Vielen Dank für die erste schnelle Antwort.
Ich weiß dass das mit dem Mobbingbegriff nicht so einfach ist. In dem Fall geht es um wiederholte Nichtbeförderung mit dem Ziel den AN zur Kündigung zu bewegen. Dadurch passiert in einer Gruppe auch so etwas wie Diskriminierung. Gibt es nicht auch ein neues Antidiskriminierungsgesetz.
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In dem Fall geht es um wiederholte Nichtbeförderung mit dem
Ziel den AN zur Kündigung zu bewegen.
Eine Nichtbeförderung (auch eine wiederholte) ist aber noch kein mobbing. Wurde denn dem AN definitiv (unter Zeugen) sowas gesagt (nach dem Motto „Wenn Sie nicht gehen wollen, dann …“)?
Dadurch passiert in
einer Gruppe auch so etwas wie Diskriminierung.
Ähm der Zusammenhang ist erklärungsbedürftig. (zumindest für mich)
Besteht denn ein (vertraglicher oder wie auch immer gearteter) Anspruch auf diese Beförderung?
Gibt es nicht
auch ein neues Antidiskriminierungsgesetz.
Ja. Findet man mit entsprechender Suchworteingabe auch in der großen Suchmaschine.
die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beschränkt sich darauf, Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden und dem Arbeitnehmer einen Spind oder ein Schließfach sowie eine Parkmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
Wonach richtet sich die Höhe.
Wie fast meistens bei Schadenersatz: Nach dem entstandenen Schaden.
Wo finde ich Bsp. für erfolgreich geführte Prozesse.
Urteile lassen sich (kostenlos) nur über ihre Aktenzeichen finden. Nützt aber nix, nützt gar nix, weil in D nach Gesetzeslage und den Umständen des Einzelfalls entschieden wird, nicht nach Präzedenzfällen.
In dem Fall geht es um wiederholte Nichtbeförderung mit dem
Ziel den AN zur Kündigung zu bewegen.
Eine Nichtbeförderung (auch eine wiederholte) ist aber noch
kein mobbing. Wurde denn dem AN definitiv (unter Zeugen) sowas
gesagt (nach dem Motto „Wenn Sie nicht gehen wollen, dann
…“)?
Ja es wurde unter Zeugen gesagt, dass es auch in den nächsten Jahren keine Aussicht gibt und sich der AN nach etwas neuem umsehen soll. Das ist bewußtes Ausgrenzen. Man gibt dem AN noch eine gewisse Schonfrist. Der AN mag aber nicht gehen. Somit läuft das wahrscheinlch auf einen Kampf hinaus.
Dadurch passiert in
einer Gruppe auch so etwas wie Diskriminierung.
Es gibt bestimmte Gruppenstrukturen so dass jeder eine bestimmte Rolle einnimmt, passiert das wie oben erwähnt dem AN so wird er in eine Außenseiterposition gedrängt, umso deutlicher da sich der AN auch vom Alter von den anderen abhebt und mit MA die 10-15 J jünger sind und drei bis > 5 Jahre weniger Berufserfahrung haben auf einer Stufe gehalten wird (rein von der Hierarchie)und dies ist nicht durch Leistung erklärbar.
Ähm der Zusammenhang ist erklärungsbedürftig. (zumindest für
mich)
Besteht denn ein (vertraglicher oder wie auch immer gearteter)
Anspruch auf diese Beförderung?
Gibt es nicht
auch ein neues Antidiskriminierungsgesetz.
Ja. Findet man mit entsprechender Suchworteingabe auch in der
großen Suchmaschine.
Ja es wurde unter Zeugen gesagt, dass es auch in den nächsten
Jahren keine Aussicht gibt und sich der AN nach etwas neuem
umsehen soll. Das ist bewußtes Ausgrenzen.
Öhm…nein, eigentlich ist das keine Ausgrenzung. Wenn ich meinen Chef
nach einer Beförderung und/oder Gehaltserhöhung bitte und er sagt nein, auch in absehbarer Zukunft nicht, wo grenzt er mich denn da aus?
