Mo - Fr 8 - 16 UHR

Morgen,
solche zusätze findet man ja des öftern an Schulder, doch was ist an Feiertagen, z.B. Rosenmontag Pfingstmontag. Dieser Tag ist ja ein Montag zählt da das Gebot oder Verbot dennoch?

cu Naseweis

Hallo,

eindeutig ja, zumal Rosenmontag kein Feiertag ist.

Wenn es nicht gelten soll, dann muss darunter stehen, Außer Feiertage.

Gruß

Nostra

Hallo,
hier gilt die Auslegung nach Sinn und Zweck der Regelung.
MW ist hier schon öfter entschieden worden, dass die Regelung „Mo-Fr“ für Werktage ausgen. Samstag gelten soll und somit für Feiertage nicht gilt.
Dabei muss aber beachtet werden:
Rosenmontag ist kein Feiertag - nirgendwo.
Heiligabend und Silvester ebenfalls nicht.

Gruß
HaweThie

Guten Morgen!

Wir hatten das Thema vor ein paar Wochen nschon und da konnte mir niemand einen Beleg für diese Meinung liefern. Vielleicht schaffst Du es ja, ich bin gespannt und wäre überrascht.

Einmal die Suchmaschine des geringsten Misstrauens befragt:

(http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=ST&f=15&t=5509]FAQ): Zusatzzeichen „Mo-Fr“, Samstag Werktag?

(Angabe dort ist mit Fundstelle)

Gruß
HaWeThie

(Angabe dort ist mit Fundstelle)

(Fundstelle ist ein Aufsatz, keine gerichtliche Entscheidung, gibt daher eine Meinung eines Autoren wieder)

Hi,

(Fundstelle ist ein Aufsatz, keine gerichtliche Entscheidung,
gibt daher eine Meinung eines Autoren wieder)

Korrigiere mich, wenn ich mich irre - aber eine gerichtliche Entscheidung, sofern sie nicht besonders qualifiziert („Grundsatzentscheidung“) ist, gibt auch nur die Entscheidung eines Richters in einem konkreten Fall wieder und hat daher auch keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.

Gruß

Anwar

dennoch handelt es sich da um die „herrschende Meinung“ - und mir ist bisher noch kein obergerichtliches Urteil untergekommen, das anders entschieden hätte.
Wie gesagt: die Auslegung der Vorschrift nach Sinn und Zweck kann zu keinem anderen Ergebnis kommen.

Hallo

Solche Schilder findet man auch in der Nähe von Schulen, wo während der Schulzeit die Geschwindigkeit begrenzt ist oder ein Halteverbot herrscht.

Manche Kommunen schreiben da „Mo-Fr 8-16 Uhr“, andere sind meines Erachtens viel schlauer und schreiben „An Schultagen 8-16 Uhr“. Damit sind klar die Ferienzeit und Feiertage ausgeklammert.

Wenn aber da steht Montag sei Halteverbot, obwohl Feiertag ist, würde ich das eindeutig so verstehen, daß an diesem Tag eben Halteverbot ist. Steht ja eindeutig da und ist kaum mißzuinterpretieren.

Hans