Möbelhaus verklagen? Bin ich im Recht?

Guten Tag,

wir haben im letzten Jahr ein sehr teures Bett bei einem Möbelhaus gekauft.
Dieses wurde uns im Juli geliefert und seit ende Juli schlafen wir darauf.
Relativ schnell wurde mir klar, dass etwas mit meiner Matratze nicht stimmt.
(Wir haben im Möbelhaus ein Probliegen gemacht, extra in allen Positionen,
dabei wurde nichts gemerkt)
Ich spüre sehr stark die Federn im Rippen-Bereich, bei jeder Wendung.
Ich habe dieses beim Möbelhaus beanstandet und die Matratze wurde nach ca. 2 Monaten ausgetauscht.

Leider schien nicht ein Fehler an der Matratze zu sein, sondern ist diese Matratze einfach so.
Sie kostete um die 500 Euro und da kann ich doch verlangen, dass ich etwas entsprechendes bekomme, oder? Naja, ich habe es wieder beanstandet und darauf hin kam ein Gutachter im November, dieser hat sich alles angeschaut und festgestellt, dass eine Latte am Rost schon gebrochen war und da durch eine Kuhlenbildung entstanden ist. Aber nicht in dem Bereich, wo ich die Probleme habe.
Dies hat er sich notiert und auch fotografiert und protokolliert, allerdings dort auch aufgenommen, dass ich dieses nicht beanstande sondern die Federn im Rippen-Bereich und ob es eine Kaltschaummatratze von der Marke gäbe, welche sie mir geben könnten, denn ein erneuter Austausch der Matratze ergibt ja keinen Sinn. Meine Worte.

Ende Dezember erhalte ich ein Brief vom Möbelhaus, dass meine Beanstandung, laut Hersteller im Rahmen der Norm wäre und sie deshalb keine Reklamation durchführen würden.

Damit hatte sich das Spiel für die Erledigt, für mich nicht.
Ich bin im 5. Monat Schwanger und brauche dringend einen guten Schlaf, den ich aber nicht bekomme.

Nun habe ich am 21. Januar die nächste Mail gesendet, weil vorher zuviel über Telefon ablief, wollte ich es schriftlich haben. Habe bis Data keinerlei Reaktion. Zu dem o.g. Thema kam noch ein neues Thema hinzu, denn wir haben festgestellt, dass das Lattenrost von meinem Partner einen Produktionsfehler hat.
Dieses haben wir neu Beanstandet.

Meine Frage ist, kann ich Rechtlich irgendwas machen?

Bin langsam sehr verzweifelt und deshalb freue ich mich auf eure Antworten.

Hi

kein rechtlicher Rat sondern ein Hinweis .. Mail ist auch nicht „schriftlich“ .. wenn du etwas rechtssicheres schriftlich machen möchtest, zählt nach wie vor nur Papier ..

Gruß H.

nein.
du hast das recht, genau das zu bekommen, was du gekauft hast. mehr nicht. wenn du dir was falsches ausgesucht hast oder später meinst, es wäre zu teuer gewesen, ist das ganz allein dein problem.

ergo: du hast da rechtlich genau gar keine chance. egal ob schriftlich oder email oder telefon.

Hallo!

Ich lese " … haben wir ein Bett gekauft …"

Also ich nehme an ein Ehepaar. Und warum hat man nicht einmal die 2 Matratzen vertauscht, bzw, was sagt der Partner zu seiner Matratze. Stört den denn nix ?

Das spräche ja nicht für einen Fehler. Sondern für ein Problem mit deiner Schlafposition oder deinem Empfinden des Liegekomforts.

Und mal ehrlich, da bricht eine Sprosse und du merkst es nicht. Und siehst es nicht ? Niemals seit Sommer die Matratze hochgenommen ?

Und sagst beim Gutachter nicht, "Ja, ich will natürlich, dass die Sprosse ausgewechselt wird ".

Sag mal, was bis Du für eine Kundin ?

MfG
duck313

Hallo,

Deine Rechte ergeben sich aus dem BGB. Danach steht Dir eine 2 jährige Gewährleistung zu. Der Verkäufer muss gewährleisten, dass das Produkt frei von Fehlern ist und den Beschreibungen in Bedienungsanleitungen, Katalogen und ähnlichem entspricht. Sollte ein solcher Fehler festgestellt werden, muss im ersten halben Jahr der Verkäufer nachweisen, dass dieser Fehler bei der Übergabe des Produktes nicht vorhanden war. Danach muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorhanden war.

Im ersten halben Jahr hat das Möbelhaus bereits die Matratze getauscht, was als Gewährleistung betrachtet werden könnte. Die neue Matratze weist die selben (für Dich negativen) Eigenschaften, weshalb man davon ausgehen könnte, dass alle Matratzen dieses Typs, dieses Herstellers so beschaffen sind. Wahrscheinlich wird es schwer, zu beweisen, dass die Matratze im Möbelhaus beim Probeliegen eine andere Beschaffenheit hat, als die Matratze bei Dir zu Hause. Zumindest könnte ein Nachweis teuer und langwierig werden.

Aber über den Weg der Gewährleistung kannst Du den Tausch des Lattenrostes verlangen.

Darüber hinaus hat der Hersteller vielleicht eine Garantie gewährt. Dann könnte man den Hersteller anschreiben (Papierform, evtl. Einschreiben mit Rückschein), ob er eine Lösungsmöglichkeit sieht.

Eventuell hat der Hersteller oder der Verkäufer eine „Zufriedenheitsgarantie“ gewährt - nach dem Motto, Sind Sie nicht zufrieden, tauschen wir die Matratze oder nehmen sie zurück. Dann könnte man den Hersteller oder den Verkäufer auf diese Aussage festnageln.

Darüber hinaus sehe ich keine rechtliche Möglichkeiten, Deine Schlafsituation zu verbessern, ohne weiteres Geld zu investieren.

Weitere, rechtlich verbindliche Empfehlungen kann nur ein Anwalt geben.

Grüße

Der Verkäufer haftet dafür, daß der Gegenstand zum Zeitpunkt des Verkaufs mangelfrei ist bzw. war. Sowohl der Begriff „Fehler“ als auch die „zugesicherten Eigenschaften“, auf die Du anscheinend anspielst, haben sich mit der Schuldrechtsreform 2002 erledigt. Was alles als Sachmangel angesehen wird, ist hier nachzulesen:

Wie kommst Du darauf?

Was sind denn rechtlich verbindliche Empfehlungen und wieso kann die (nur) ein Rechtsanwalt abgeben?

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ach, du weißt es also besser, ramses? warum lässt du uns dann nicht an deinen weisheiten teilhaben?