Mobbing/GKV

Liebe Krankenversicherungsexperten!

Meine Freundin wird auf der Arbeit von Ihrer Chefin massiv gemobbt und ist aufgrund dessen depressiv, hat Weinkraempfe usw. Ihre Aerztin hat sie krankgeschrieben und hat ihr gesagt, dass sie sie krankschreiben wuerde, bis sich die Zustaende auf der Arbeitsstelle (Bank) aendern wuerden. Natuerlich muss meine Freundin jetzt auch selbst die Initiative ergreifen und z.b. den BR einbinden und evtl. einen Anwalt hinzuziehen. Lt. Aussage der Aerztin, werden Arbeitgeber schnell selbst aktiv, wenn jemand wegen Mobbings laenger als 6 Wochen krankgeschrieben ist und die KV Krankengeld zahlen muss. Die Aerztin sagte, dass sich in solchem Fall die KV evtl. mit dem Arbeitgeber wegen evtl. Regresszahlungen in Verbindung setzt, falls die Ursache der Krankheit der Patientin (Mobbing) nicht beseitigt wuerde.

Stimmt die Aussage?
Wie gehen KVs in diesem Fall vor?
Wie sieht es mit der Schweigepflicht aus?

Fuer Eure Antworten vielen Dank im voraus.
Gruss
Sibylle

Regresszahlungen in Verbindung setzt,
falls die Ursache der Krankheit der Patientin (Mobbing) nicht
beseitigt wuerde.

Ich denke, das gehört eher in der Rechtsfred!

Stimmt die Aussage?
Wie gehen KVs in diesem Fall vor?

Die freuen sich, wenn jemand für den Regreß exisitiert :wink:
Ob das klappt wage ich aber zu bezweifeln, da die Schuldfrage (Rechtsfred!) eindeutig sein muss.

Wie sieht es mit der Schweigepflicht aus?

Besteht unverändert weiter, was hat das mit der Schweigepflicht zu tun? Ihre Freundin kann die KV aber gerne von der Schweigepflicht entbinden, jedoch ist mir der Sinn unklar!

Hallo,
ich habe es an einer anderen Stelle schon einmal geschrieben -
Mobbing ist kein Grund eine Arbeitsunfähigkit zu attestieren,
da muss schon eine entsprechnde Diagnose dastehen.Ob diese durch
Mobbing ausgelöst wurde, das kann eigentlich nur der Patient selbst
und/oder ein Facharzt feststellen. Eine Krankenkasse wird hier
wojl eher nicht einen Arbeitgeber in Regress nehmen können und wollen,
wäre doch die Beweislast nicht zu erbringen.
Wenn es aber hier schon einmal zur Krankengeldzahlung gekommen ist,
dann ist da in der Regel nichts zu machen, es sei denn, der behandelnde
Arzt arbeitet aktiv daran mit den oder die Betreffende schnellstens wieder an den Arbeitsplatz zu bekommen um diese Sache klären zu
können - von zu Hause aus geht das nicht.
Gruss
Czauderna

Hallo Guenther,

hatte gehofft, dass Du Dich melden wuerdest. Nach meiner „Rentenanfrage“ glaube ich Dir eigentlich unbesehen. Und dennoch…Die Aerztin meinte, dass ihr das Problem Mobbing gerade bei Banken bekannt sei. Dafuer gaebe es auch eine eigene Nummer (die Nummer, die in die Krankmeldung geschrieben wird}. Wie kommt eine gestandene Aerztin zur der Aussage, dass Krankenkassen bzgl. Mobbing sehr empfindlich reagieren (wenn dann Krankengeld gezahlt wird) und beim Arbeitgeber nachfragen wuerden was denn da los sei. Sie meinte sogar noch, dass das unterstuezend sein koennte bei den eigenen Bemuehungen bzgl. Betriebsrat und Anwalt.
Da meine Freundin jetzt erst die 4. Woche krankgeschrieben ist, ist dieser (evtl) Fall noch nicht eingetreten. Sie macht sich jetzt nur Sorgen, wie diese Anfrag der Krankenkasse (AOK) beim Arbeitgeber aussehen mag und diese Anfrage evtl. noch Oel in’s Feuer schuettet.

Aber so wie ich Dich verstanden habe, gibt es das garnicht, richtig?

