Mobbing durch Nachbarn?

Mal angenommen, es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft mit 4 Parteien.

Herr A. hat aufgrund seines Alters und seines Berufes nicht viel mit Eigentümer B und C, sowie Mieter D zu tun. B, C und D haben dagegen, alterbedingt, recht viel miteinander zu tun.

Seit A. bei einer Versammlung als einzigster einem Antrag einer baulichen Veränderung nicht zustimmt, beginnt ein regelrechter Psychoterror:

Mieter D fängt an zu behaupten, der A. hätte allen Bewohnern Gewalt angedroht, ohne dass dies stimmt. Er behauptet es sogar direkt vor dem A. mit voller Überzeugung.

Dar A. bekommt Gespräche mit, (B, C, D) wobei er als gewalttätig betitelt wird, auch als Arschloch und so weiter… B, C, D lachen und stimmen zu. Das passiert Tag ein, Tag aus, ohne dass weitere Personen etwas davon mitbekommen.

Wenn ein Bekannter des A. vorbeikommt ist Funkstille. Wenn man alle Beteiligten darauf anspricht wird im beisein Unbeteiligter, alles verleugnet.
Allerdings wird täglich extra vor dem Fenster des A. über diesen geredet (Beleidigungen, Verleumdungen). Über das Telefon kann ein Bekannter des A. allerdings nichts verstehen.

Erschwerend, aber am Rande, kommt hinzu dass die Frau des A. hochschwanger ist und fast täglich am weinen ist.

Welche Möglichkeiten gibt es in einem solchen Fiktiven Fall. Mobbing unter Nachbarn gibt es schließlich nicht. Und eine Beleidigungs-, bzw. Verleumdungsanzeige hätte wohl wenig Chancen auf Erfolg aufgrund dem Mangel an Zeugen.
Eine heimliche Tonbandaufzeichnung wäre vor Gericht wohl auch nicht zulässig.

was würde den dagegen sprechen, 2 neutrale zeugen zu kaffee und lecker kuchen einzuladen und diese dann nicht sichtbar in die nähe des fensters zu setzen?
hth

Hallo,

mal vollkommen ohne Rechtsgedanken.
Ich würde in diesem fiktiven Falle, die Möglichkeit in Betracht ziehen, schnellst möglich da raus zu kommen!

Die drei anderen würden sich zwar als Sieger fühlen, aber man erspart sich jahrelangen Ärger, Schikanen, Magengeschwüre und herzinfarkte.

Gruß
Michael

Allerdings wird täglich extra vor dem Fenster des A. über
diesen geredet (Beleidigungen, Verleumdungen). Über das
Telefon kann ein Bekannter des A. allerdings nichts verstehen.

Eine heimliche Tonbandaufzeichnung wäre vor Gericht wohl auch
nicht zulässig.

Das käme auf einen Versuch an. Ich würde dafür aber eher ne heimliche Videoaufnahme bevorzugen. Ob diese dann vor Gericht anerkannt würde, ist ne andere Sache. Was anderes wiederum wäre, wenn der Gemobbte ne Videokamera sichtbasr ins Fenster stellte - das könnte nämlich abschreckende Wirkung auf die Täter haben.

Hallo, (

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VIDEOlegal

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