Mobbing in WG - Kündigungsrecht des Vermieters

Liebe/-r Experte/-in,

meine Freundin (Person A) ist gerade in eine WG eingezogen. Einer der Mitbewohner (Person B) hat bereits laut Zeugen sämtliche Mitbewohner aus der WG gemobbt. Er hat sie beschimpft, gedroht und tyrannisiert(z.B. morgens um 5 Uhr Türen geknallt und gebrüllt, er hasse Person A), so dass durchschnittlich alle 2 Monate neue Personen eingezogen sind.
Person B soll nun aus der WG ausziehen. Diese Meinung teilt auch der Vermieter. Kann dieser eine fristlose Kündigung aussprechen oder muss meine Freundin (Person A) nun 3 Monate in Angst leben?
Alle sind gleichberechtigte Mieter, Person B wohnt dort bereits ein Jahr. Alle anderen ( 3 weitere Personen sind höchstens 2 Monate eingemietet)

Ich danke sehr für eine Antwort, weil ich mir meiner Freundin gemeinsam verzweifle.

Herzliche Grüße,
Marie

Der Vermieter kann das Verhalten des Störes abmahnen und ihm für den Fall der erneut von den übrigen WG-Bewohnern als Zeugen gemeldeten Störung fristlos rausschmeißen. Solche Störer braucht man keineswegs zu dulden.

Vielen lieben Dank für die Antwort!!!

Mittlerweile haben sich bereits herausgemobbte Ex-Mitbewohner bereit erklärt, Stellung zu beziehen…ist diese Abmahnung rechtens von Nöten oder gibt es einen Weg, diesen schrecklichen Menschen so schnell wie möglich loszuwerden?

Lieben Gruß,
Marie

Der Vermieter kann das Verhalten des Störes abmahnen und ihm
für den Fall der erneut von den übrigen WG-Bewohnern als
Zeugen gemeldeten Störung fristlos rausschmeißen. Solche
Störer braucht man keineswegs zu dulden.

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –

Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an einen Fachanwalt zu wenden.
Des weiteren sollten Sie sich ggf. an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein wenden.
Beste Grüße USKO

Hallo Marie,
zunächst:
Der Vermieter „kann“ kündigen, WENN er all Ihre aufgeführten Informationen kennt und vorallem, dass es dafür Zeugen gibt. Ggf. holt sich ihre Freundin diese Zeugen aus den ehem.Mietverhältnissen-jedoch unbedingt als schriftl.Bestätigung. Erfahrungsgemäß weisen diese ehem.Mieter das jedoch ab…
Anderenfalls hat ja der Vermieter keinen Grund, diesem Störer zu kündigen, sondern nur bei Mietschulden und Lärmbelästigung, welche die gesamte Nachbarschaft und Mitbewohner im Haus als Belästigung empfindet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen
Waldi64

In einem solchen Fall ist eine fristlose Kündigung möglich. Das ist aber nicht ganz einfach. Das sollte der Vermieter nicht selbst versuchen, sondern mit fachmännischer Hilfe. Im übrigen ist das keine Garantie, dass der Kerl dann freiwillig auszieht. Tut er das nicht, muss er trotz fristloser Kündigung ganz normal auf Räumung verklagt werden, was Monate dauern kann.

Gruß aus Berlin

Stefan Pfeiffer

Beschreiten Sie sicherheitshalber den aufgezigten Weg der Abmahnung durch den Vermieter. Damit sind Ihre Interessen gewahrt und Sie wie der Vermieter auf rechtssicherem Terrain

Hält eine Person die Hausordnung auch nach Mahnung wiederholt nicht ein, kann sie fristlos gekündigt werden.
Bitte beachten Sie, dies ist keine Rechtsauskunft, sondern nur die Meinung des Autors.

Hallo Marie,

eine Kündigung wegen der Verletzung einer vertraglichen Pflicht ( z. B. Störung des Hausfriedens) ist im Regelfall nur nach einer erfolglosen Abmahnung möglich!

Eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde gemäß § 543 Abs. 3 BGB wegen Verletzung von Pflichten aus dem Mietvertrag (hier: Hausfriedensstörung) ist nur zulässig, wenn für die Zeit zwischen Abmahnung und Kündigung weitere Vertragsverstöße, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses als unzumutbar erscheinen ließen, vorliegen.

Der Vermieter kann auch mietrechtlich verpflichtet werden, zugunsten von Mietern im Hause fristlos den Mietvertrag zu kündigen mit der Begründung der Störung des Hausfriedens.

Zu beachten ist, dass ein gemeinsamer Mietvertrag mit allen Bewohnern der WG auch allen Bewohnern gekündigt werden muss. Der Vermieter kann dann mit den 3 anderen Mietern einen neuen Mietvertrag abschließen.

Liebe Grüße,
walser

Hallo Marie,

es gibt spezielle WG-Mietverträge, dann könnte jeder Mieter vom Vermieter einzeln nach Abmahnung gekündigt werden.

Andernfalls müsste der Vermieter alle Mieter wegen der Verfehlungen des einen Mieters abmahnen und dann kündigen. Er kann dann einen neuen Mietvertrag mit den noch erwünschten Mietparteien abschließen.

Schönen Gruß
Lendzy