MMR-Impfung und Schule

Hallo :smile:

Ich hoffe, hier nicht an falscher Stelle meine Frage(n) zu berichten…

Folgendes: Meine Kinder (13 & 15 Jahre) besuchen dieselbe Schule.
In der letzten Woche wurde an dieser Schule bekannt, dass zwei Kinder an Masern erkrankt seien. Sofort wurden alle Schüler nach Hause entlassen, und am folgenden Tag soll dann also von jedem der Impfpass (oder sg U-Heft mit entsprechendem Eintrag) vorgelegt werden.

Und da geht´s nun los: Ich habe durch private Gründe in der Vergangenheit (Trennung, Umzüge … was ich nun nicht so ausführen möchte, sorry) diese sg U-Hefte und auch die Impfpässe nicht mehr. Leider.

Die Kinder, deren Impfpässe nicht vorlagen, wurden erneut nach Hause entlassen. Diesmal mit einem Zettel, der von einem Arzt ausgefüllt werden muss, und der die Impfung bestätigt.

Ich weiss, meine Kinder bekamen damals ganz sicher jene Impfung, aber das reicht der Schule nicht aus, dass nur ich, als Mutter, dies mitteile. Ohne ärztliches Attest (oder Impfpass…) dürfen die Kinder 14 Tage nicht in der Schule erscheinen.

Ich also zu dem damaligen Kinderarzt, der nach ca 10 Jahren allerdings keine Unterlagen mehr in seinen Akten hat.

Ich solle mich an unseren Hausarzt wenden, der aber nichts dazu in seinen Akten haben kann, da meine Kids damals noch beim Kinderarzt waren.

Nur, weil die Schule es ärztlich bestätigt haben will und meine ausdrückliche Versicherung nicht genügt soll ich meine Kinder 14 Tage nicht zur Schule schicken?
„Einfach“ mal „eben“ nochmal impfen lassen??? - Was kann ich jetzt tun?

Bitte schimpft nicht zu sehr mit mir: ich weiss, dass es keine Leistung ist, wichtige Unterlagen verloren zu haben. …

Würde mich aber sehr über Antworten freuen, die uns weiterhelfen.

Vielen Dank. Glg, Yvonne

Hallo

Was kann ich jetzt tun?

Vielleicht hilft dieser Bericht:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/…

Und da geht es ja nur um wenige Tage Schulverbot, und die Kinder waren definitiv nicht geimpft, während es bei dir ja um 2 Wochen geht, und um geimpfte Kinder.

Wenn du mit ‚Schulverbot Impfung‘ googelst, findest du jede Menge solcher Berichte.

Viele Grüße

Hallo,

wenn der Arzt keine Unterlagen mehr hat, was mir schon seltsam vorkommt, zumindest archiviert haben muss er doch wohl, dann vielleicht die Krankenkasse, schließlich muss der Arzt die Impfung ja abgerechnet haben. Mit der Bestätigung lässt sich der Arzt sicher dazu bewegen ein Attest auszustellen.

Gruß

Cha’kwaina

Lösung: Blutuntersuchung
Hallo,

Du hast alternativ immer noch die Möglichkeit das Blut Deines Sohnes auf Antikörper (Titer) untersuchen zu lassen, die sich bei geimpften Personen darin befinden. Kann man beim Hausarzt machen lassen, dauert etwa zwei, drei Tage bis das Ergebnis da ist. Und dann kann er wieder ganz normal in die Schule. :o)

Liebe Grüße
Stefanie

Unnötiger Aufwand
Hallo,

wenn der Arzt keine Unterlagen mehr hat, was mir schon seltsam vorkommt, …

Der muss sie nur 10 Jahre lang aufbewahren.

dann vielleicht die Krankenkasse, schließlich muss der Arzt die Impfung ja abgerechnet haben. Mit der Bestätigung lässt sich der Arzt sicher dazu bewegen ein Attest auszustellen.

So einen Aufwand betreiben für eine Impfung, die nicht verlangt werden kann? Es gibt mindestens ein Gerichtsurteil darüber, dass es kein Recht gibt, jemanden vom Unterricht auszuschließen, nur weil er nicht geimpft ist.

Die Kinder hier sind ja geimpft, können es nur nicht nachweisen. Da kann es dann schon gar kein Recht mehr darauf geben.

Viele Grüße

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Aber, aber…
Hi!

Mal ne Nachfrage, so Interesse-halber: Ich finde die Maßnahme an sich schon sinnvoll, Du nicht? Und warum? Mit so einer Masernepedemie ist ja nicht zu spaßen. Was meinst Du denn dazu?

