Mobbing

Liebe/-r Experte/-in,

Hilfe, wie ist die Rechtslage, wenn mir ein gleichwertiger Job in einer anderen Stadt (Entfernung 200 km) - gleiche Firma, gleich Tätigkeit - angeboten wird - alleinerziehende Mutter, Vollzeit, befristet aufgrund Erziehungsurlaub bis Nov. 2010. Grund: Chef hat sich eine jetzt ausgelernte Azubine als Ersatz ausgewählt, hat versucht durch andauernde Schikane eine Kündigung meinerseits zu erzwingen, nachdem ich mich an den Betriebsrat gewandt habe erfolgte Abmahnung, der ich jedoch wiedersprochen habe, die Vorwürfe konnte ich wiederlegen. Nun folgte das Angebot, weil das Verhältnis so nicht weiter geführt werden kann.
Chef hat bereits etliche Mitarbeiter „vergrault“, hat jedoch bei dem Geschäftsführer offensichtlich „einen Stein im Brett“.

Habe versucht, diese Geschichte auf einen Punkt zu bringen, die Frage ist, was kann mir passieren, wenn ich dieses „Angebot“ ablehne? Mein Einwand, dass meiner Tochter kein Schulwechsel zugemutet werden kann, habe ich bereits kund getan (10. Klasse, anderes Bundesland).

Ich könnte hier Seiten schreiben über die Art und Weise wie hier - vor allem von meinem Chef - vorgegangen wurde, habe jetzt aber versucht, so kurz wie möglich die Situation zu schildern und wäre für jeden Tipp dankbar!

Hallo lucky13a,

das Problem besteht nach meinem Erleben schon darin, dass Heute ein Betriebsrat gern > so tut [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Norbert,
vielen Dank für deine schnelle Antwort un den Tipp, habe zwar alle mir wichtig erschienene Vorfälle festgehalten aber nicht täglich. Meine Frage wäre jetzt noch, wie denn der Fall bei dir ausgegangen ist, hat es denn überhaupt irgend jemanden interessiert, was du aufgeschrieben hattest?
Viele Grüße
Susanne

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Hallo lucky13a
Vom Grundsatz her kann Dir Dein Chef solange nicht kündigen, wie es Deinen Arbeitsplatz gibt und Du Dir nichts zuschulden kommen läßt. Er kann aller Voraussicht nach auch nicht von Dir verlangen, dass Du in die 200km entfernte Niederlassung gehst. Aus Deiner Weigerung kann er auch keinen Kündigungsgrund ableiten.
Du musst aber in Deinen Arbeitsvertrag gucken und nachsehen, ob dort etwas über andere Einsatzorte steht. Wenn Ja, müssen wir nocheinmal posten.
Anderseits kann es auch nicht viel Spass machen an eine Arbeitsort zurückzugehen, an dem einen der Chef nicht haben will. Ein solches Verhältnis ist auch einseitig nicht zu kitten. Deshalb mein Rat, dass Du schon während der noch laufenden Elternzeit Dich nach einem anderen Job umsiehst. Das ist allemal besser, als sich mobben zu lassen. Wenn Du einen neuen Job hast, kannst Du noch prima über eine Abfindung verhandeln!
Was ich an Deiner Mail noch nicht verstanden habe ist, wie eine zehnjährige Tochter und laufende Elternzeit zusammen passen. Ist das die Elternzeit nach dem Geschwisterchen? Und: Ist nur die Elternzeit befristet oder Dein Arbeitsvertrag insgesamt? Dann müsstest Du Dich ja sowieso um eine neuen Job bemühen.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen
Freundliche Grüsse
aurino

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Hallo Aurino,

vielen Dank für die schnelle Info, also:
natürlich schaue ich mich bereits um, aber ich bin 47, habe zwar sehr gute Qualifikationen aber es gibt momentan kaum Jobs und auf jemanden in meinem Alter wartet kaum einer. Meine Tochter ist nicht 10 sonder 15 und mein Vertrag ist befristet, weil ich als Ersatz für eine Kollegin im Mutterschutz eingestellt wurde. Für mich ist momentan einfach die Frage, was kann mir innerhalb meiner befristeten Zeit passieren.

Nochmals vielen Dank,
Gruß
lucky13a

Hallo,
was haben Sie denn da für einen BR?
Wenn ich Sie richtig verstanden habe,hat ihr AG ihnen eine Abmahnung , weil Sie zum BR gegangen sind,schriftlich gegeben.

