Mobbing. Kündigung. Was weiter?

Liebe/-r Experte/-in,

Bitte meine Fragen beantworten;

ein mitarbeiter A. seit 4 Jahren eingestellt ist, schwerbehindert mit 65%

Neu Vorsitzender B. will der Mitarbeiter A. weg schaffen ODER unrealistisch viel „Profit“ erziehen, möglicherweise nach „Bitte“ vom oberste Chef C…

Ausschliesslich nur Mitarbeiter A. wird ständig nach Arbeitszeiten kontrolliert bis 1 Minute genau, jede Abweihung wird zu Gesprächsthema für 1 Stunde, trotzt ständig wachsende Stückzahl/ Produktion wird immer beschuldigt und nach „noch mehr“ gefragt.

Mitarbeiter A. bekommt ständig mündliche Aufgaben, die er irgendwie „parallel“ erledigen muss, am nächsten Tag wird aber nach Stückzahl gefragt so, als ob er keine andere Aufgaben erledigen sollte.

Vorsitzender B. gibt keine Argumentation oder technisches Vergleich (absolute Laie ohne tech. Ausbildung), sondern sagt „ich denke mir“ oder sogar „ich habe ein Gefühl…“
Mitarbeiter A. verdient für die Firma mindestens 3x sein Gehalt nachweislich.

Möglicherweise kommt bald einer Abmahnung wegen mangelhafte Leistungen oder sonstwas. In diese Firma ist ja alles möglich, da kein Betriebsrat und sogar keiner Personalleitung gibts. Oberster Chef für jede Beschwerde haltet nur Abmahnungen für- Kläger -bereit.

Mitarbeiter A. hat sich entschieden weiter so arbeiten und Konflikten vermeiden. Hat aber klar und laut gesagt, dass er wurde unter Druck gesetzt und
sich nicht mehr so behandeln lässt.

Andere Mitarbeiter sehen es alles, werden aber nie zu Zeuge, es ist ja klar.

Fragen:

  1. Ruhig abwarten bis was schriftliches kommt und Beweise sammlen - ist es für A- richtig?

  2. Welche „Schutzmassnahmen“ wäre schon jetzt für A. sinnvoll ausser alle Dokumenten einsammeln und Zeuge notieren?

  3. Wenn nur Abmahnung kommt - unterschreiben oder nicht / gerichtlich vorgehen oder nicht? Abmahnung ist ja imi Prinzip nur Druckmittel,

4.Wichtigste Frage: nachdem der Mitarbeiter weggeworfen wird (oh ja, es ist absolut leicht geworden)- was steht ihm vom Staat zu?

1 Jahr „Arbeitslosensgeld 1“ mit Möglichkeit ruhig nach Job suchen und erst danach - AG2, wo mann jede Job annehmen muss unabhängig vom Gehalt und Entfernung?

  1. Kann es schon in 1 Jahr so passieren, dass der Mitarbeiter A. eine Zeitarbeit annehmen mus für 50% vom alte Gehalt ODER verliert er alle Leistungen?

  2. Gibt es eine zus. Versicherung dass man abschliesen darf?

Mitarbeiter A hat sich eindeutig entschieden alle Soziale Leistungen ausnutzen und seine Behinderung auch gut „verwenden“ und nie mehr für diese Geselschaft bzw. / Land arbeiten bzw. Steuern zahlen.

Für alle Tipps die dem A. helfen herzlichen ausländischen Dank im Voraus!

Jürgen

Ist diese Anfrage ein Fake oder ein Test???

Soll d. eine hypothetische Fallgeschichte sein o. ein konkreter Sachverhalt ?
Erstere beantworte ich nicht.

Ist diese Anfrage ein Fake oder ein Test???

eine konkrete Situation. „A“ und „B“ sind deswegen: Wer Weiss Was erlaubt keine konkrete Fragestellung mit „ich“ usw,

eine konkrete Situation. „A“ und „B“ sind deswegen: Wer Weiss Was erlaubt keine konkrete Fragestellung mit „ich“ usw,

Soll d. eine hypothetische Fallgeschichte sein o. ein
konkreter Sachverhalt ?
Erstere beantworte ich nicht.

