Mobbing - Protokollierung

Ein interner MA eines Personaldienstleisters war 10 Wochen arbeitsunfähig, auf Grund von Mobbing, und nimmt am 03. august 2009 seine Arbeit wieder auf.

Für diesen Tag ist ein Gespräch mit dem Regionalleiter geplant, um die weitere Beschäftigung des MA zu besprechen. In der derzeitigen Geschäftsstelle sieht man keine Möglichkeit, jedoch in einer anderen.
Der MA ist damit auch weitgehend einverstanden.

Da sich in der Vergangenheit gezeigt, daß Aussagen des MA so ausgelegt wurden, wie es den Vorgesetzten passt, möchte der MA gerne eine Protokollierung des Gesprächs.

Kann er dieses erbitten und durch wen kann die Protokollierung durchgeführt werden?

Der Anwalt des MA ist an diesm Tag leider verhindert und auch eine andere Person einer öffentlichen Einrichtung nicht verfügbar!

Hallo,

Da sich in der Vergangenheit gezeigt, daß Aussagen des MA so
ausgelegt wurden, wie es den Vorgesetzten passt,

Das bedeutet der MA hat nicht protokolliert, aber die Vorgesetzten durchaus? Wäre eine klassische Situation.

möchte der MA
gerne eine Protokollierung des Gesprächs.

Kann er gut selber machen.
Einen externen Anwalt für ein internes Gespräch finde ich ziemlich daneben gegriffen, fast schon Vertrauensbruch.

Durch die Gespräche um die Versetzung nach 10 Wochen „Krankheit“ zeigt der AG doch, dass er so böse nicht sein kann.

Sieh es mal so:
Neues Umfeld, neue Leute, die Karten werden neu gemischt.

Gruss,
TR

Ich nehme an, es gibt keinen Betriebsrat und der MA gehoert keiner Gewerkschaft an? Protokolle von Gespraechen wie z. B. ueber Mobbing muessten normalerweise vom MA genehmigt werden. Da kann nichts vom AG „ausgelegt“ werden, wenn Aussagen protokolliert werden. Das was gesagt wurde, muss auch im Protokoll drinstehen. Wenn es unvollstaendig ist, muss der MA widersprechen.

Hallo Thomas,

Da sich in der Vergangenheit gezeigt, daß Aussagen des MA so
ausgelegt wurden, wie es den Vorgesetzten passt,

Das bedeutet der MA hat nicht protokolliert, aber die
Vorgesetzten durchaus? Wäre eine klassische Situation.

Nein, die klassische Situation ist, dass kein Protokoll geführt wird. Im Zweifelsfall sagt der Vorgesetzte später, dass der der Mitarbeiter sich nicht an die Anweisungen und Vorgaben gehalten hat. Im Betrieb gilt dann „Ober sticht unter“.

Vor einem Arbeitsgericht gilt dann Aussage gegen Aussage. Aber wenn ein Arbeitnehmer erst mal vor das Arbeitsgericht gehen muss, hat er sowieso verloren.

Mein Vorschlag: Der Arbeitnehmer protokolliert selber in sein Arbeitsbuch, wiederholt zum Abschluss des Gespräches alle Aussage und lässt sie sich von seinem Arbeitgeber bestätigen.
Dies ist nicht ganz so aggressiv wie ein zusätzlicher Protokollant/Zeuge. Schließlich dient das Arbeitsbuch dazu die Anweisungen zu behalten und genau umsetzen zu können.
Gegebenfalls kann der Mitarbeiter das Ganze in ein elktronisches Protokoll schreiben und allen Anwesenden zumailen. Die Können dann Korrekturen zurückmailen.

Gruß
Carlos

OK. owt.
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