassen, nicht ohne ihn für eine freiwillige, regelmäßige Diagnostik über die kommenden Monate - evtl. Jahre - zu motivieren.
Das - aus neutraler, keinem besonderen Zweck unterworfener, Beobachtung - gewonnene Datenmaterial kann aufbewahrt und im Konfliktfall als Beweismittel für eine bestimmte (sozial-)psychologische Verfassung des Betreffenden vorgelegt werden. Daraus - und aus persönlicher Exploration - kann dann ein vielleicht besser zutreffendes prognostisches Kalkül gewonnen werden.
Alles Gute.
Liebe/-r Experte/-in,
angenommen in einem Sorgerechtsverfahren wird ein
psychologisches Gutachten beauftragt.
Mit einem der Elternteile wird der sogenannte MMPI Test
durchgeführt. Von diesem Elternteil ist in der Vergangenheit
eine depressive Erkrankung bekannt. […]
Die geforderte Verifizierung durch Gespräche fand nicht statt.
Wie ist die (einseitige) Nutzung des MMPI im
familiengerichtlichen Verfahren zu bewerten!?
Ist es möglich gegen das Gutachten vorzugehen?
Ergebnis des Gutachtens beruft sich auf diesen Test.
Herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Bori