Ist ein Friseurmeister mit eigenem Geschäft, mit Eintrag in der Handwerksrolle und Anmeldung eines stationärem Gewerbe in Berlin, als mobiler Friseur auf das Stadtgebiet Berlin beschränkt oder kann er auch legal in Brandenburg arbeiten. Bitte nicht mobiler Friseur, mit dem Reisegewerbe verwechseln.
Nein,solange das Ladengeschäft auch wirklich als solches betrieben wird,kann der Friseur überall in der BRD tätig werden.
Die andere Frage ist allerdings,ob sich so ein ambulanter Service auch rechnet.
In der Regel eigentlich nur,wenn man in Krankenhäusern oder Altenheimen seinen Service an bestimmten Tagen anbietet.