Hallo,
angenommen man würde als Kunde in einem Laden mitbekommen wie ein Mitarbeiter von seinem Cheff voll zur Sau gemacht wird.
Aus meiner Sicht war dies ein persönlicher Angriff und eine extreme psychische Verletzung und stellt aus meiner Sicht, die Laienhaft ist, eine Straftat dar (z.B. Körperverletzung).
Da der Mitarbeiter ein Abhängigkeitsverhältnis hat sehe ich mein mögliches Verhalten (eine Anzeige) als mein einziges Mittel (gegenteil unterlassene Hilfeleistung)…
Bin kein Anwalt des wegen dieses schreibgewirr 
Wie kann ich vorgehen? Was denkt ihr?
Danke
Daniel
Im allg. interessiert mich wie man gegen Mobbing vorgehen kann, welche Möglichkeiten und welche Fallen es gibt. Danke
Hi,
an Deiner Stelle würde ich mich tunlichst da raushalten, denn
„Jemanden-zur-Sau-machen“ ist ja eigentlich keine Straftat; somit kannst Du da
auch nichts anzeigen. Abgesehen davon weißt Du nicht, ob Du im Sinne des
„Gemobbten“ handelst - vielleicht ist ihm ein cholerischer Chef immer noch lieber
als gar keiner (= Arbeitslosigkeit)? Sowas kann schnell nach hinten losgehen.
Grüße vom T.
IANAL TINLA
Hi,
schliesse mich dem Telefonmann an.
Habe ganz aktuell erlebt, wie eine Dame beinahe ihren Job verloren hätte, weil sich eine dritte Person in Angelegenheiten zwischen ihr und ihrem Chef eingemischt hat.
Die Person hat es zwar nur gut gemeint, die Dame hätte aber beinahe ihren Job verloren.
Dem MA in dem von Dir geschilderten Fall steht es frei, jederzeit selber zu handeln.
Gruß
Chris
Das der Mitarbeiter da eventuell einen Schaden hat ist mir bewusst.
Mir geht’s ausschließlich um die rechtliche Seite!
In diesem Fall würde wohl ein Brief an die Geschäftsleitung oder den Vorstand des Unternehmens dem Ego seinen Frieden geben!
Ich für meinen Teil halte sowas für eine Straftat und bin beeindruckt das einem die Füsse derart gebunden sind.
Gruss
daniel
Hi Daniel,
In diesem Fall würde wohl ein Brief an die Geschäftsleitung oder den Vorstand des
Unternehmens dem Ego seinen Frieden geben!
deinem Ego , Daniel, deinem. Bedenke bitte: Der Beschimpfte ist derjenige, der sich - in welcher Form auch immer - wehren müsste. Dein Eingreifen nähme allen Beteiligten die Chance, das Gesicht zu wahren.
Gruß Ralf
§ 193
Wahrnehmung berechtigter Interessen
Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
Das hat natürlich Gerenzen …
Mehr als dem Gemobbten eine Zeugenaussage anbieten kann man nicht.
Möglichst so, daß das der Boss nicht sieht.
Jakob
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Hallo,
die rechtliche seite solltest du komplett vergessen.
wenn dich die sache wirklich nervt und es um eine franchise-kette geht, schreibe an die geschäftsleitung der ladenkette und erwähne, daß du es leid bist, beim einkaufen mitanzusehen, wie filalleiter XY gegen untergeordnete vorgeht. M.a.W: dein konsumverhalten als endverbraucher wird nachteilig beeinträchtig und und das kann nicht im sinne irgendeiner marketingstrategie sein - (oder doch ?).
mache das aber nur, wenn es in dem laden viele untergeordnete gibt, ich würde sagen mehr als 5, damit der schuß nicht nach hinten losgeht.
mfg A.