Hallo
Ich hoffe, hier nicht an falscher Stelle meine Frage(n) zu berichten…
Folgendes: Meine Kinder (13 & 15 Jahre) besuchen dieselbe Schule.
In der letzten Woche wurde an dieser Schule bekannt, dass zwei Kinder an Masern erkrankt seien. Sofort wurden alle Schüler nach Hause entlassen, und am folgenden Tag soll dann also von jedem der Impfpass (oder sg U-Heft mit entsprechendem Eintrag) vorgelegt werden.
Und da geht´s nun los: Ich habe durch private Gründe in der Vergangenheit (Trennung, Umzüge … was ich nun nicht so ausführen möchte, sorry) diese sg U-Hefte und auch die Impfpässe nicht mehr. Leider.
Die Kinder, deren Impfpässe nicht vorlagen, wurden erneut nach Hause entlassen. Diesmal mit einem Zettel, der von einem Arzt ausgefüllt werden muss, und der die Impfung bestätigt.
Ich weiss, meine Kinder bekamen damals ganz sicher jene Impfung, aber das reicht der Schule nicht aus, dass nur ich, als Mutter, dies mitteile. Ohne ärztliches Attest (oder Impfpass…) dürfen die Kinder 14 Tage nicht in der Schule erscheinen.
Ich also zu dem damaligen Kinderarzt, der nach ca 10 Jahren allerdings keine Unterlagen mehr in seinen Akten hat.
Ich solle mich an unseren Hausarzt wenden, der aber nichts dazu in seinen Akten haben kann, da meine Kids damals noch beim Kinderarzt waren.
Nur, weil die Schule es ärztlich bestätigt haben will und meine ausdrückliche Versicherung nicht genügt soll ich meine Kinder 14 Tage nicht zur Schule schicken?
„Einfach“ mal „eben“ nochmal impfen lassen??? - Was kann ich jetzt tun?
Bitte schimpft nicht zu sehr mit mir: ich weiss, dass es keine Leistung ist, wichtige Unterlagen verloren zu haben. …
Würde mich aber sehr über Antworten freuen, die uns weiterhelfen.
Vielen Dank. Glg, Yvonne