Grundsätzliches: Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich nur dann einen Rechtsanspruch auf Beschäftigung auf einem bestimmten Arbeitsplatz oder in einem bestimmten Arbeitsbereich, wenn sich dies aus seinem Arbeitsvertrag ergibt. Ansonsten kann der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts bestimmen, wo er den Arbeitnehmer einsetzt. Bei dieser Festlegung ist er allerdings verpflichtet, unter Beachtung des billigem Ermessens i.S.v. § 315 BGB vorzugehen. Der jahrelange Einsatz eines Arbeitnehmers an einem bestimmten Ort rechtfertigt für sich genommen nicht die rechtliche Wertung, die Leistungspflicht sei örtlich konkretisiert worden. Eine jahrelange Handhabung allein kann eine konkludente Änderungsvereinbarung nicht begründen. Vielmehr müssen neben das jahrelang nicht ausgeübte Direktionsrecht weitere Umstände treten, die den Schluss rechtfertigen, der Arbeitgeber wolle den Arbeitnehmer zukünftig nur noch zu bestimmten Arbeiten an einem bestimmten Ort heranziehen und der Arbeitnehmer nehme eine solche Beschränkung seiner Einsatzmöglichkeiten an.
Außerdem noch ganz wichtig.
Versetzungen in Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Arbeitnehmer bedürfen der Zustimmung des Betriebsrates (§ 95 Abs. 1 BetrVG).
§ 95 Abs. 3 BetrVG definiert die betriebsverfassungsrechtliche Versetzung als „Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat übersteigt oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist“.
Zwei Voraussetzungen müssen damit erfüllt sein:

  1. Es muss ein anderer Arbeitsbereich übertragen werden und
  2. die Umstände der Arbeit müssen sich erheblich ändern. Die erhebliche Änderung wird unwiderleglich vermutet, wenn die Versetzung die Dauer von einem Monat vorraussetzlich übersteigt.

Danach gibt es grundsätzlich zwei Typen von Versetzungen:

  1. die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs für eine längere Zeit als einen Monat;
  2. die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs für eine kürzere Zeit, aber mit erheblichen Änderungen der Arbeitsumstände.
    Ich könnte da jetzt noch ellenlang schreiben, nur würde Sie das verwirren.
    Mein Tipp:überprüfen Sie bitte ihren AV, bezüglich ihres Arbeitsplatzes und sprechen Sie nochmal ganz in Ruhe mit dem BR.Ohne Zustimmung des BR läuft da nichts. Gibt es da keine Zustimmung des BR, sind dem AG erstmal die Hände gebunden.
    Ich hoffe, ich konnte ihnen etwas weiter helfen.
    MfG

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Hallo und herzlichen Dank für die schnelle und umfangreiche Info.

Zum Punkt Abmahnung: diese erfolgte nicht wegen meiner Beschwerde beim Betriebsrat sondern als „Retourkutsche“ meines Chefs mit Vorwürfen, die an den Haaren herbei gezogen waren und die ich alle schriftlich widerlegt habe (z.B. angebliche Arbeiten, die nicht ausgeführt waren - alles ordentlich gespeichert und abgelegt etc.)

Unsere Firma hat ihr Stammhaus in Lindau, mit verschiedenen Servicebüros in der Republik - in meinem Vertrag steht, dass ich für die Region Stuttgart eingestellt bin. Der angebotene Job in München ist genau die gleiche Tätigkeit, nur eben in München.

Also sehe ich das richtig, dass ich einen Rechtsanspruch auf einen Arbeitsplatz in Stuttgart habe?

Herzlichen Dank für Ihre Mühe,
lucky13a

Hallo,
Es gibt Situationen, die in ihrer Gesamtheit zur Einschätzung führen können, das Zusammenarbeiten ist zerrüttet. Ich habe einen kleines Kompendium, was mann alles so veranstaltn kann um einen Mobber als Gemobbter angreifen zu können, vielleicht können Sie daraus Kraft und Ansätze selbst entwickeln:

  1. Grundeinstellung
    du fragst mal über die Grundsatzeinstellung im Unternehmen - wie gehen wir generell mit mobbing um -
    wende dich an Deinen Betriebsrat und rede mit ihm ersteinmal über mobbing-Sachverhalte OHNE Verdächtigungen auszusprechen - einfach mal klären welche Engagements der BR sich so vorstellt, wenn so ein Verhalten im Unternehmen um sich greift.

  2. Du läßt dir deine gute Laune durch nix verderben
    Verinnerliche das Bild - aus der chinesischen Weltanschauung - Du sitzt an einem großen Fluß und weißt daß du mit einem Boot bis zur Mündung zu fahren hast. ab und zu sitzt du am Ufer und läßt die Dinge an Dir vorbei treiben - es ist jetzt nicht deine Zeit erfolgreich mit dem Boot im Strom mit zu schwimmen - Laß dir Zeit bis „dein“ Boot vorbeikommt, mit dem du rasant weiter flußabwärts reisen wirst.

