Dort hieß es in einer Antwort, dass bei Mobbing auch die Berufsgenossenschaften zuständig sind.
Wenn ein Kollege bereits fast alles ausgeschöpft hat, also Gespräche mit Vorgesetzten, Betriebsrat usw. und sich seit Jahren nichts ändert: Kann er sich dann auch als Beamter an eine Berufsgenossenschaft wenden? Er hat bereits Burn-out-Erkrankungen hinter sich.
Wie findet man die zuständige BG? Geht hier um ne Schule in RLP.
Guten Tag,
es geht aus der Anfrage nicht hervor, um welche Art von Beschwerden es sich handelt. Sind diese nur allgemeiner Art, so kann man das als (zulässige) Meinungsäußerungen auffassen. In so einem Fall ist es besonders schwer, sich zu wehren. Eine Kontaktaufnahme mit dem Verleumder oder dessen Vorgesetzten mit dem Ziel einer Klärung oder zumindest Verbesserung der Lage (auch über einen professionellen Mediator) könnte hilfreich sein.
Lassen sich die Vorwürfe objektivieren, also beziehen sie sich auf bestimmte nachprüfbare Vorgänge, sollte man sie widerlegen und mit Hilfe eines Rechtsanwalts auf Unterlassung, Schmerzensgeld und Schadensersatz klagen
hallo!
Es handelt sich um Mobbing und nicht nur um Meinungsäußerungen.
Danach hatte ich allerdings nicht gefragt.
Meine Frage war: Sind Berufsgenossenschaften auch bei Beamten zuständig, oder gilt das nur für angestellte Arbeitnehmer?
Für eine konkrete Antwort auf diese Frage wäre ich wirklich dankbar!
es geht aus der Anfrage nicht hervor, um welche Art von
Beschwerden es sich handelt. Sind diese nur allgemeiner Art,
so kann man das als (zulässige) Meinungsäußerungen auffassen.
In so einem Fall ist es besonders schwer, sich zu wehren. Eine
Kontaktaufnahme mit dem Verleumder oder dessen Vorgesetzten
mit dem Ziel einer Klärung oder zumindest Verbesserung der
Lage (auch über einen professionellen Mediator) könnte
hilfreich sein.
Da ich nicht danach gefragt hatte, habe ich keine Angaben dazu gemacht.
Es geht um einen jahrelangen Prozess und komplexe Strukturen.
Lassen sich die Vorwürfe objektivieren, also beziehen sie sich
auf bestimmte nachprüfbare Vorgänge, sollte man sie widerlegen
und mit Hilfe eines Rechtsanwalts auf Unterlassung,
Schmerzensgeld und Schadensersatz klagen
Ja, aber Klagen ist ein Weg der Eskalation, den mein Kollege bislang nicht gehen wollte.
Und klar kann man immer mit dem Rechtsanwalt kommen. Das ist aber in meinen und seinen Augen die ultima ratio. Deshalb wurden bislang andere Wege versucht.
Er wusste nicht, dass Berufsgenossenschaften auch bei Mobbingsituationen eingreifen können. Die Frage ist jetzt: Gilt dies auch für Beamte???
Berufsgenossenshcaften sind für alle Arbeitnehmer eines
Betriebes zuständig,egal ob jetzt Arbeiter,Angestellte oder
Beamte.
Ich fürchte das stimmt nicht. Beamte sind m. W. nicht Sozialversicherungspflichtig, auch nicht in der BG. Nur der Bereich des Arbeitsschutzes kommt auch für Beamte zur Anwendung (mit Einschränkungen). Alle sonstigen Leistungen, wie etwa medizinische oder Versorgunsleistungen werden von den entsprechenden Einrichtungen des Dienstherren übernommen.
Grundsätzlich ist die Unfallkasse/BG’en dazu da, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern - Mobbing bzw. die Folgen gelten aber (noch) nicht als Berufskrankheit.