Und das Antidiskriminierungsgesetz würde nur greifen, wenn der AN wegen seiner Herkunft, Religion, Hautfarbe, Geschlecht o.ä. nicht befördert würde.
erst einmal vielen Dank - habe es weitergegeben. Mir wurde erläutert das in diesen Strukturen eine Nichtbeförderung gleichzeitig bedeutet, das dieser An nicht unbehelligt weiterarbeiten kann sonderan daraufhin gedrängt wird seine Stelle aufzugeben. Und das nennt e. Bossing so wie ich es verstehe
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erst einmal vielen Dank - habe es weitergegeben. Mir wurde
erläutert das in diesen Strukturen eine Nichtbeförderung
gleichzeitig bedeutet, das dieser An nicht unbehelligt
weiterarbeiten kann sonderan daraufhin gedrängt wird seine
Stelle aufzugeben. Und das nennt e. Bossing so wie ich es
verstehe
So wie Du das verstehst, vielleicht! Aber de facto ganz einfach nicht!
Bossing ist nichts anderes als Mobbing durch den Boss.
Und wenn der Boss der Meinung ist, gewisse Personen abzubauen, dann hat das bestenfalls etwas mit Personalpolitik, nicht aber mit Mobbing oder Bossing zu tun.
Mobbing hat immer etwas mit seelische Grausamkeit zu tun - und die ist hier nun wirklich nicht gegeben.
naja >> In diesem Fall ist es definitiv kein Personalabbau, da in d. Abteilung jährlich 1-10 neue MA eingestellt werden (auf Stellen mit gleicher Bezeichnung und Inhalt)
Und besteht nicht auf Grund der Sozialauswahl mit 39 und zwei schulpfl Kindern zusätzlich Kündigungsschutz
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naja >> In diesem Fall ist es definitiv kein
Personalabbau, da in d. Abteilung jährlich 1-10 neue MA
eingestellt werden (auf Stellen mit gleicher Bezeichnung und
Inhalt)
Zunächst schrieb ich von Personalpolitik, nicht von Freisetzung.
Wenn mir ein Mitarbeiter nicht passt, ich ihn aber nicht vernünftig entlassen kann, dann sorge ich dafür, dass er selbst geht!
Das hat noch nichts mit Mobbing zu tun, das ist ein Teil der Personalpolitik!
Mobbing oder Bossing wird es erst sehr viel später!!!
Und besteht nicht auf Grund der Sozialauswahl mit 39 und zwei
schulpfl Kindern zusätzlich Kündigungsschutz
GRUNDSÄTZLICH mal nicht! Da ich aber keine Ahnung über den Betrieb habe, empfehle ich erst mal den Kontakt zum Betriebsrat. WENN jemand etwas zu einer Sozialauswahl weiß, dann der…
LG
Guido
P.S. Ich reagiere deshalb etwas heftig auf die inflationäre Benutzung des Mobbingbegriffs, weil er dadurch enorm verharmlost wird! Eine Ex-Kollegin startete wegen ihrer Kollegen und Chefin einen Selbstmordversuch…
Inzwischen hat es wohl einen Kontakt zum BR gegeben, mit sehr positien Nachrichten.
Sorry, aber die Aussage „die Nase passt nicht“ ist nicht professionell und dafür findet sich keine Entsprechung im AG.
Wie sorgt man denn - ohne zu mobben - dafür ))) ?
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vielen Dank nochmal - inzwischen hat sich kurzfristig für den Betroffenen dank des gestrigen BR Kontaktes eine Lösung gefunden - somit ist das Thema erledigt - wobei die achtseitige Ausführung für künftige Anfragen sicher interessant wären.
MfG
AG = Arbeitsgesetz
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??? Kündigungsrecht, Arbeitsschutzrecht, Berufsbildungsrecht, Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht ist doch unter dem Begriff Arbeitsgesetze zu verstehen - war einfach zu lang zum ausschreiben -
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