Immer noch leicht verunsichert (da ich diese Aerztin auch gut kenne und schaetze)
Gruss
Sibylle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
ich habe meine Aussage von einer Fachtagung mit Ärzten des Medizinischen Dienstes. Das Thema Mobbing ist ein sehr sensibeles.
Nach Meinung der Gutachter wird das Problem nicht dadurch behoben,
dass die Mobbing erleidende Seite durch eine Krankmeldung aus dem
Konflikt herausgezogen wird. Vielmehr sollte hier bereits bei ersten
Anzeichen einer psychologischen Reaktion tatsächlich die direkte
Konfrontation über Betriebsrat o. Rechtsanwalt o. Gewerkschaft
gesucht werden. Es steht auch dem behandelnden Arzt frei sich da
einzuschalten. Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine Krankenkasse
gegen einen Arbeitgeber wegen Mobbings vorgegangen ist - siehe
auch meinen Beitrag dazu.
Selbstverständlich haben wir Fälle bei denen Mobbing der Auslöser
der Arbeitsunfähigkeit war, nur wenn Sie uns bekannt werden wenn
es zur Krankengeldzahlung kommt, ist es meist schon zu spät.
Wir haben in einigen Fällen (bei grösseren Firmen) erreichen können,
dass eine Umsetzung innerhalb der Firma möglich gemacht wurde, aber
in der Regel gilt der Grundsatz - je länger arbeitsunfähig um so schlechter die Situation für den Arbeitnehmer - oftmals kommt
es zum Leistungsende bei der Krankengeldzahlung und dann zum Verlust
des Arbeitsplatzes, leider.
Zugeben muss ich allerdings dass, wenn wir uns in einen solchen Fall
einschalten manches auf Arbeitgeberseite plötzlich machbar ist,#
was vorher unmöglich erschien. Dafür benötigst du aber wirklich
Spezialisten und wie gesagt Mobbing - ein sehr sensibles Thema.
Gruss
Czauderna

Zugeben muss ich allerdings dass, wenn wir uns in einen
solchen Fall
einschalten manches auf Arbeitgeberseite plötzlich machbar
ist,#
was vorher unmöglich erschien. Dafür benötigst du aber
wirklich
Spezialisten und wie gesagt Mobbing - ein sehr sensibles
Thema.

Hallo Guenther,

Danke, nehme an, die Aerztin meinte etwas in der Richtung wie Dein letzter Absatz. Wuenschte, mehr Mobbingopfer haetten so einen Arzt.
Gruss
Sibylle

Hallo,

ich habe die ganze sache durch und der dir geschrieben hat hat recht, du stehst mit deinem problem alleine da anwalt doktor alle wollen an dir kohle verdienen und nicht viel arbeiten . sie schmieren dir honig ums maul aber dein problem geht ihnen am hintern vorbei und zum schluss kündigt dir deine rechtschutz.die sache ist so komplex das kann man nicht in ein paar seite abhandeln,vor allem muss mal geschaut werden in was für einer phase das mobbig bei dir ist ob es überhaupt noch einen sinn macht weiterzuarbeiten,dein betrieblicher stadus wie ist der? medizinischer dienst betriebsrat gewerkschaft vergess alle die helfen dir nicht die horchen dich nur aus du musst selbst eine strategie entwickel du bist alleine und verlass dich nicht auf solche die ich beschrieben habe wenn du mal mehr über die sache wissen möchtest müssten wir mal telefonieren.
gruss heinz

ich habe meine Aussage von einer Fachtagung mit Ärzten des
Medizinischen Dienstes. Das Thema Mobbing ist ein sehr
sensibeles.
Nach Meinung der Gutachter wird das Problem nicht dadurch
behoben,
dass die Mobbing erleidende Seite durch eine Krankmeldung aus
dem
Konflikt herausgezogen wird. Vielmehr sollte hier bereits bei
ersten
Anzeichen einer psychologischen Reaktion tatsächlich die
direkte
Konfrontation über Betriebsrat o. Rechtsanwalt o. Gewerkschaft
gesucht werden. Es steht auch dem behandelnden Arzt frei sich
da
einzuschalten. Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine
Krankenkasse
gegen einen Arbeitgeber wegen Mobbings vorgegangen ist - siehe
auch meinen Beitrag dazu.
Selbstverständlich haben wir Fälle bei denen Mobbing der
Auslöser
der Arbeitsunfähigkeit war, nur wenn Sie uns bekannt werden
wenn
es zur Krankengeldzahlung kommt, ist es meist schon zu spät.
Wir haben in einigen Fällen (bei grösseren Firmen) erreichen
können,
dass eine Umsetzung innerhalb der Firma möglich gemacht wurde,
aber
in der Regel gilt der Grundsatz - je länger arbeitsunfähig um
so schlechter die Situation für den Arbeitnehmer - oftmals
kommt
es zum Leistungsende bei der Krankengeldzahlung und dann zum
Verlust
des Arbeitsplatzes, leider.
Zugeben muss ich allerdings dass, wenn wir uns in einen
solchen Fall
einschalten manches auf Arbeitgeberseite plötzlich machbar
ist,#
was vorher unmöglich erschien. Dafür benötigst du aber
wirklich
Spezialisten und wie gesagt Mobbing - ein sehr sensibles
Thema.
Gruss
Czauderna