versuche in Stichworten mein Anliegen, zu erklären. % Jahe als Vorarbeiterin im Reinigungsdienst( Altersheim ) angestellt, Nun Oktober 2015 BG Unfall, 2 Operationen, bleibe körperlich beeinträchtigt, daher Gleichstellung bekommen.Krankenrückkehr gespräch, mit arbeitgeber, war nicht erfreulich, ich bat um Versetzung in die Wäscherei, da ich dort nicht soviel laufen muss, und am Arbeitsplatz einen Hocker aufstellen könnte um die Knie zwischendurch zu entlasten, Er reagierte ungehalten und meinte er hätte auch Knie Probleme, ich solle Fahrad fahren und mehr bewegung wäre auch nicht schlecht, Außerdem wäre keine Stelle frei. Ich war recht ungehalten über seine Argumentation, und habe ein protokoll über das Gespräch angefertigt, und ihm vorgelegt. Ich möchte nicht alle Worte hier niederschreiben, die er in seiner Wut äußerste, ich würde aber alles falsch verstehen und er hätte das so nie gesagt. nun beginnt das mobbing, beim Teamgespräch hat er mir mit Abmahnung gedroht, mich nicht zu Wort kommen lassen, und behauptet ich würde eh alles drehen wie es mir gefällt, Es war die reinste Demütigung, wie er mich vor den Kolleginnen abgekanzelt und erniedrigt hat.Was bleibt mir nun, soll ich kündigen, denn ich denke ich halte das nervlich nicht lange aus.Zu erwähnen wäre noch, das die beiden damen die in der Wäscherei beschäftigt sind einen Springervertrag haben, sie werden auch oft in der Küche eingesetzt. Gina grüßt
Meine Reaktion wäre zunächst mal Anzeige und Schmerzensgeldklage.
Dann Abfindungsklage wegen zerrüttetem Vertrauensverhältnis bedingt durch den Arbeitgeber.
Eigene Kündigung? Jetzt erst recht nicht.
Andererseits solltest du dir mal die Präambel hier reintun. Die Löschung deines Falls kann nur eine Frage der Zeit sein und Rechtsanwälte dürtfen dir deswegen erst gar nicht antworten.
Das juckt hier schon lange niemanden mehr.
Das mit der qualifizierten Betreuung dieser Rubrik ist sicher ein Problem.
Trotzdem wird es keine „fallspezifische persönliche Beratung“ von Berufsadvokaten geben.
Natürlich nicht. Das scheitert schon daran, daß es hier keine Berufsadvokaten mehr gibt.
Hallo,
wenn Du gleichgestellt bist, unterliegst du den Schutzvorschriften des SGB IX. Du kannst Deinen AG mal auf seine Pflichten gem. § 84 Abs. 1 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html
und Deine persönlichen Rechte aus § 81 Abs. 4 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html
hinweisen.
Wenn er nicht klein bei gibt, solltest du Dich schnellstens an das für Dich örtlich zuständige Integrationsamt wenden:
Da gibt es durchaus Mittel und Wege, Deinen AG wieder auf die rechte Spur zu bringen, ohne daß Du gleich deinen Job schmeissen mußt.
&Tschüß
Wolfgang
Lass Dich dringendst von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten Du hast denke ich gute Chancen