Hallo Kollege,1. Nicht selber Kündigen, sonst geht die meistens erreichte Abfindung bei den zuständigen Arbeitsgericht Verloren und es kommt eine 3-Monatige Sperrung von der Arbeitsagentur! 2. Bei einer Kündigung muss das zuständige Inte grationsamt Zustimmen!!3.Abmahnung nur Erhalt Unterschreiben und sofort eine Gegendarstellung Schreiben und unter Zeugen, beziehungsweise per Einschreiben mit Rückschein Schreiben per Post.
4.Alle Ereignisse im Betrieb was Ihn persönlich betrifft pro Tag sofort Aufschreibenm mit Datum-Angabe !!5.Eine Abmahnung ist nicht nur ein Druckmittel, sondern eine Vorbereitung für eine Kündigung, Kündigungen ohne Abmahnung (Ordentliche))sind nicht möglich!6. Zeugen Aufschreiben die alles mitbekommen.7. Mindest ein Jahr Arbeitslosengeld, je nach Alter etwas mehr.Sonst bitte bei der Arbeitsagentur Nachfragen!!!Viele Grüße ([email protected])

Guten Abend,

viele Fragen auf einmal. Doch der Reihe nach.

  1. Aktueller Arbeitsplatz
    Oberste Regel: Sich entsprechend seinem Arbeitsvertrag verhalten, d.h. nicht blau machen, nicht zu spät kommen, nicht ausfällig werden etc. - damit die Abmahnungen keine Substanz haben.
    Zeugen und Beweise für den Fall der Fälle sind immer gut.
    Versuchen zu Klären, wo eigentlich das Problem liegt?
    Vielleicht auch nach einem anderem Job Ausschau halten, wenne s nicht verträglich ist.

  2. Fall der Abmahnung
    Dann ist anwaltliche Unterstützung angesagt, da ihr keinen Betriebsrat habt. Unterschreiben würde ich nichts. Anwaltkosten können durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden, die solltest Du haben.

  3. Fall der Kündigung
    Mit 65 % GDE ist es gar nicht so einfach jemanden zu kündigen. Aber auch das ist eine Sache für einen Anwalt. Auch hier der Rat zu einer Rechtsschutzversicherung

  4. Kündigung ist rechtskräftig
    Wenn Du in Deinem Leben schon mehr als 60 Monate Sozialabgaben gezahlt hast und nicht grade erst aus Arbeitslosigkeit seit kurzem im Job bist, so hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber auch hier musst Du dich aktiv bemühen und kannst keine Zeit verstreichen lassen. Unter Umständen ist Dir auch ein Umzug bzw. ein geringfügig entlohnter Arbeitsplatz zuzumuten. Und auch Zeitarbeit gehört dazu.

Schau mal auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit nach (googeln), da findest Du umfassendes Informationsmaterial auch für Deinen besonderen Fall der GDE.

Ich hoffe, du kriegst alles so hin wie Du dir es wünscht. Drücke Dir die Daumen, den Mobbing braucht kein Schwein.
Gruss
Christian Müller

Ich meinte den vorletzten Satz: Mitarbeiter A hat sich eindeutig entschieden… Finde ich nicht in Ordnung (muss ich ja auch nicht) und habe keine Lust auf so etwas ernsthaft zu antworten. Und seit wann heissen ausländische Kollegen Jürgen? Sorry.

Guten Tag,

leider ist dieser Text nicht verständlich, so daß eine fundierte Antwort schlicht unmöglich ist.
Eine Angabe kann aber nicht stimmen:

schwerbehindert mit 65%

Es gibt keine Schwerbehinderung mit GdB 65, da Schwerbehinderung nur in 10er-schritten gemessen wird.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Jürgen,
zunächst sollte geklärt werden, ob der Betrieb über 5 Beschäftigte hat, damit das Kündigungsschutzgesetz gilt.
Wenn dies es Gesetz gilt, dann sollte A alles dokumentieren (aufschreiben, von Zeugen unterschreiben lassen).
Dann kann A dieses Material in einem späteren Prozess (Kündigungsschutzklage) vorbringen.
Wenn A eine Abmahnung bekommt, so kann A auch dagegen beim Arbeitsgericht vorgehen. Auch hierfür sind die Aufzeichnungen hilfreich.
Unterschreiben muss A höchstens, dass er die Abmahnung erhalten hat. Der Chef kann sie ihm aber auch unter Zeugen in die Hand drücken und dies von den Zeugen bestätigen lassen.
Als Leistungen nach einer erfolgreichen Kündigung hat A nur das Arbeitslosengeld zu erwarten (Die Dauer hängt von seiner Beitragszeit ab - am besten beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) nachfragen).
Es gibt die private Arbeitslosenversicherung, welche bei Arbeitslosigkeit den Unterschiedsbetrag zwischen Arbeitslosengeld und bisherigem Nettolohn zahlt. Näheres unter:
http://www.optimal-absichern.de/gesundheit/magazin/p…
Das ist also nicht zu empfehlen!