  3. Lobby schaffen
    Entwickle Freizeitaktivitäten mit Deinen Arbeitskollegen, organisiere gemeinsame Fahrten in Theater, Konzerte, Vorträge, Zirkus, Ausstellungen mit Führungen, gemeinsames Bowling etc - beginne so ein bißchen das Drumherum mit vielleicht einer Kollegin/einem Kollegen zu organisieren: 1. macht es Spaß 2. DU SCHAFFST DIR EINE LOBBY, die Dich informiert und in der Du ausgrenzen kannst, wer nicht mitfährt weil er zum Dunstkreis Deines Täters gehört. Sollten die Dunstkreisler da hinein drängen wollen - redest mit denen mal über den Sachverhalt, aber ohne den Täter zu benennen !!! (eine Freundin von dir ist in einem Unternehmen, und stell Dir mal vor was der passiert ist …was sagst du zu so einem Verhalten ??? aber wichtig !!! ohne den Täter zu benennen !!! )

Schaff in Deinem Umfeld langsam aber sicher offen formulierte klare Ausgrenzungslinien -
a. der/die paßt nicht zu uns,
b. bei der dem habe ich Angst, daß er dem oder dem alles falsch verpetzt …
c. „Täters"-Verhalten (wichtig!! bezogen auf andere Sachverhalte, nicht auf deinen Verdacht)
gefällt mit nicht, den will ich nicht dabei haben … usw. usw. bau dir deine Lobby aus.

  1. Das sind die vier notwendigen aber gefährlichsten Übungen

a. - schweige und friß alles in dich rein - bis du totkrank bist und ablebst oder berufsunfähig wirst.

b. - such dir ne Vertrauensperson im Unternehmen (GF-Sekretärin / Betriebsrat ), die im unternehmen was zu sagen hat, schildere Dein Problem erst ohne Namen zu nennen und sage dir du hast einen Verdacht, vielleicht weiß sie ja bereits darüber bescheid … geh mit der gemeinsam zum Täter und versuch ne Klärung - vielleicht mal abends beim Bier in einer Kneipe - ABER GEH DA NIE ALLEINE HIN !!

c. - streu gegen deinen Täter wüste Gerüchte aus, entwickle gegen-mobbing aus deiner Lobby heraus

d. - geh zu einem personalcoach - außerhalb des Unternehmens und lass dich trainieren damit umzugehen (Therapeut), LERNE Schlagfertigkeitsübungen im Gespräch, Gegenmobbing, Killer-Rhetorik, Weißglut-Provokation um nur mal nen paar Schlagworte zu bringen … (macht Spaß und bringt dich auch sonst im Leben weiter !!)

  1. DAS SIND DANN DIE LETZTE NOTBREMSEN :

a. du wendest dich an die Gewerkschaft und läßt dich beraten, schickst ihm vielleicht über die dann offen ne Unterlassungsklage oder Anzeige einer Verläumdungsklage an den Arbeitsplatz.

b. du suchst dir nen neuen Job.

c. Geh offen auf ihn zu wenn mal alle versammelt sind stell ihn vor allen Leuten offen zur Rede - er würde ja billigen und fördern - daß sowas im Unternehmen passiert - und warum er kein Rückgrat hätte und es nötig hätte so was in der weise durchzuziehen. Mögliche Entwicklungen sind dann :

c1. das wird andere betroffene aufwecken und sie beginnen sich mit dir zu wehren

c2. du fliegst raus weil er zu mächtig ist


Zu mir - habe schon öfter mobbing auch persönlich erfahren in verschiedenen Unternehmen - ich eigne mich besonders gut dafür anscheinend und habe immer mit

Punkt 2 angefangen - das hilft ungemein;
Punkt 3 macht dich stark weil du anerkennung erntest;
Punkt 4 habe ich immer in der reihenfolge
4a - so fängts an,
4b - mal hören vielleicht isser ja nur unsicher aber die meisten mobber sind feige und gehen einem privaten Treff aus dem Wege!
und dann 4c wenn die lobby stand - so nach 3-6 Monaten, das ist schwieriger aber es kann gelingen und helfen zu heilen, wenn 4a schon weit fortgeschritten ist.

  1. die notbremsen 5.b - machen viele - aber es hilft nicht wirklich weiter - ich habe von Punkt 5 nichts realisiert aber merke die typischen verhalten einfach mal an !! -ich bin ein freund von 4c und gehöre zu denen die vertreten: mobber kommen in therapie oder werden erzogen , wenn alles nicht hilft werden sie rausgeschmissen (ich habe keine Führungsposition sondern agiere immer als kleiner Angestellter !!)