Mobbing durch Kunden

Hallo,

angenommen, ein Dienstleistungsunternehmen sitzt im Haus seines Hauptkunden.
Nun machen einige (2 oder 3) Mitarbeiter des Kunden einen Mitarbeiter des Dienstleisters schlecht. Gegenüber anderen MA des Kunden wird gesprochen ähnlich dieser Aussage „sollte es Probleme geben mit xy,etwas nicht klappen usw., sag mir Bescheid“.
Dies ist in der Vergangenheit bereits vorgekommen, die Personalabt. des Dienstleister ist auch schon darauf angesprungen.
Nun hat jemand xy darüber in Kenntnis gesetzt, daß man aktuell so mit ihm gesprochen habe.

Gibt es solche Fälle von Mobbing in Rechtssprechungen, Gesetzen o. ä.?

Danke für eure Meinungen.

Gruß Carmen

Gegenüber anderen MA
des Kunden wird gesprochen ähnlich dieser Aussage „sollte es
Probleme geben mit xy,etwas nicht klappen usw., sag mir
Bescheid“.

Gab es denn in der Vergangenheit schonmal Probleme mit xy?

Gruß
Paul

Gegenüber anderen MA
des Kunden wird gesprochen ähnlich dieser Aussage „sollte es
Probleme geben mit xy,etwas nicht klappen usw., sag mir
Bescheid“.

Gab es denn in der Vergangenheit schonmal Probleme mit xy?

Aus Sicht dieser 2 oder 3 Personen ja. Aus Sicht anderer vieler nicht. So auch unverständlich für den, der es xy gesteckt hat.

ich konstatiere…
XY arbeitet bei einer Zeitarbeitsfirma und die ist bei ihrem Kunden räumlich eingemietet??? … quasi schon One-Site-Management? Bei dem Grossen R würde das glaube ein RIS-Projekt sein :wink:
egal

mit dem Disponenten beim „Dienstleister“ sprechen und eine gem. Lösung suchen. Anders wirds nicht gehen.
Der „Dienstleister“ ist zum Schutz seiner Mitarbeiter verpflichtet (fürsorgepflicht des AG)
nicht eigenmächtig beim Kunden was anstreben …

grüße
zweites-ich

Hallo,
danke für Deine interessante Antwort.

ich konstatiere…
XY arbeitet bei einer Zeitarbeitsfirma und die ist bei ihrem
Kunden räumlich eingemietet??? … quasi schon
One-Site-Management? Bei dem Grossen R würde das glaube ein
RIS-Projekt sein :wink:
egal

Nein, ist aber auch nicht so wichtig.

mit dem Disponenten beim „Dienstleister“ sprechen und eine
gem. Lösung suchen. Anders wirds nicht gehen.
Der „Dienstleister“ ist zum Schutz seiner Mitarbeiter
verpflichtet (fürsorgepflicht des AG)
nicht eigenmächtig beim Kunden was anstreben …

Gute Anregung, sollte man verfolgen.

Gruß Carmen