Mobbing an Schwerbeschädigten

Hallo erstmal.
Mein Mann hat 2005 einen Gehirntumor überlebt.60% Schwerbeschädigt.Nicht umsonst.Der Tumor war so groß wie eine Kiwi hinter den rechten Auge.
Jetzt seit November darf er wieder eingeschränkt arbeiten, er wurde innerbetrieblich ungesetzt,dort ist er sehr zufrieden und ausgeglichen.
Sein alter Abteilungsleiter hat gegen die Umsetzung Einspruch eingelegt.
Mein Mann ist völlig aufgelöst und unter Druck gesetzt.
In der alten Abteilung wird er verheizt. Das kennt er schon seit 14 Jahren.
Was können wir nun machen?
Beschwerde gegen den Abteilungsleiter?..Zwecklos…der Betrieb liebt ihn.
Betriebsrat einschalten?..schon geschehen…aber Inkompetenz in Person.
Soll ich wirklich die Rechtschutz einschalten? Zu welchen Preis?
Das mobben wird immer schlimmer.
Bitte bitte helft uns.
Ich möchte nicht das mein Mann nochmal so leiden muss.
Dankeschön,eure Karola

Auch hallo.

Soll ich wirklich die Rechtschutz einschalten? Zu welchen
Preis?

Das könnte man durchaus empfehlen.

Das mobben wird immer schlimmer.

Also es kommt auf die Gesamtsituation an, ob ebendieses vorliegt: FAQ:2299

mfg M.L.

Tipps
Hallo Karola,

ich bin in einer Beratungsstelle der Agentur für Arbeit tätig und die Mobbingakteure steigen wirklich ständig - nur wenn sie bei mir sind ist es ja zu spät.

Vor kurzem habe ich mir einen Vortrag über Mobbing angehört und man hat viele hilfreichen Tipps gegeben, z.B. ein Mobbins-Tagebuch zu führen als Beweis. Vorlagen dazu kann man auf www.mobbing-net.de runterladen.

ich weiss, das hilft deinem Mann auch nicht weiter, wahrscheinlich wird sich auch nicht viel verbessern, so wie Du die Situation beschreibst. Der Betriebsrat könnte einen Experten veranlassen zu diesem thema Gespräch zu führen, die Strukturen der Firma zu durchleuchten: WO es eigentlich WIRKLICH hakt.

Wenn dies nicht geschieht wird sich das Problem nicht von alleine lösen.

Sorry, dass es keine positiveren nachrichten gibt…

Gruss
Paragraphenmaus!

Hallo!

Gibt es in dem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung? Wenn ja: Das wäre auch eine Anlaufstelle.

Gruß

Hallo.

Vor allen weiteren Schritten empfehle ich euch, das Integrationsamt in den Vorgang mit einzubeziehen. Die können die Arbeitsplatzsituation beurteilen und verfügen auch über entsprechende Hebel, einen querschießenden (mit dem Wort Mobbing sollte man vorsichtig umgehen) Chef zur Raison zu rufen. Der Rechtsweg bleibt euch unbenommen - euren Ansprechpartner auf dem Integrationsamt kennt ihr schon.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

ich würde mir mal das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz raussuchen (Google). Dazu gibt es einen interessanten Artikel im „Spiegel“ vor zwei oder drei Wochen.

Gruss

Andreas

Ein paar Fragen dazu
Hallo karola,

Jetzt seit November darf er wieder eingeschränkt arbeiten, er
wurde innerbetrieblich ungesetzt,dort ist er sehr zufrieden
und ausgeglichen.

Also hat ihn doch jemand (Wer?) „über den Kopf des vorherigen Abteilingsleiters“ dort hin gesetzt.

Sein alter Abteilungsleiter hat gegen die Umsetzung Einspruch
eingelegt.

Und mit welchem Ergebnis? Bis jetzt wissen wir doch nicht mal, ob er Erfolg haben wird.

Mein Mann ist völlig aufgelöst und unter Druck gesetzt.

Ist es überhaupt sicher, dass er wieder in diese Abteilung muss?

Was können wir nun machen?
Beschwerde gegen den Abteilungsleiter?..Zwecklos…der
Betrieb liebt ihn.

Wieso Beschwerde gegen den Abteilungsleiter? Er untersteht ihm doch noch nicht wieder. Oder hab ich was falsch gelesen?

Soll ich wirklich die Rechtschutz einschalten?

Vielleicht solltet ihr/du mal ein Schreiben aufsetzen an den Arbeitgeber (evtl. unter Hilfe/Fürsprache desjenigen, der ihn in die Abteilung gesetzt hat, die ihm gefällt) und besser auf der „gesundheitlichen Schiene“ die Sache angehen. Über den Weg sich über diesen Abteilungsleiter zu beschweren (wo er scheinbar so beliebt ist) wird das vermutlich nichts.
Macht er denn jetzt eine ganz andere Arbeit? Kann der Arzt ihm ein Attest ausstellen, dass er die alte Arbeit in der alten Abteilung nicht mehr machen kann?

MfG

Hallo,

wurde denn bei Deinem Mann ein betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX durchgeführt?
War das Integrationsamt beteiligt?
Falls nicht, sollte dein Mann sich erst mal an die wenden, wenn es weiterhin Probleme gibt, die haben ein großes Instrumentarium, um ihm konkret im Betrieb helfen zu können.

&Tschüß

Wolfgang

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