Darf ein Mitarbeiter ein Gespräch aufzeichnen weil dieser gemobbt wird? um damit seine Unschuld bzw. das Mobbing zu beweisen.
das mitschneiden von gesprächen ohne einverständnis des gesprächspartners ist nicht erlaubt und kann auch zusätzlich als mobbing gewertet werden
Straftbar nach § 201 StGB
Darf ein Mitarbeiter ein Gespräch aufzeichnen…
Eine Mitschrift dürfte kein Problem sein.
Eine Tonaufnahme (die hier wohl eher gemeint ist), sofern zuvor das Einverständnis eingeholt wurde, wäre auch nicht zu beanstanden.
Eine unbefugte Tonaufnahme stellt aber einen Straftatbestand nach § 201 Strafgesetzbuch dar, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Der Versuch ist ebenso strafbar. Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden.
Hallo,
im Arbeitsgerichtsverfahren geht das sehr wohl…
Man schreibt ein „Gedächtnis-Protokoll“…und wenn der Richter fragen sollte,wieso man das ganze so genau wiedergeben kann…nun man hat für sich persönlich halt eine Aufnahme laufen lassen…
kann…nun man hat für sich persönlich halt eine
Aufnahme laufen lassen…
Oh Herr schmeiß Hirn vom Himmel.
Der Schwachsinn wird immer größer und irgendwann wird es auch gefährlich.
Ausserdem falls Du es noch nicht bemerkt hast deine …Taste klemmt
RS99
nun man hat für sich persönlich halt eine
Aufnahme laufen lassen…
Wo im StGB steht denn, dass das ein Ausnahme darstellt?
TET
Frank Mueller live und in farbe
im Arbeitsgerichtsverfahren geht das sehr wohl…
Man schreibt ein „Gedächtnis-Protokoll“…und wenn der
Richter fragen sollte,wieso man das ganze so genau wiedergeben
kann…nun man hat für sich persönlich halt eine
Aufnahme laufen lassen…
Laber laber laber. Immer diese unqualifizierten Antworten von Dir.
Quellen für diese wirren Behauptungen?
Wie üblich wirst Du das nicht belegen können, weil es einfach Unsinn ist.
Aber so kennt man Dich hier ja…
Hallo,
ich frage mich immer wieder,warum man deinen Namen nicht in allen Terminsankündigen bei den Gerichten lesen kann,denn anscheinend weist du ja wohl alles.
Mit deinem fulminanten Wissen müsstest du doch eigentlich Professor sein und bekannter als Rolf Bossy als Strafverteidiger…
Hallo,
Arbeitsgerichtsverfahren sind öffentlich…da kann man hingehen und zuhören…nur mal so als kleiner Tipp…*grinz*
(Wie übrigens auch Strafprozesse…)
Solltest du vielleicht mal machen…
Re^4: ‚Gedächtnis-Protokoll‘ und schon geht es…
Nochmals für Dich und nun gaaaaannnnz langsam getippt, damit Du auch mit dem lesen mitkommst:
Deine Aussage:
Man schreibt ein „Gedächtnis-Protokoll“…und wenn der Richter fragen sollte,wieso man das ganze so genau wiedergeben kann…nun man hat für sich persönlich halt eine Aufnahme laufen lassen… … mehr auf http://w-w-w.ms/a5ew6z
Und nun ein hutgemeinter Hinweis von mir:
Das mitschneiden des nicht öffentlich gesprochenen Wort ist und bleibt eine Straftat, egal ob ich es mache um jemanden zu ärgern oder ob ich es mache um für mich persönlich ein Gesprächsprotokoll zu erstellen.
Schau einfach mal ins StGb und danach schalt mal, wenn da was zum einschaten ist, deine Gehirnzellen ein und überlege.
Nun haben schon mehrere Leute dir geschrieben das es s…sinn ist was Du schreibst, wann verstehst Du es endlich aus.
Und übrigens deine …Taste klemmt immer noch.
RS99
Ich gebe es auf…
Arbeitsgerichtsverfahren sind öffentlich…da kann man
hingehen und zuhören…nur mal so als kleiner
Tipp…*grinz*(Wie übrigens auch Strafprozesse…)
Solltest du vielleicht mal machen…
Was diese Ausführungen nun mit der Sache zu tun haben, weißt wohl nur Du.
Troll Dich…