Hallo,
Folgende Situation:
Frau X hat ein paar Massagekurse (reine Wellnesskurse) gemacht und möchte nun neben der Ausbildung im Bereich „Mobile Wellnessmassagen“ arbeiten (auf Minijob- oder 400 € Basis).
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Muss ein Gewerbe angemeldet werden?
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Hat das Gesundheitsamt etwas mitzureden?
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Was muss noch beachtet werden?
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Was ist zu beachten, wenn Frau X zuhause ein Zimmer für die Wellnessmassagen einrichtet und dort Kunden Massiert?
Frau X wird sich auch noch in den Ämtern erkundigen, aber vielleicht kann ja schon jetzt jemand helfen??? Wäre Super!!!
P.s. Die Frau von der Gewerbestelle meinte, das Gesundheitsamt hätte da was mit zu reden. Die wusste das aber nicht genau.
MfG, MHolli.
Hi,
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Wellnessmassagen" arbeiten (auf Minijob- oder 400 € Basis).
- Muss ein Gewerbe angemeldet werden?
Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis und hat nichts mit Selbständigkeit zu tun. Da wird irgendwas velwechsert.
Ulrich
- Muss ein Gewerbe angemeldet werden?
Mal davon ausgehend das Du es nicht als Minijob sondern selbständig machen willst - natürlich
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Hat das Gesundheitsamt etwas mitzureden? Nein
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Was muss noch beachtet werden? Genügend Kunden
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Was ist zu beachten, wenn Frau X zuhause ein Zimmer für die
Wellnessmassagen einrichtet und dort Kunden Massiert?
Nichts weiter so lange es im kleinen Rahmen bleibt
Heißt das nun, dass ein Gewerbe angemeldet werden muss???
Hi,
(es wäre nett, die im sonstigen leben üblichen Höflichkeitsfloskeln auch hier zu benutzen)
Heißt das nun, dass ein Gewerbe angemeldet werden muss???
Minijob, wie gesagt, geht nicht. Wer das selbständig ausüben möchte, der muß ein Gewerbe anmelden.
Ob eine Wohnung dafür geeignet ist, ist eine schwierige Frage. Ein „Bürogewerbe“ (Arbeiten am PC) ist meist kein Problem, bei Kundenverkehr mit den meist folgenden Parkplatzproblemen kann der Vermieter arg unangenehm werden oder eventuell die Miete anpassen.
Es gibt sogar Gemeinden, die ihrerseits die falsche Nutzung von Wohnraum nicht dulden, nämlich dann, wenn sie in ihrem Gemeindegebiet zu wenig Wohnraum haben.
Ulrich
- Muss ein Gewerbe angemeldet werden?
Ja.
- Hat das Gesundheitsamt etwas mitzureden?
Vermutlich nicht, das wird aber bei der Gewerbeanmeldung mitgeteilt.
- Was muss noch beachtet werden?
Die Haftungsproblematik. Was passiert, wenn ein Kunde nach einer Massage behauptet, jertzt Beschwerden zu haben ?
- Was ist zu beachten, wenn Frau X zuhause ein Zimmer für die
Wellnessmassagen einrichtet und dort Kunden Massiert?
Das es keinen Ärger mit Nachbarn, Vermieter etc gibt, wegen der gewerblichen NUtzung einer Wohnung.
P.s. Die Frau von der Gewerbestelle meinte, das Gesundheitsamt
hätte da was mit zu reden. Die wusste das aber nicht genau.
Dann wäre eine Nachfrage beim Gesundheitsamt fällig.