Um A allerdings kündigen zu können, braucht der Chef die Zustimmung vom Integrationsamt. Dort gibt es auch die sogenannte „Eingliederungshilfe“, welche schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen berät, damit sie den Arbeitsplatz erhalten können.

Wenn A aber nicht mehr arbeiten möchte und alle Sozialleistungen haben will, so sollte sich A eine gute Rechtsanwältin für Arbeitsrecht bzw. einen guten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nehmen und alles genau durchsprechen und planen.

Lieber Gruß
Wolfgang

D. sind eine Fülle v. Fragen u. viele Behauptungen.

Ich will vers., sie zu beantworten:

Beginnend m. dem einfachsten - einmal ein Gespräch m. dem Vorgesetzten in aller Ruhe führen.
Viellleicht ist er ja ein Mensch, d. halt so ist.

Weiter:

  • ruhig bleiben u. bei Bemängelungen, d. ursächlich auf unklare Anweisungen zurückzuführen sind, sachlich hierauf hinweisen.

  • Je n. Art d. Behinderung vielleicht auch einmal eine entsprechende Selbsthilfegruppe kontaktieren, www. nakos.de

  • Wg. d. Rententhematik einen zertifizierezn Retenberater aufsuchen. Es gibt einen Berufsverband, d. auch eine eigene Homepage hat.

  • Zeugen notieren bringt nur dann etwas, wenn diese im Konfliktfall auch bereit sind zu reden.

  • Abmahnung
    sollte eine ausgesprochen werden, nur den Empfang bestätigen.
    Vielelicht auch dann auch Kontakt aufnehmen m. dem Fachdienst beim Integrationsamt.

  • Mobbing ?
    www.fairness-stiftung.de

  • Kündigung
    auf keinen Fall selber kündigen !
    Dann gehen Sie d. Risiko ein, eine 12-wöchige Sperrung zu bekommen.

  • Zu den Fragen d. Arb.losigkeit kann ich nichts sagen. in da nicht auf dem akt. Stand.

Sie sollten auch einmal in Ruhe darüber nachdenken, ob d. Arb.geber nicht auch manchmal Recht hat.
Vielleicht war ja Ihr bisheriger Chef sehr nachsichtig.

Auf jeden Fall nocheinmal gründlich den Arb.vertrag durchlesen hinsichtl. Aufgabenbeschreibung etc…

(Sofern Sie eine Rechtsschutzvers. haben,) vielleicht einmal darüber nachdenken, einen FA f. Arb.recht aufzusuchen u. m. diesem d. gesamte Sit. durchsprechen.
O., wie bereits erwähnt, d. Integrationsamt konsultieren.

Dies ist KEINE Rechtsberatung.

1 Like

Lieber Jürgen oder Herr A,
ob in Ihrem Fall Mobbing vorliegt oder nicht, ist aus der Distanz schwer zu beurteilen. Nicht jedes ungerechte oder als ungerecht empfundene Verhalten ist Mobbing.
Zunächst sollten Sie abwarten und dokumentieren. Vermutlich wird Ihr Vorgesetzter - sofern er Sie wqirklich los werden will - Ihnen eine Abmahnung wegen VErspätungen oder ähnliches geben. Gegen diese Abmahnung können Sie klagen. Sofern Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie über den Abschluss einer solchen Versicherung nachdenken.
Ob Ihr Vorgesetzter dabei alle Mitarbeiter genmau überprüft oder eben nur Sie, kann eine Rolle vor Gericht spilen, muss aber nicht. Kommt sehr auf den Richter an.
Nach der ersten Abmahnung wird es eine zweite oder direkt eine Kündigung geben.
Da Sie 65% Schwerbehindert sind muss vor einer Künduigung noch das Integrationsamt eingeschaltet werden. Das macht die Sache fuer den Arbeitgeber schwieriger. Vor allem wegen Leistungsmängeln, oder weil Sie evtl zu langsam arbeiten etc. wird Ihr Arbeitgeber kaum eine Kündigung begründen können.
Sie sollten daher andere Dinge wie Verspätungen, Ablehnung von Arbeit etc. tunlichst vermeiden um Ihrem Arbeitgeber keine unnötige Munition zu geben.
Ob Sie eine Abmahnung unterschreiben oder nicht, ist egal. Sie quittieren nur den Erhalt, sollten auch eine Gegendarstellung schreiben und dann gerichtlich gegen die Abmahnung vorgehen.
Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit gibt es nicht, lediglich Versicherungen z.B. zur Kreditabsicherung bei Arbeitslosigkeit. Diese sind jedoch rel. teuer.
Den Rest können Sie bei der Agentur für Arbeit erfragen. Das Ausnutzen sozialer Leistungen möchte ich nicht kommentieren.

