Möbel fehlen bei Auszug aus möbliert vermieteter Wohnung

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Meine Mieterin hat auf eigenen Wunsch (und mit meiner Zustimmung) kurz nach Einzug die mitvermietete Kleiderschrankwand und das Bettgestell (KieferMassivholz) abgebaut und ausgelagert. Bedingung war aber daß bei Auszug wieder alles an Ort und Stelle ist.

Zum Monatsende ist der Auszug und die Möbel werden nicht wieder da sein. Ich werde dies im Wohnungsübergabeprotokoll so festhalten und als nicht ordnungsgemäß vermerken.

Laut Mieterin ist die einlagernde Freundin in Marrokko und kommt erst Mitte März wieder…

Jetzt meine Fragen:
Bin ich verpflichtet diese nachgelieferten Möbel nach Beendigung des Mietverhältnisses anzunehmen? Der Nachmieter will die Wohnung so wie besichtigt mieten dh ohne das fehlende Mobilar. Ich bin ja auch kein Gebrauchtmöbel-Handel.

Darf ich den Zeitwert der Möbel von der Kaution einbehalten?

Danke und immer ein problemfreies Mietverhältniss

Christian

Ja. Es sind schließlich Deine.

Ausschließlich dann, wenn sie doch nicht zurück kommen.

Hallo Christian,

verstehe ich das richtig, du willst die Möbel gar nicht mehr, aber trotzdem den Zeitwert der Möbel bezahlt bekommen?

Ohne die Gegenstände genau zu kennen klingt „Kiefer Massivholz“ nicht nach hochwertigen Möbeln und der neue Mieter wird froh sein, wenn er die Möbel - die er ja gar nicht will - nicht abbauen muss.

Wäre es nicht sinnvoller, die bisherige Mieterin schreibt die Möbel bei Ebay Kleinanzeigen o.ä. aus und du bekommst den (vermutlich geringen) Verkaufserlös?

Schönes Wochenende
Karin

Hallo, naja ich vertrete die möglicherweise altmodische Meinung, daß die Wohnung bei Rückgabe in dem Zustand zu sein hat, wie ich SIe auch übergeben wurde (abzüglich Gebrauch natürlich). Und wenn die Möbel nicht mehr da sind - dann ist das nicht mein Problem. Es sollte doch wohl möglich sein innerhalb 3 Monate sich rechtzeitig zu kümmern.

Nachdem die junge Frau mich nun in den nur 6 Monaten Mietdauer reichlich Nerven gekostet hat (Kautions und Mietzahlung erst nach mehrmaliger Aufforderung, Polizei muss Wohnung aufbrechen, Türschloss jetzt schliesst nicht mehr, hält sich an keine Absprachen…) - habe ich einfach keine Lust mehr mich weiter ärgern zu lassen. Ende Gelände.

Der Schrank und Bett waren von Allnatura (waren also kein Schrottmobilar) und sind bei Schüsselübergabe nicht da - Basta.

Was heisst das?

LG Christian

Hallo Karin, eine möblierte Wohnung ist m.E. leichter zu vermieten und auch wenn der jetzige Mieter „zufrieden“ ist - beim nächsten mal würden diese Einrichtung wieder „Nutzen“ stiften. So miene Meinung

Fakt ist: Ich konnte jetzt die Wohnung nicht mit den Einrichtungsgegenständen zeigen und so vermieten - sonst wären wir nicht in der Situation.

Wenn die Vormieterin die fachgerechte Lagerung bis zur nächsten Vermietung und den Aufbau übernimmt - soll es mir recht sein. Wie ich schon sagte: Die Möbel waren von Allnatura und kein Schrott

Gruß Christian

Wenn die Möbel tatsächlich Mitte März wieder da sind, wirst Du eine so kurze Fristüberschreitung akzeptieren müssen. Höchst vorsorglich, würde ich allerdings bei Wohnungsübergabe schriftlich eine Nachfrist (geschuldet war ja schon zur Wohnungsübergabe) für die Rückgabe bis Mitte März setzen, und diese auch gleich mit einer Ablehnungsandrohung versehen. D.h. anzukündigen, dass, sollten die Möbel Mitte März nicht da sein, eine spätere Rücknahme verweigert, und statt dessen Wertersatz gefordert wird. Dann ist man auf der sicheren Seite und verliert keine Zeit, zumal die Mieterin ja laut des unten stehenden Beitrags ohnehin ja unzuverlässig ist.

Ich glaube, Du machst es Dir ein wenig einfach. Ich vermute mal, der Nachmieter hätte sich Bett und Schrank auch anhand von Bildern oder Prospekten vorstellen können. War es nicht doch so, dass er diese Möbel selber mitbringen wollte?

Und nun willst Du sie entweder versilbern oder die Frau soll sie für x Jahre einlagern und dann wieder hinstellen?? Leider stehen die Chancen gut, dass sich die Frau eingeschüchtert darauf einlässt.

Wenn eine junge Frau ihre Wohnung verliert (wie aus Deiner Formulierung mit den 3 Monaten zu folgern ist) und Deine Sorge die 2 Monate Möbelverzug sind, dann hast Du bisher vermutlich wenig Erfahrung mit unangenehmen Mietern gemacht.

Lieber Libor,
wenn ich Dir einen Tipp geben darf: „Glaube“ und „vermute“ und „folgere“ (und unterstelle) nicht so viel, sonst verfängst Du Dich in Deinen eigenen Vorurteilen.

Die Mieterin hat regulär gekündigt (auch das noch falsch) , weil sich Ihre persönliche Lebenssituation geändert hat. Wofür ich Verständnis habe.
Es ist nicht immer der böse-böse Vermieter. (Wobei es sicher einen Haufen mieser Typen gibt.)
Trotzdem gibt es Spielregeln. Und ja: Für angerichteten Schaden muss man geradestehen.

Ende meinerseits. Ich bedanke mich bei den allermeisten der guten Beiträge und wünsche allen ein gutes Miet/Vermietverhältnis.

Gruss
Christian

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