Gut ja, Eigenverantwortung und so. (Klar, wer nicht geimpft ist, kriegt sie halt, wer geimpft ist, eben nicht.) Aber damit ist es ja häufig nicht so weit her. (Wie ich neulich in einer Diskussion über sterilisierte Komposterde für Blumentöpfe und Tetanus erfahren durfte).

Doof natürlich mit den verlorenen Unterlagen, aber das mit der Blutuntersuchung ist doch ein vertretbarer Aufwand.

Grüße
kernig

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Hi Kernig

Mal ne Nachfrage, so Interesse-halber: Ich finde die Maßnahme an sich schon sinnvoll, Du nicht? Und warum? Mit so einer Masernepedemie ist ja nicht zu spaßen. Was meinst Du denn dazu?

Ich wollte in diesem Falle nur der Fragestellerin helfen, deren Kinder ja nun mal geimpft sind, jedenfalls wüsste ich nicht, wieso ich hier daran zweifeln sollte.

Sie hat ja schon einiges an Aufwand getrieben, und ich dachte, wenn sie einfach mal so ein Gerichtsurteil hat, dann müsste das doch als Argument gegenüber der Schule ausreichen.

Doch, sinnvoll finde ich die Maßnahme an sich schon.

Viele Grüße

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???
Wo wir dann mal wieder bei Thema nicht impfen sind.

Super und Morgen kommt ein Kind in die Schule was nicht geimpft ist, setzt sich neben dein Kind was auch nicht geimpft ist und beide werden sehr schwer krank.
Was soll man dann sagen??? Dumm gelaufen für die Kinder das die Chance das sie sterben genauso groß ist wie die das sie es überleben???

Natürlich ist es richtig das die Kinder zu Hause bleiben müssen wenn sie keinen Nachweis erbringen, Ich würde sonst den Spieß undrehen und meine Kinder zu Hause behalten wenn sich die Schule anders verhalten würde. Wenn nicht ich an erster Stelle, wer soll denn sonst mein Kind beschützen???

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Hallo.

wende dich an die Krankenkasse, den Tipp hast du ja schon bekommen.

Leider nehmen, wegen Impfmüdigkeit, die Masern wieder zu, von daher kann ich die Schule verstehen.

Gruß
Kati

Hab mal eben bei der Krankenkasse angerufen, die haben nichts.

Du musst die an die Kassenärztliche Verwaltung wenden.

Gruß
Kati

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Hallo

Hab mal eben bei der Krankenkasse angerufen, die haben nichts.

Du musst die an die Kassenärztliche Verwaltung wenden.

Und die haben da gespeichert, wer wann welches Medikament verschrieben bekommen hat, und wer wann welche Krankheit hatte?

Ich hab auch mal aus irgendeinem Grunde bei der Krankenkasse gefragt, ob die nicht nachgucken können, wann ich bei welchem Arzt welche Behandlung bekommen habe, und da habe ich die Auskunft bekommen, dass sie selbstverständlich darüber keine Daten haben, da das gegen den Datenschutz verstoße.

Ist ja auch logisch, so eine zentrale Datensammlung über sämtliche Krankenfälle Deutschlands, das darf es doch nicht geben.

Viele Grüße

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Urteil und so
Hi!

Es gibt mindestens ein Gerichtsurteil
darüber, dass es kein Recht gibt, jemanden vom Unterricht
auszuschließen, nur weil er nicht geimpft ist.

Sicher, dass Du da nicht etwas falsch verstanden hast?
http://www.wkdis.de/rechtsnews/vg-berlin-masern-koen…

Gruß
Guido

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Hi!

Was kann ich jetzt tun?

Vielleicht hilft dieser Bericht:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/…

Und dann kommt sowas dabei raus: http://salzburg.orf.at/stories/267728

Wenn du mit ‚Schulverbot Impfung‘ googelst, findest du jede
Menge solcher Berichte.

Aber auch genau gegenteilige (deutsche) Urteile …

Grüße,
Tomh

Hi

Sicher, dass Du da nicht etwas falsch verstanden hast?

Eigentlich schon, nur nicht sicher, ob mein Gerichtsurteil das aktuellste ist.

Viele Grüße

Hallo,

habs ja geschrieben: die Krankenkasse hat nichts, die Krankenkassenverwaltung jedoch schon.

Gruß
Kati

Hallo,

habs ja geschrieben: die Krankenkasse hat nichts, die Krankenkassenverwaltung jedoch schon.

Die Krankenkassenverwaltung ist doch die Verwaltung der Krankenkasse.

Viele Grüße

Hi!

…nur nicht sicher, ob mein Gerichtsurteil das

aktuellste ist.

Dann solltest Du evtl. etwas zurückhaltender sein mit der Verbreitung Deiner (mittlerweile falschen) Rechtsauffassung :smile:

VG
Guido