Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Meine Mieterin hat auf eigenen Wunsch (und mit meiner Zustimmung) kurz nach Einzug die mitvermietete Kleiderschrankwand und das Bettgestell (KieferMassivholz) abgebaut und ausgelagert. Bedingung war aber daß bei Auszug wieder alles an Ort und Stelle ist.
Zum Monatsende ist der Auszug und die Möbel werden nicht wieder da sein. Ich werde dies im Wohnungsübergabeprotokoll so festhalten und als nicht ordnungsgemäß vermerken.
Laut Mieterin ist die einlagernde Freundin in Marrokko und kommt erst Mitte März wieder…
Jetzt meine Fragen:
Bin ich verpflichtet diese nachgelieferten Möbel nach Beendigung des Mietverhältnisses anzunehmen? Der Nachmieter will die Wohnung so wie besichtigt mieten dh ohne das fehlende Mobilar. Ich bin ja auch kein Gebrauchtmöbel-Handel.
Darf ich den Zeitwert der Möbel von der Kaution einbehalten?
Danke und immer ein problemfreies Mietverhältniss
Christian