Hallo,

ein Menge Frage, ich versuche es mal nach bestem Wissen und Gewissen.

Zum einen rate ich diese Vorfälle, insbesondere die mündlichen Arbeitsanweisungen, schriftlich zu dokumentieren!

Du hast leider nicht geschrieben, welcher Branche der Betrieb angehört, es wäre denkbar, die zuständige Gewerkschaft hinzuzuziehen. Die helfen in der REgel gerne, wenn man neu eintritt und rückwirkend drei Monate bezahlt, damit der Rechtschutz wirkt.

Eine weitere Hilfe kann es über das Amt für soziale Integration geben. Grundsätzlich dürfen Schwerbehindert nur mit deren Zustimmung gekündigt werden, d.h. wenn es, wie Du schilderst, darauf hinausläuft, sollte man vorher bereits beim Amt mal Signal geben und ggf Unterstützung einholen.

Warum helfen die anderen Mitarbeiter nicht? Ein solchen Verhalten schadet allen. Angst hat noch niemanden weitergebracht, darum mein Rat, gründet einen Betriebsrat!
Einzelne kann man immer unter Druck setzen, eine ganze Schar nicht.

Eine Abmahnung muss nicht gegengezeichnet werden, die ist einseitig wirksam.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I hängt auch vom Alter ab, es kann durchaus länger als ein Jahr sein.
Hier bitte die zuständige Arbeitsagentur befragen, wie der Einzelfall berechnet würde (geht auch übers internet)

Eine Versicherung ist mir nicht bekannt.

Insgesamt empfehle juristischen Rat einzuholen, geht i. d. R. über die Privatrechtsschutzversicherung.

Viel Erfolg und nicht unterkriegen lassen.

Gruß C

Danke sehr !
Wenn jemand das Wort Betriebsrat mal sagt - fliegt er / sie sofort raus, definitiv. Es wird z.B. Diebstahl oder z.B. Internetnutzung oder Drohungen dem Vorgesetzter vorgeworfen - also, es ist alles nicht so wie früher. Egal, man muss einfach pünktlich und diszipliniert weiter arbeiten, genauso fleißig und sich nicht unter Stress stellen lassen,
Danke!

Liebe/-r Experte/-in,

Bitte meine Fragen beantworten;

ein mitarbeiter A. seit 4 Jahren eingestellt ist,
schwerbehindert mit 65%

Neu Vorsitzender B. will der Mitarbeiter A. weg schaffen ODER
unrealistisch viel „Profit“ erziehen, möglicherweise nach
„Bitte“ vom oberste Chef C…

Ausschliesslich nur Mitarbeiter A. wird ständig nach
Arbeitszeiten kontrolliert bis 1 Minute genau, jede Abweihung
wird zu Gesprächsthema für 1 Stunde, trotzt ständig wachsende
Stückzahl/ Produktion wird immer beschuldigt und nach „noch
mehr“ gefragt.

Mitarbeiter A. bekommt ständig mündliche Aufgaben, die er
irgendwie „parallel“ erledigen muss, am nächsten Tag wird aber
nach Stückzahl gefragt so, als ob er keine andere Aufgaben
erledigen sollte.

Vorsitzender B. gibt keine Argumentation oder technisches
Vergleich (absolute Laie ohne tech. Ausbildung), sondern sagt
„ich denke mir“ oder sogar „ich habe ein Gefühl…“
Mitarbeiter A. verdient für die Firma mindestens 3x sein
Gehalt nachweislich.

