Hallo,
es gibt einen Typen, der 16 Jahre alt ist und meint er müsse sich aufspielen und mobben.
Er verbreitet einen schlechten Ruf, beleidigt und droht Gewalt an. (Eventuell war eine „ich bring dich um“ Drohung in einem Rauschzustand, ist jedoch nicht 100%ig klar) Jedoch ist der „Geschädigte“ auch kein Engel und hat sich bei den Beleidigungen gewehrt (nur verbal). Kann man den 16-jährigen anzeigen, ohne dass dem „Geschädigten“ etwas passiert (er hat ja selber beleidigt).
Der Mobber verstößt ja gegen §§ 185 StGB, 186 StGB bzw. 187 StGB, 240 StGB und 241 StGB. Jedoch verstößt ja der „Geschädigte“ auch gegen § 185 StGB und somit hat der Mobber etwas in der Hand.
Reden mit dem Mobber ist sinnlos, da dieser jegliche normale Konversation ablehnt und auf Beleidigungen übergeht.
Sollte man diesen Mobber anzeigen oder nicht?
Grüße,
Stefan
