Hallo.
Wenn sie aus dem Büro geht verschwinden Blätter aus den Akten
um am Abend wieder aufzutauchen zB. in der Teeküche. Dateien
am Computer verschwinden und tauchen am nächsten Tag wieder
auf im falschen Verzeichnis. Natürlich zu spät für eine
rechtzeitige Ablieferung. Zuerst nur selten jetzt immer
häufiger. Die Beschwerde beim Büroleiter endete im nichts.
Richtige Sabotage meint Sie
Sie meint, vermuten wir mal, richtig. Hier hilft zweigleisiges Vorgehen : zum einen diese Vorgänge mit Ort und Zeit festhalten („Mobbing-Tagebuch“). So niederlegen, dass nachvollzogen werden kann, wann und ggf. auch wer (hilfreich ist Anwesenheitszeiterfassung - wenn es diese nicht gibt, die eigene Anwesenheit ebenfalls aufschreiben). Gespräche mit Vorgesetzten, BR oder Kollega gehören ebenfalls dokumentiert - muss kein Wortprotokoll sein - Zeit, Ort, grober Gesprächsinhalt. Dieses Tagebuch gehört natürlich nicht in die Aktenablage 
Man kann auch vor Ort versehentlich eine der Broschüren zum Thema „Mobbing“ verlieren. Solche gibt es bei Gewerkschaften, aber auch bei Sozialverbänden und Parteien, notfalls beim Arbeits- oder Sozialministerium.
Zum anderen kann man sich als Trapper betätigen. Je nachdem, wie die Aktenablage organisiert ist und wie regelmäßig bestimmte Akten angefasst werden, kann schon ein Zettel mit der (sinngemäßen) Aufschrift „Bitte lächeln, Sie werden bei Ihrer Aktion fotografiert“ Wunder wirken. Das geht natürlich nicht, wenn es sich um Akten handelt, die von Haus aus allgemein zugänglich sein können. Wenn der Verdacht besteht, dass Informationen aus den Akten entnommen werden, kann die Plazierung gezielter Falschinformationen nützlich sein.
Computerdateien lassen sich gegen fremden Zugriff schützen - auch gegen Verschieben. Notfalls wird nach dem Abspeichern ein Ausdruck der Dateiinformationen (Speicherort und Dateiname, letzter Bearbeiter) angefertigt (mit Datum und Uhrzeit).
Im Vorfeld der Aktion wird der Vorgesetzte des Büroleiters, der nix tat, informiert. Der BR, soweit vorhanden, wird ebenfalls zu diesem Zeitpunkt eingebunden. Wenn sich Vorgesetzte und/oder BR weigern, etwas zu unternehmen, erfolgt schriftliche Benachrichtigung. Beim BR hilft dann manchmal der Hinweis, dass es sich um eine Beschwerde nach dem BetrVG handelt. Der BR muss einer solchen Beschwerde nachgehen; tut er dies nicht, steht er recht fix vor dem Kadi … und die meisten Räte wissen, wenn sonst nicht viel, so doch dieses.
Gibt es keinen BR, ist die Einschaltung der Gewerkschaft zu empfehlen.
Spätestens, wenn mehrere Vorfälle so wie oben dokumentiert worden sind - und seitens der Vorgesetzten und/oder BR keine Aktion erfolgt ist - ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Beim Gespräch mit diesem sollten u.a. folgende Punkte aufs Tapet kommen :
-
Sabotage durch Kollega (z.B. auch Computersabotage!);
-
Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers;
-
ggf. Amtspflichtsverletzung seitens BR.
Das sind denn schon ein paar saftige Sachen - so das „Mobbingtagebuch“ entsprechend sorgfältig geführt wurde. Wenn es zum Äußersten kommt, bietet der diskrete Hinweis auf Presse, Funk und Fernsehen noch ein nettes Drohpotential.
Nehmen wir einmal an, es gibt einen BR, und dieser schläft auch nicht auf einem nassen Lappen. Dann wird zunächst ein Gespräch zu dritt mit dem Büroleiter anstehen, in dem konkrete Maßnahmen vereinbart werden können. Die nächste Eskalationsstufe für den BR ist das Gespräch mit Personalabteilung bzw. Geschäftsführung. Der BR wird genau verfolgen, inwieweit der Beschwerde abgeholfen wird. Passiert nix, bzw. nix Gescheites, kann der Vorgang bei einer Betriebsversammlung betriebsöffentlich gemacht werden - das Thema eignet sich sowieso als Schwerpunkt für eine Betriebsversammlung.
Wichtig ist nur, zu wissen, dass der entstehende Stress nicht von heute auf morgen verschwinden wird. Mir wäre es an Stelle der Betroffenen aber lieber, Stress auch zu verteilen, als ihn nur zu erdulden.
Gruß kw