Möglicherweise kommt bald einer Abmahnung wegen mangelhafte
Leistungen oder sonstwas. In diese Firma ist ja alles möglich,
da kein Betriebsrat und sogar keiner Personalleitung gibts.
Oberster Chef für jede Beschwerde haltet nur Abmahnungen für-
Kläger -bereit.

Mitarbeiter A. hat sich entschieden weiter so arbeiten und
Konflikten vermeiden. Hat aber klar und laut gesagt, dass er
wurde unter Druck gesetzt und
sich nicht mehr so behandeln lässt.

Andere Mitarbeiter sehen es alles, werden aber nie zu Zeuge,
es ist ja klar.

Fragen:

  1. Ruhig abwarten bis was schriftliches kommt und Beweise
    sammlen - ist es für A- richtig?

  2. Welche „Schutzmassnahmen“ wäre schon jetzt für A. sinnvoll
    ausser alle Dokumenten einsammeln und Zeuge notieren?

  3. Wenn nur Abmahnung kommt - unterschreiben oder nicht /
    gerichtlich vorgehen oder nicht? Abmahnung ist ja imi Prinzip
    nur Druckmittel,

4.Wichtigste Frage: nachdem der Mitarbeiter weggeworfen wird
(oh ja, es ist absolut leicht geworden)- was steht ihm vom
Staat zu?

1 Jahr „Arbeitslosensgeld 1“ mit Möglichkeit ruhig nach Job
suchen und erst danach - AG2, wo mann jede Job annehmen muss
unabhängig vom Gehalt und Entfernung?

  1. Kann es schon in 1 Jahr so passieren, dass der Mitarbeiter
    A. eine Zeitarbeit annehmen mus für 50% vom alte Gehalt ODER
    verliert er alle Leistungen?

  2. Gibt es eine zus. Versicherung dass man abschliesen darf?

Mitarbeiter A hat sich eindeutig entschieden alle Soziale
Leistungen ausnutzen und seine Behinderung auch gut
„verwenden“ und nie mehr für diese Geselschaft bzw. / Land
arbeiten bzw. Steuern zahlen.

Für alle Tipps die dem A. helfen herzlichen ausländischen Dank
im Voraus!

Hallo,

Die Fragen sind recht umfangreich und als ein, in sich greifenden Komplex, zu sehen. Eine einfache kurze knappe Antwort würde zu einem falschen Ergebnis führen, weil viele Fragen von, mal salopp gesagt, von falschen Ansätzen ausgehen. Eine grundsätzliche und fachlich richtige Hilfe bekommt A, wenn er sich umgehend an eine Gewerkschaft wendet, dort Mitglied wird, 3 Monatsbeiträge bezahlt und dann einen kostenlosen umfassenden Rechtsschutz hat. Dort werden alle Fragen beantwortet und notfalls ohne Risiko auch gerichtlich erfolgreich durchgeklagt. Gewerkschaften vertreten ausschließlich die Interessen von Arbeitnehmern!! :smile:

Hallo Jürgen,
mit 65% Körpereinschränkung hat man eine aussergewöhnliches Kündingsschutzregelung.
Und ich denke, darum geht es auch, weil man den Mann A. loswerden will und das rechtlich nicht schafft,
also versucht man ihn aus dem Betrieb zu möbben.
Er soll auf Deutsch ! Selbst das Handtuch schmeissen, wobei der AG viele Vorteile haben wird, welches den
besonderen Kündigungschutz angeht.

Beweissicherung:

  1. Zeugen benennen

2.Protokolle anlegen, wenn etwas vorgefallen ist,
mit Datum, Uhrzeit und evtl Unterschrift des zeugen, wenn einer anwesend war-
3. Chef ansprechen, dass Mobbing, Strafrechtlich verfolgt werden soll und berechtigt ist.
Falls Dieser Vorgesetzte dabei ist, bei den Mobbingattacken, bitte zum höheren Chef gehen und Ihm sagen, dass sogar Vorgesetzte involviert sichd.
Am besten wäre noch ein Betriebsrat zu Hilfe holen, falls vorhanden !!!

Alles dokumentieren, dass ist das wichtigste und den Chef damit konfrontieren ( Fürsorgepflicht !!!)

Lieb Grüsse von Nonne213, und den Kopf nicht hängen lassen !!!