Hallo!
Ich arbeite seit Mai 2010 in einer Firma.Seit einiger Zeit,genauer gesagt seit ca. 3 Monaten, wird das Mobbing gegen mich sehr groß geschrieben.Jeden Tag werde ich von meiner Vorarbeiterin und meinem Abteilungsleiter fertig gemacht.Ich gehe nur noch mit Magenschmerzen zur Arbeit.So langsam halte ich das wirklich nicht mehr aus.Ich war schon einmal in Psychatrischer Behandlung, und ich habe die Befürchtung das ich bald schon wieder so weit bin wenn sich das nicht so schnell wie möglich ändert.
Mein Arbeitsvertrag ist befristet auf 12 Monate.Es ist ein echt komischer ,meiner Meinung selbst geschriebener, Vertrag in dem keine Reglungen zu Urlaubsanspruch oder ähnlichem erklärt wird.Kann mir jemand von euch sagen wie das mit der Kündigungsfrist bei befristeten Verträgen ist oder ob mich mein Arbeitgeber kündigen kann, weil ich aus psychischen Gründen krank geschrieben bin?
Ich danke euch schon jetzt für eure Antworten!!
LG Manuela
Hallo,
Rat 1: Arzt und (!) Anwalt aufsuchen.
Rat 2: Hältst Du es psychisch nicht aus, so kannst Du ohne Schwierigekiten beim Arbeitsamt mit ärztlihem Attest fristlos kündigen.
Der AG kann nur kündigen, wenn ihr diese Möglichkeit im AV vereinbart habt. Bekommst Du Kündigung, sofort zum Anwalt.
Gruß, der Lastkutscher
Hallo
Danke für die Antwort.
Ich habe mal meinen AV rausgesucht,da steht irgendwas drin wegen Kündigung usw, aber ich versteh das nicht ganz.Vielleicht können sie mir da ja weiter helfen.
„Nach einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ist es einseitig durch die Arbeitgeberseite möglich, den Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freizustellen.Davon unberührt bleiben seine Ansprüche auf Urlaub oder sonstige tarifliche Ansprüche.“
„Sollte eine Probezeit oder eine Befristung vereinbart sein, so ist eine fristgemäße Kündigung in dieser Zeit, gemäß den tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis, endet das Arbeitsverhältnis mit Ende der Befristungszeit.“
Bedeutet das jetzt das die mich vor Ende der Befristung nicht einfach kündigen können?
Sorry, aber da steht doch explizit, dass eine ordentliche Kündgung möglich ist. Die Klausel könnte aber isoweit bedenklich sein,als das nicht ausdrücklich auf § 15 III TzBfG Bezug genommen wird.
Gruß
Vielen Dank für deine Antworten,mir wurde dadurch sehr geholfen!