Frau Y arbeitet als Sekretärin bei einem Rechtsanwalt X und wird von diesem stets beschimpft und teilweise sogar beleidigt. Das Verhalten des Rechtsanwaltes X ist nun derart eskaliert, dass Frau Y am vergangenen Wochenende nicht schlafen konnte und kann, sich sogar des öfteren übergeben musste; sie hat sich zunächst für diese Woche krankschreiben lassen.
Frau Y möchte aus diesem Grund die Kanzlei von X in jedem Fall verlassen; sie sieht sich nicht weiter in der Lage dort zu arbeiten. Sie muss also damit rechnen, kein Arbeitslosengeld zu empfangen, da sie ja als Arbeitsnehmerin kündigen müsste.
Gibt es Möglichkeiten, diese Arbeitslosengeldsperre zu umgehen bzw. was muss sie tun, damit die Sperre nicht greift. Eine Mitarbeiterin der zuständigen Agentur für Arbeit hat mitgeteilt, dass dies teilweise auch im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters liegt, wie dieser den Fall konkret einschätzt. Wie kann sie also zweifelsfrei begründen, dass die Arbeitsverhältnisse so schlecht waren, dass sie sich genötigt sah, zu kündigen.
ich kenne einen ähnlichen Fall - nur, dass es sich nicht um einen Anwalt, sondern um einen Makler handelt
Die Ärztin der geplagten Arbeitnehmerin hat ihr eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass die Arbeit für sie quasi unzumutbar ist und empfielt darin aus medizinischer Sicht zur Kündigung. Vielleicht ist das auch für Frau Y sinnvoll.
Inwieweit die AfA dies akzeptiert, weiß ich leider nicht.
In diesem Fall geht jedoch die Arbeitnehmerin davon aus, dass ihr Arbeitgeber sie ohnehin kündigen wird, da sie nun wegen längerer Krankheit ausfallen wird. Ich frage mich nur, ob sie der Chef überhaupt während einer Krankschreibung kündigen kann. Logischweise möchte auch sie dort nicht länger arbeiten…
Frau Y möchte aus diesem Grund die Kanzlei von X in jedem Fall
verlassen; sie sieht sich nicht weiter in der Lage dort zu
arbeiten. Sie muss also damit rechnen, kein Arbeitslosengeld
zu empfangen, da sie ja als Arbeitsnehmerin kündigen müsste.
Um weiteren Schaden zu begrenzen empfiehlt sich hier wohl auch ein eigener Entwurf eines Arbeitszeugnisses: FAQ:2027
Gibt es Möglichkeiten, diese Arbeitslosengeldsperre zu umgehen
bzw. was muss sie tun, damit die Sperre nicht greift.
Eine
Mitarbeiterin der zuständigen Agentur für Arbeit hat
mitgeteilt, dass dies teilweise auch im Ermessen des
zuständigen Sachbearbeiters liegt, wie dieser den Fall konkret
einschätzt. Wie kann sie also zweifelsfrei begründen, dass die
Arbeitsverhältnisse so schlecht waren, dass sie sich genötigt
sah, zu kündigen.
gerade diese Woche stand im Mannheimer Morgen ein Artikel darüber, nach dem eine Firma sogar dazu verpflichtet wurde das gesamte Gehalt solange zu bezahlen bis der AN wieder einen Job hatte.
Dazu gab es auch noch ein Aktenzeichen des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Az.: 7 Sa 520/05). Damit können dann die Rechtsgelehrten sicher was anfangen.
Gruß
Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
man kann wirklich nicht 100%ig sagen, ob du eine Sperre beim Arbeitsamt bekommst. Wenn du wegen MOBBING krank geschrieben wurdest, hast du vorab eigentlich ganz gute Karten.Es könnte sein, dass das Arbeitsamt noch den medizinischen Dienst beauftragt, um festzustellen, ob dich die Arbeit wirklich krank gemacht hat. Das ist von Arbeitsamt zu Arbeitsamt unterschiedlich. Die einen genehmigen dir das Arbeitslosengeld ganz normal aber die anderen sind da ein bisschen hinterher. Hast du schon mal daran gedacht, zum Arbeitsamt zu gehen und denen deinen Fall zu schildern? Da siehst du gleich, ob die Verständnis haben bzw. ob du gute Chancen hast.
Selbstverständlich hast du das recht fristlos bei Mobbing zu kündigen. So ist es jedenfalls gesetzlich festgeschrieben. In der Praxis sieht es aber manchmal dann doch verzwickter aus. Aber wenn dich die Arbeit krank macht, was willst du dann noch dort??? Rumquälen? Es könnte natürlich sein, dass dein Chef jetzt sagt, weil du krank bist, dass er dich kündigt, wenn du noch in der Probezeit bist.
gerade diese Woche stand im Mannheimer Morgen ein Artikel
darüber, nach dem eine Firma sogar dazu verpflichtet wurde das
gesamte Gehalt solange zu bezahlen bis der AN wieder einen Job
hatte.
Also, das Urteil, das ich gelesen habe, enthielt, dass der Personalleiter, also die handelnde Person , zu Schadenersatz verurteilt wurde. Das ist qualitativ ein bisschen anders als das, was Du schrubst.
Dazu gab es auch noch ein Aktenzeichen des Hessischen
Landesarbeitsgerichts (Az.: 7 Sa 520/05). Damit können dann
die Rechtsgelehrten sicher was anfangen.
Wie gesagt : Der Anspruch lautet Arbeitnehmer gegen Arbeitnehmer.
Gibt es Möglichkeiten, diese Arbeitslosengeldsperre zu umgehen
bzw. was muss sie tun, damit die Sperre nicht greift?
Bei meiner Mutter hat das vor ca. 3 Jahren geklappt.
Sie hatte einen heftigen Fall von „Bossing“, der Chef hat nur rumgebrüllt, ihr ging es gesundheitlich sehr schlecht. Schlafstörungen, Angstzustände, usw.
Sie hat sich damals an ihren Hausarzt gewandt, der ihr ein eindeutiges Attest ausestellt hat, in dem stand, dass es die Arbeitsumstände sind, die sie krank machen.
Damit ist sie dann zum Arbeitsamt gegangen und hat keine Sperre bekommen, nachdem sie selbst gekündigt hat.
Hallo Solifer,
aus eigenem negativen Erleben gebe ich Frau Y folgende Tipps:
Termin beim Arbeitsamt machen und mit dem zuständigen Berater die
konkrete Situation offen besprechen. Wenn der Sachbearbeiter aufgrund der Erörterung des Falles in der Lage ist, eine Entscheidung - Ausschluß der Sperre des Arbeitslosengeldes - zu fällen, diese unbedingt schriftlich geben lassen oder diesen bitten, die Entscheidung von seinem Chef schriftlich anfordern! (Beweislast im Falle eines Falles)
Fachanwalt für Arbeitsrecht (nicht irgend einen Anwalt) einschalten. Vielleicht hat Frau Y ja Freunde/Bekannte, die ihr einen diesbezüglichen Spezialisten empfehlen können. Mit diesem ebenfalls genau die Situation erörtern. Dazu muß natürlich klar sein, wie sie effektiv weiter verfahren will.
Möglichst zwei Alternativen bereitlegen: Eine für den Fall, dass der Arbeitsgeber aufgrund der Intervention seines Fachkollegen zur Besinnung kommt, eine für den Fall, dass wirklich nur die Auflösung des Arbeitsvertrages in Frage kommt.
Unbedingt so ruhig wie nur irgend möglich bleiben. Ich weiß, dass ist in dieser Streßsituation ungeheuer schwer. Notfalls problematische Situationen, die nach Rückkehr an den Arbeitsplatz auftreten können, zu Hause aufschreiben: Was könnte für eine Reaktion des Chefs kommen - wie könnte Frau Y darauf antworten. Achtung: Keine
Angriffsfläche für diesen bieten - wie z. B. Beleidigung des Chefs.
Wenn Frau Y für sich eine definitive Entscheidung gefällt hat, unbedingt in die Offensive gehen: Termin vereinbaren und den „Chef“ über diese Entscheidung informieren.
Offensive, sachliche Information können die meisten „Chefs“ dieser Katergorie überhaupt nicht ab und sind meist sprachlos (so, wie man sie sonst eigentlich nie erlebt).
Frau Y wünsche ich auf alle Fälle gute Besserung, viel Kraft und bald wieder Freude an der Arbeit. Von der Sorte Chefs gibt es leider viel zu viele.
MfG M.P.